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Christina Buchheim zu TOP 11: Bericht der Enquete-Kommission "Stärkung der Demokratie"

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

zeitgleich mit der Landesregierung befasste sich die im Frühjahr konstituierte Enquetekommission mit dem im Einsetzungsbeschluss „Mehr Demokratie wagen“ enthaltenen Fragekomplexen und erarbeitete unter Einbeziehung von Sachverständigen und den kommunalen Spitzenverbänden Handlungsempfehlungen für eine Stärkung der direkten Demokratie. Die Fraktion DIE LINKE hat mit ihrem Minderheitenvotum herausgestellt, dass für sie Gerechtigkeit und soziale Teilhabe die Basis der Demokratie bleiben. Anhand des Fragenkatalogs des Einsetzungsbeschlusses haben wir unser Votum abgegeben, welches sich in einigen Punkten vom Votum der Koalitionsfraktionen unterscheidet. Hierauf möchte ich kurz eingehen:

Wir setzen uns im Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen für die Bestimmung einer gesetzlichen Frist von vier Wochen ein, in der die Anfragen kommunaler Mandatsträger zu beantworten sind. Diese Frist soll dem Grundsatz nach gelten, von der im Einzelfall begründet abgewichen werden kann.

Kommunale Mandatsträger sollen regelmäßig durch von den Kommunen zu finanzierenden Weiterbildungen geschult werden.

Die Vertreter der Kommunen in kommunalen Beteiligungen und Zweckverbänden haben nach unserer Vorstellung zukünftig die Vertretung über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

Letztlich hat sich auch die Fraktion DIE LINKE dafür ausgesprochen, auf kommunaler Ebene die Hürden für Bürgerentscheide zu senken. Die Absenkung des Quorums in § 27 Abs. 3 KVG auf 20 Prozent, wie von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, geht uns nicht weit genug. Wir streben vergleichbare Regelungen wie die in Thüringen an, wonach ein Bürgerentscheid angenommen ist, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10.000 Bürgern 20 %, mit bis zu 50.000 Bürgern 15 % und über 50.000 Bürgern 10 % der Stimmberechtigten beträgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns als PDS-Fraktion und als Fraktion DIE LINKE seit Beginn der ersten Wahlperiode im Jahr 1990 in zahlreichen parlamentarischen Initiativen für die Stärkung der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene stark gemacht. Mit Gesetzentwürfen zur Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kommunalverfassungsgesetzes werden wir erneut aufwarten. Hier haben wir mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Blick, als in dem hier vorliegenden Bericht enthalten ist.

Im Kommunalverfassungsrecht werden wir uns für eine viel deutlichere Senkung des Quorums bei Einwohneranträgen und Bürgerbegehren aussprechen. Wichtig ist auch uns, dass der Kostendeckungsvorschlag in § 26 Abs. 3 KVG durch einen einfachen Kostendeckungsvorschlag – so wie im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - ersetzt wird. Die Stärkung des Instruments der Einwohnerversammlung und der Einwohnerfragestunde ist uns genauso wichtig wie die Möglichkeit der Anhörung von Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen und Betroffenengruppen gesetzlich zu verankern. Zugleich werden wir uns für die Gewährleistung einer angemessenen finanziellen, personellen und materiellen Ausstattung der Fraktionen einsetzen. Wie in Thüringen sollen nach unseren Vorstellungen zukünftig auch in Sachsen-Anhalt Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Ortschaften zulässig sein. Das in § 85 Abs. 5 KVG für eine Übergangszeit zugelassene Zweitbeschlussverlangen soll nach unserer Auffassung zukünftig als ständiges Instrument zur Verfügung stehen. Diese und weitere Änderungsvorschläge werden wir mit unserem Gesetzentwurf zum Kommunalverfassungsgesetz in Kürze vorlegen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, anzumerken bleibt noch, dass die Fragestellungen des Einsetzungsbeschlusses aus den politischen Zielen der Koalitionsfraktionen abgeleitet wurden, die diese im Jahr 2016 in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Viele Ergebnisse waren daher schon aus dem Bekenntnis ableitbar.

Nun ist es an der Zeit, den Absichtserklärungen Taten folgen zu lassen. Mit Spannung sehen wir dem von der Landesregierung angekündigten Evaluierungsbericht entgegen. In Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Mehr Demokratie wagen“ (Drs.7/514) wollte sie u.a. die Nutzung direktdemokratischer Instrumente untersuchen und eine Länderumfrage durchführen. Bisher fehlt der Bericht, der für Herbst 2017 angekündigt wurde. Wir sehen hier die Landesregierung in der Pflicht.