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Beschränkung der institutionelle Förderung für alle Kultureinrichtungen freigeben

Zur Entscheidung des Finanzministers, institutionell geförderte Kultureinrichtungen von der bislang geltenden 10%-igen Bewirtschaftungsbeschränkung auszunehmen, erklärt der kulturpol. Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt

Zur Entscheidung des Finanzministers, institutionell geförderte Kultureinrichtungen von der bislang geltenden 10%-igen Bewirtschaftungsbeschränkung auszunehmen, erklärt der kulturpol. Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt:

„Der Finanzminister hat heute entschieden, den Friedrich-Bödecker-Kreis, die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, das Gleimhaus, den Landesheimatbund, den Landesmusikrat und das Landeszentrum Spiel und Theater von der bislang geltenden 10%-igen Bewirtschaftungsbeschränkung auszunehmen. Damit werden diese Kultureinrichtungen die beantragten Fördermittel und die damit verbundene Planungssicherheit erhalten.
Mit der bisher geltenden Bewirtschaftungsbeschränkung wurde der Geschäftsbetrieb von Kultureinrichtungen erheblich gefährdet, wichtige Aufgaben im Kulturbereich konnten nicht realisiert werden.

DIE LINKE begrüßt die Freigabe der dringend benötigten Mittel als richtigen und wichtigen Schritt zur Bewahrung der kulturellen Landschaft Sachsen-Anhalts.
DIE LINKE fordert zugleich, dass die Beschränkungen umgehend auch für den Museumsverband, den Verband der Musikschulen und die Werkleitz-Gesellschaft aufgehoben werden.

Magdeburg, 9. Oktober 2009