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Benachteiligung von Schulen in sozialen Problemgebieten beenden

Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des Runderlasses „Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass Schulen in sozialen Problemgebieten zum Teil erheblich benachteiligt sind. Dazu erklärt die bildungspol. Sprecherin der Fraktion Jutta Fiedler

Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des Runderlasses „Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass Schulen in sozialen Problemgebieten zum Teil erheblich benachteiligt sind. Dazu erklärt die bildungspol. Sprecherin der Fraktion Jutta Fiedler:

„Lernmittel, beispielsweise Schulbücher, können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Die Sätze für die Leihgebühren sind unterschiedlich hoch, die normale Gebühr beträgt 3 Euro pro Schulbuch (s. auch http://st.juris.de/st/gesamt/LernMKostEntlV_ST.htm), für Kinder aus Hartz-IV-Familien beträgt die Gebühr 1 Euro.
Die eingenommenen Gebühren werden zu nächst vom Landesverwaltungsamt verwahrt, stehen den Schulen jedoch für die Neuanschaffung von Lehr- und Lernmitteln zur Verfügung.

Im Klartext bedeutet das allerdings, dass Schulen in sozialen Problemgebieten zum Teil extrem benachteiligt sind, sie nehmen weniger Geld ein und können damit auch weniger Neuanschaffungen tätigen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung (Drs. 5/1876) auf die Kleine Anfrage sehr deutlich hervor. Das derzeit gültige finanzielle Ausgleichsverfahren - hat eine Schule bezogen auf die Schülerzahl deutlich geringerer Leihgebühreinnahmen, kann sie auf Antrag Zusatzleistungen durch das Landesverwaltungsamt erhalten – funktioniert dem Anschein nach bei weitem nicht in ausreichendem Maße.

Auf diese Art wird die Chancengleichheit beim Bildungszugang in sozialen Problemgebieten noch weiter untergraben, es kommt zu einer weiteren sozialen Benachteiligung von sozial bereits Benachteiligten.

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, diese Benachteiligung zu beenden und die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass vor allem die benachteiligten Schulen und damit deren Schülerinnen und Schüler wenigsten auf dem Gebiet der Lernmittelnutzung eine Chancengleichheit erhalten, die den Namen auch verdient.“

Magdeburg, 4. April 2009

Anlage: Antwort der Landesregierung / Drs 5 / 1876