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Christina Buchheim zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

getreu dem Sprichwort „alle guten Dinge sind drei“ werden wir nun heute erneut mit einem Gesetzentwurf der AFD-Fraktion zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes konfrontiert. Meine Dame und meine Herren der AFD-Fraktion: Dieses Sprichwort garantiert aber keine Punktlandung. Sie haben wiederum nur eine halbfertige Vorlage abgeliefert, indem Sie – wie bisher – einzelne in der Enquetekommission erörterte Punkte in Gesetzesform gießen und ständig nur nachbessern. Offensichtlich sehen Sie jedoch, anders als meine Fraktion, keine Notwendigkeit, das Kommunalverfassungsgesetz an vielen weiteren Punkten weiterzuentwickeln.

Inhaltlich hat sich an ihrem erneuten Gesetzentwurf nicht viel geändert. Sie sind und bleiben Demokratiefeinde. Sie sprechen Geflüchteten jegliche Rechte und Beteiligungen ab. Während in anderen Bundesländern im Rahmen von Kommunalverfas-sungsreformen aus Bürgeranträgen Einwohneranträge werden, wollen Sie einen Schritt zurück machen und das alles, meine Damen und Herren, auch noch unter dem Deckmantel „Stärkung der Demokratie“. Eins ist hier ganz klar festzustellen: nur die umfangreiche Beteiligung der Einwohnerschaft ist eine Stärkung des Demokratiegebots.

Erstaunt war ich, dass Sie offensichtlich davon ausgehen, dass Ortschaftsräte geheime Sitzungen abhalten. Dass Sie die Systematik des Gesetzes nicht verstehen, ist mir seit der im letzten Plenum beantragten Streichung der Begriffsbestimmung in § 21 Abs. 1 KVG hinlänglich bekannt. Folgerichtig wollen Sie deshalb die Ortschaftsräte in § 52 Abs. 1 KVG erwähnt haben. Dies ist aber völlig überflüssig, denn nach § 81 Abs. 4 KVG LSA gelten für die Ortschaftsräte die Vorschriften über die Gemeinderäte und für das Verfahren im Ortschaftsrat die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat bis auf ein paar aufgeführte Ausnahmen entsprechend. Nun ja, ihr Ansinnen reiht sich ein in Ihre Verkündung vor dem letzten Plenum, zukünftig eine Direktwahl von Oberbürgermeistern erreichen zu wollen, obwohl auch dies bereits Gesetzeslage ist.

Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.