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Dagmar Zoschke zu TOP 21: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Anrede,

wir verfügen in unserem Land über eine flächendeckende medizinische Notfallversorgung, die durch verschieden Leistungserbringer gewährleistet wird. Dazu hatte ich bereits zur Einbringung des Gesetzesvorhabens namens der Fraktion Dankesworte gefunden.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz werden sowohl für alle am Rettungsdienst beteiligten, Leistungsverpflichtete, Leistungserbringer und Kostenträger neue Normen definiert.

Dazu gehören neben der vorgeschlagenen Konzessionserteilung für den Rettungsdienst an die Hilfsorganisationen, die sich auch am Katastrophenschutz beteiligen, auch die Umsetzung des bundeseinheitlichen Berufsbildes des Notfallsanitäters.

Diese hochqualifizierten Notfallsanitäter werden zukünftig in nicht unerheblichem Maße die Qualität und Sicherheit der Versorgung von Patientinnen und Patienten erhöhen.

Für die Qualifikation räumt der Gesetzentwurf den Leistungserbringern eine Übergangsfrist von 10 Jahren ein.

Dass solch eine Frist tatsächlich notwendig, ist unstrittig. Allerdings fragen wir uns, angesichts der letzten Änderung an der vorläufigen Beschlussempfehlung, ob im Interesse der zukünftigen Nutzer des Rettungsdienstes nicht diese Übergangsfrist auf 5-7 Jahre verkürzt werden sollte. Somit erfüllten wir viel eher den Anspruch eine höhere Qualität durch höhere Qualifikation im Rettungsdienst.

Diese definierte Übergangsfrist ist eine der Begründungen für unser Abstimmungsverhalten – wir werden uns der Stimme enthalten.

Ein weiterer Grund für unser heutiges Stimmverhalten liegt in den Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Der GBD hält die Regelungen hinsichtlich der Bevorzugung der Hilfsorganisationen in Bezug auf die Regelung des Artikels 16 der Landesverfassung zur Berufsfreiheit für problematisch. Es kann also sein, dass die privaten Rettungsdienstanbieter erfolgreich klagen und damit das Gesetz erneut novelliert werden muss.

Aus diesen genannten Gründen kann sich die Fraktion DIE LINKE heute nur enthalten.

Allerdings will ich auch noch ein paar kritische Worte zum Verfahren äußern. Dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration war lediglich angekündigt, dass die Koalitionsfraktionen sich zum Einsatz der Rettungssanitäter etwas einfallen lassen würden. Die konkrete Formulierung lag dann nur dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport vor, und ist dort endgültig in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Hier müssen wir zu einen anderen Umgang zurückkehren.