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Christina Buchheim zu TOP 27: Mehr Transparenz für die Tätigkeit von Mandatsträgern in kommunalen Betrieben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

uns liegt heute ein Antrag vor, der in nur zwei Punkten das Kommunalverfassungsgesetz ändern will. Mit ihrem Antrag platzt die Antragstellerin in den laufenden Diskussionsprozess möglicher und nötiger Änderungen dieses Gesetzes hinein, obwohl in der Sache kein Zeitdruck besteht. Offensichtlich beabsichtigt die AFD-Fraktion uns zukünftig mit fortlaufenden Anträgen zum Kommunalverfassungsgesetz zu beschäftigen, anstatt anständige Arbeit abzuliefern und einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Derzeit ist der Landtagsbeschluss „Mehr Demokratie wagen“ (Drs. 7/514) noch durch die Landesregierung umzusetzen und im Herbst im Ausschuss für Inneres und Sport sowie im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über Untersuchungsergebnisse zu berichten. Nötige kommunalverfassungsrechtliche Veränderungen waren zugleich der zentrale Gegenstand in den Fachgesprächen der Enquete Kommission „Stärkung der Demokratie“, deren Bericht bis zum 1. Dezember fertiggestellt und im Anschluss im Landtag diskutiert werden wird. Der Prozess zur Reform des Kommunalverfassungsgesetzes ist noch im vollen Gange.

Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE ist das Kommunalverfassungs-gesetz an vielen Stellen weiterzuentwickeln. Nötige Veränderungen sollen in einem Zug vorgenommen werden. Dies erfordert die Vorlage eines Gesetzentwurfes, an dem unsere Fraktion schon seit geraumer Zeit arbeitet. Wir lehnen deshalb den Antrag in Drucksache 7/1860 ab.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen deckt sich mit unserem Ansatz und ist deutlich wirkungsvoller als der vorliegende Antrag der AFD-Fraktion. Wir stimmen diesem deshalb zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit