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Dagmar Zoschke zu TOP 2: Eignungsfeststellung ausländischer Ärzte verbessern – Qualität ärztlicher Versorgung sicherstellen

Anrede!

Selbstverständlich gibt es nichts, was Mensch nicht noch besser machen kann. Allerdings empfinden wir es als sehr unseriös, zu suggerieren, dass die bisherige Praxis der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bei Ärztinnen und Ärzten, auch und besonders aus Nicht-EU-Ländern, nicht geeignet, nicht ausreichend und Patientinnen und Patienten in unserem Land gefährdend, erfolgt sei.

Und ich will es auch an dieser Stelle klar und deutlich formulieren, ohne die Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland ihr Studium begonnen und/ oder abgeschlossen, sich dem deutschen Anerkennungsverfahren unterzogen haben und in unseren Krankenhäusern oder in eigener Niederlassung arbeiten, wäre die qualitative und quantitative medizinische Versorgung, die wir immer wieder loben, so schon lange nicht mehr möglich.

Wir dürfen auch nicht den Einsatz von Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Wurzeln in der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge verkennen Hier war besonders von Vorteil, dass auch sie mit Kenntnisse ihrer eigenen Muttersprache helfen konnten.

Übrigens, wo soll die Beschränkung auf Nicht-EU-Staaten hinführen? Was ist mit der deutschen Absolventin der Harvard-Universität von Boston, die zurückkehren möchte, um hier zu arbeiten, zu forschen und zu leben?

Dem Thema des Antrages folgend, zahlt es sich immer aus, einen Blick in die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu werfen. Die EU-Ebene, das Bundesrecht, aber auch landesgesetzliche Vorgaben und Ausführungsbestimmungen legen die Verfahrenswege fest. Auch wir haben die Berufsanerkennungsrichtlinie aufgrund veränderter, europäischer Standards novelliert. Und dies hier im Land auch unter Mitwirkung der Ärztekammer.

Wer als Ärztin oder Arzt in Deutschland arbeiten will, muss sein Studium erfolgreich abschließen, die Approbation beantragen und erhält soweit alles nachgewiesen und anerkannt wird, seine Approbation. Dies gilt für alle gleichermaßen.

Bei den in Drittstaaten erlangten Abschlüssen wird zunächst die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands ermittelt bzw. die wesentlichen Unterschiede der Ausbildung benannt. Gleichwertig ist die Ausbildung, wenn es eben keine wesentlichen Unterschiede gibt.

Gibt es solche, können sie nachweislich ausgeglichen werden. Entweder durch Kenntnisse und Fähigkeiten, die Antragstellende im Rahmen ihrer ärztlichen Berufspraxis erworben haben oder durch „lebenslanges Lernen“, sofern die hierdurch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten von einer zuständigen Stelle im jeweiligen Staat formell anerkannt wurden.

Sollte beides nicht möglich sein, so müssen Antragstellende nach § 3 Abs.3 der Bundesärzteordnung eine Kenntnisprüfung ablegen, die sich am Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung in Deutschland orientiert.

Für die Dauer von maximal 2 Jahren kann eine Berufserlaubnis erteilt werden, die sich auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsorte bezieht. Auch dies kann zum Erwerb noch fehlender Nachweise genutzt werden.

Die Verfahren sind nicht nur langwierig, sondern auch kompliziert, weil Bund und Länder unterschiedliche Kompetenzen im selben Verfahren haben. Dies führte dazu, dass sich Bund und Länder auf „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ verständigt und eine zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingerichtet haben. Beides hat Einfluss auf die generelle Gestaltung, aber auch auf die einzelnen Anerkennungsverfahren.

Die zentrale Gutachtenstelle führt die Statistik, hilft bei der Ermittlung der erforderlichen Nachweise, ermittelt ob es wesentliche Unterschiede in der Ausbildung im Vergleich zu Deutschland gibt und berät zu den notwendigen Verfahren. Dies hilft auf Grund der Vereinheitlichung des Verfahrens den Ländern im jeweiligen Feststellungsverfahren.

Neben der Akzeptanz des bisherigen Anerkennungsverfahrens verfolgt unser Alternativantrag auch die Schaffung von weiteren Möglichkeiten für die Erweiterung und Verbesserung der Anwendung der bestehenden deutschen Sprachkenntnisse an den Arbeitsorten.

Selbstverständlich haben auch wir die Kritik vernommen, dass Patientinnen und Patienten ihre behandelnde Ärztin, ihren behandelnde Arzt nur schwer oder gar nicht verstanden habe. Hier müssen zusätzliche, den Klinikablauf und Praxisbetrieb nicht behindernde Möglichkeiten vor Ort gestaltet werden können.

Es wird sie sicher auch nicht verwundern, wenn wir auch an dieser Stelle dafür werben, die Studienkapazitäten im eigenen Land zu erweitern, aber darüber hinaus auch die Kriterien der Studienzulassung bundesweit neu zu definieren. Dazu gehört dann auch folgerichtig, Maßnahmen zu entwickeln, jungen Medizinerinnen und Medizinern das Arbeiten und Leben in unserem Land erfolgreich zu vermitteln.

Dazu fordern wir die Landesregierung auf.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.