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Bertelsmann-Studie offenbart prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Kitas

Zur aktuellen Studie der Bertelsmannstiftung erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Zur aktuellen Studie der  Bertelsmannstiftung erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Sachsen-Anhalt erschrickt: Die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung attestiert der Kinderbetreuung in unserem Bundesland schlechte Personalschlüssel. Dabei wird unser Kinderförderungsgesetz doch allerorten gelobt – von Landesregierung, den Fraktionen der CDU, FDP und auch der SPD, mit deren Stimmen das Gesetz 2003 eingeführt wurde. Wo also liegt das Problem?

Die Lösung lautet wohl so: Die Autoren der Studie berechneten die Personalschlüssel in Vollzeitäquivalenten, d.h. pro Fachkraft wurden rechnerisch 40 Stunden Wochenarbeitszeit zu Grunde gelegt. Bleibt die Frage, wie viele ErzieherInnen tatsächlich 40 Stunden arbeiten. So ist nachvollziehbar, weshalb aus den 13.231 beschäftigten Fachkräften (inklusive Kita-Leitungen) rechnerisch wesentlich weniger Vollzeitstellen werden und sich damit die Personalschlüssel verschlechtern.

Das heißt mitnichten, alles sei in Ordnung: Die Studie offenbart damit quasi durch die Hintertür die Zunahme prekärer Beschäftigung in der Kinderbetreuung. Es ist nicht hinnehmbar, dass ErzieherInnen 20-Stunden-Jobs machen und Niedriglöhne beziehen, die wahrscheinlich gerade so ausreichen, um über die Runden zu kommen.

Diese Situation ist vor allem den massiven Einsparungen (47 Millionen Euro) geschuldet, die mit der Einführung des Halbtagsanspruches für Kinder arbeitsloser Eltern umgesetzt worden. Die Wiedereinführung des Ganztagsanspruches für alle Kinder ist bildungspolitisch längst überfällig und ein Gebot sozialer Gerechtigkeit. Der Ganztagsanspruch würde auch zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeiten der ErzieherInnen und damit zu einem besseren Vollzeit-Personalschlüssel beitragen.

DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, die Bertelsmann-Studie aus genannten Gründen im Landtag im Rahmen einer Anhörung zu diskutieren.“

Magdeburg, 04. Februar 2010