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Dagmar Zoschke zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt und des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie eines Gesetzes über die Gutachterstelle für freiwillige Kastration und andere...

Anrede!

Was muss die Novellierung des Krankenhausgesetzes als Ergebnis vorwegnehmen? Es muss Antworten geben auf aktuelle Fragen, die das gegenwärtige Gesetz nicht beantworten konnte; es muss den Weg zum Ziel beschreiben, der gesicherten medizinischen Versorgung in allen Landesteilen; es muss Schritte zeigen, wie die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in die Zukunft führen soll und es muss alle Beteiligten von Anfang an mitnehmen, die Beschäftigten, die Interessenvertretungen, die Einrichtungs-, die Kostenträger, die entscheidenden Gremien und die Patientinnen und Patienten.

Wenn wir uns nun ab heute mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalts auseinandersetzen, dann bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, den gleichberechtigten, barrierefreien Zugangsbedingungen zur medizinischen Versorgung, zwischen Hochleistungsmedizin und Arbeits- und Lebensbedingungen, die krank machen können.

Und wir beeinflussen damit selbstverständlich auch die Arbeitsbedingungen aller in diesem Bereich Beschäftigten, auch die Lebensbedingungen von Patientinnen und Patienten. Die Erwartungshaltung vieler in diesem Land ist groß.

Noch gut sind uns allen die Diskussionen hier im Haus zum Sicherstellungsauftrag, zur Notfallversorgung, zur Einhaltung der Hilfsfristen, zu möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung des Versorgungsauftrages und zu Abmeldeverfahren von Stationen und Abteilungen im Gedächtnis.

Der vorliegende Entwurf des Krankenhausgesetzes, muss sich daran messen lassen, welche Antworten er auf die aufgeworfenen Probleme gibt, wie er kurz-, mittel- und langfristig Einfluss auf die Krankenhauslandschaft nimmt, um dem Anspruch der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ebenso gerecht wird wie dem Aufzeigen von Schritten hin zur medizinischen Versorgung der Zukunft.

Er muss Patientensicherheit garantieren und Patientenmitbestimmung organisieren. Er muss ebenso bundeseinheitlichen Vorgaben folgen wie landesspezifischen Erfordernissen.

Und er muss nicht zuletzt, Antworten geben auf die Fragen zur Beseitigung des aufgelaufenen Investitionsstaus in den Krankenhäusern des Landes.

Wir müssen uns fragen, ob wir die Möglichkeit ergreifen, den Sicherstellungs- und Versorgungsauftrag in ein neues zukunftsweisendes Konstrukt zu überführen, das medizinische Grundversorgung ebenso wie die Pflege oder Prävention und Nachsorge mitdenkt. Nur so gelingt es auch die sehr festgefahrenen und längst überholten Sektorengrenzen zu überwinden.

Es wäre doch interessant, die Argumentationskette nicht aus Sicht des Ministeriums, der Träger der Krankenhäuser, der Beschäftigten oder aus Sicht der Kostenträger zu führen, sondern mal aus Sicht der Patientinnen und Patienten zu beginnen.

Welchen tatsächlichen Bedarf an medizinischen Leistungen gibt es? Wie kann er ermittelt werden und wie wird er erfüllt? Welche Verantwortlichkeiten gibt es und welche Zuständigkeiten?

Was brauchen die Menschen, um gesund zu bleiben? Wie müssen wir leben, um Krankheit zu verhindern? Was kann die stationäre Einrichtung unter welchen Bedingungen dafür leisten? Welche Voraussetzungen müssen dafür von wem erbracht werden? Wie können alle, die am Gesunderhaltungsprozess beteiligt sind, vernetzt und eingespannt werden? Wie müssen die Beteiligten sich dazu aufstellen?

Wie helfen uns die Entwicklungen der modernen Technik in diesem Prozess? Welche finanziellen Aufwendungen sind schon heute dringend notwendig, um den Digitalisierungsprozessen folgen zu können? Was wird mit der Telemedizin?

Wie kann das Steuerungsinstrument „Leistungs- und Qualitätsvereinbarung“ passgenau diese Prozesse beeinflussen?

Eine der Voraussetzungen dafür wäre doch wohl, dass alle Krankenhäuser diese Vereinbarungen abschließen – gegenwärtig sind es nur 33 von 48 Häusern. Es fehlt an Verbindlichkeit und es fehlen bisher Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen. Dazu muss das Gesetz Regelungen ermöglichen.

Wie gehen wir hier mit den Ergebnissen der bisherigen Entwicklungen um? Wie erreichen wir für das gesamte Land eine Struktur der Grund- und Regelversorgung, die tragfähig und akzeptabel ist?

Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet die Krankenhäuser zur Versorgung von Notfallpatienten und benennt für etwaige Abweichungen den Versorgungsauftrag mit angemessener Frist einzuschränken oder aufzuheben. Ja, und dann – wer übernimmt die Versorgung?

Mit dem vorliegenden Entwurf wird auch verändern in zwei andere bestehende Gesetze des Landes eingegriffen. Landeseinheitliche Regelungen zur automatisierten Datenverarbeitung oder die Verfahrensweisen bei Abmeldungen oder Kapazitätseinschränkungen werden ebenso angesprochen wie der Einsatz der Notfallsanitäter.

Gegenwärtig haben wir sicher mehr Fragen als Antworten. Wir hoffen die Beratungen zu diesem Gesetz in den Ausschüssen sind ebenso spannend und erhellend. Danke für die Aufmerksamkeit.