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CDU-Fraktionschef auf Irrwegen – viel heiße Luft und wenig Ahnung!

Im Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung hat CDU-Fraktionschef Guido Heuer seine Vorstellungen von Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel zusammengefasst, die schon seit einigen Wochen durch die Flure des Landtages geistern und von der CDU als grundlegende Strukturreform verkauft werden. Sie sollen offenbar der Preis dafür sein, dass die CDU ihre Blockade bei der A13 für die Grundschulen aufgibt. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

»Es könnte ja ein gutes Zeichen sein, wenn der CDU-Fraktionsvorsitzende anfängt, sich Gedanken um den massiven Stundenausfall an unseren Schulen zu machen. Doch statt zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels endlich umsetzbare Maßnahmen zu unterstützen, wie sie im Masterplan der Linksfraktion, im Not-Appell aus der Stadt Magdeburg oder dem Weckruf des Bündnisses „Den Mangel beenden!“ mehrfach gefordert wurden, kommt er mit einer Strukturreform um die Ecke, mit der nicht der kleinste Beitrag gegen den Lehrkräftemangel geleistet wird.

Die Vorschläge sind entweder wegen bestehender bundesweiter Regelungen gar nicht umsetzbar oder sie würden im Fall ihrer Realisierung die Position Sachsen-Anhalt im bundesweiten Wettbewerb um mehr Bewerber*innen für ein Lehramtsstudium verschlechtern. Ohne elementare Kenntnisse über die Rahmenbedingungen im Schulsystem wird wieder nur heiße Luft produziert.

Ein duales Studium ohne Vorbereitungsdienst, eine neue pädagogische Hochschule (in Dessau oder Köthen?), mehr Versetzungen von Lehrkräften und letztlich Hortner*innen als Lückenfüller bei Unterrichtsausfall in den Grundschulen ist alles, was dem CDU-Fraktionschef gegen den Lehrkräftemangel einfällt. Nichts davon wird Realität werden. Die Debatten darüber aber werden Zeit und Ressourcen kosten, während die Unterrichtsversorgung weiter zusammenbricht und in großen Schritten immer neue Tiefststände erreicht.

Es wäre also gut und wichtig, wenn sich die CDU und ihr Fraktionsvorsitzender auf den Weg machen würden, um dem Lehrkräftemangel wirksam etwas entgegenzusetzen. Das geht aber nur, wenn der Finanzminister veranlasst wird, seine Kasse aufzumachen und das Geld für die fehlenden Lehrkräfte für andere Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. Für Diskussionen um einen bunten Strauß von Schnapsideen ist kein Raum.«

 

 

Zum Hintergrund

Ein duales Studium ohne Vorbereitungsdienst lässt die erst vor zwei Jahren abgeschlossene Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zur Grundstruktur des Schulwesens vom 15.10.2020 gar nicht zu. Dort ist in Artikel 34 ein Vorbereitungsdienst in der Lehramtsausbildung verpflichtend vorgeschrieben und für alle Bundesländer verbindlich. Ein Sonderweg für Sachsen-Anhalt ist hier nicht denkbar und würde auch zu gravierenden Nachteilen für die Absolvent*innen führen. Sie könnten nicht mehr verbeamtet werden und sich auch in keinem anderen Bundesland mehr direkt für den Schuldienst bewerben. Ein solches Studium wäre nicht nur unmöglich, es wäre im bundesweiten Wettbewerb auch unattraktiv!

Die Überlegung zu einer neuen pädagogischen Hochschule (PH) kursiert in der CDU schon seit 15 Jahren. Sie wurde bereits 2008 im damaligen Bildungskonvent diskutiert und mit großer Mehrheit abgelehnt. Es wäre ebenfalls ein Sonderweg und ein Rückschritt gegenüber der weitgehend einheitlichen universitären Ausbildung der Lehrkräfte in der Bundesrepublik. Die Lehrerschaft würde weiter gespalten, denn nach den CDU-Vorstellungen sollen an einer solchen PH nur die Lehrämter an Grund-, Sekundar- und Förderschulen ausgebildet werden. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte sollen dagegen weiter an der Universität studieren. Ein solches Studium würde mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf die Einstufung im Besoldungssystem nach sich ziehen und wäre allein schon deshalb im bundesweiten Wettbewerb unattraktiv!

DDR-Nostalgie im Hinblick auf den Einsatz von Hortner*innen als Vertretungslehrkräfte ist gänzlich unangebracht. Aus der Gruppe von Horterzieher*innen mit DDR-Ausbildung, die i.d.R. über eine Lehrbefähigung für ein oder zwei Fächer der Grundschule verfügten, sind altersbedingt kaum noch Beschäftigte vorhanden. Ein Einsatz der heutigen staatlich anerkannten Erzieher*innen als Vertretungslehrkräfte ist weder gewollt noch zulässig.

Abordnung und Versetzung von Lehrkräften sind arbeits-, beamten- und personalvertretungsrechtlich geregelt und führen bereits jetzt in jedem Jahr zu tausenden Personalmaßnahmen des Landesschulamtes, um die Unterrichtsversorgung zwischen Schulen und Schulformen auszugleichen. Es wird nicht gelingen, an diesen bundes- und landesrechtlichen Regelungen politische Wunschvorstellungen durchzusetzen.