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Begleitetes Fahren ab 16 Jahren kann nicht die einzige Antwort auf unzureichende Mobilität sein

Zur Diskussion, ob das begleitete Fahren ab 16 Jahren auch in Sachsen-Anhalt eingeführt werden soll, erklärt der verkehrspolitische Sprecher Guido Henke:

„Das begleitete Fahren mit 17 Jahren hat sich in Sachsen-Anhalt bewährt. Zweifelsohne erhöht frühzeitige Fahrpraxis die eigene Sicherheit hinter dem Steuer und damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Gleichwohl kann ein eventueller Vorstoß der Regierungskoalition, das begleitete Fahren mit 16 Jahren nach dem Vorbild Niedersachsens auch in Sachsen-Anhalt einzuführen, nicht die einzige Antwort auf die unzureichende Mobilität junger Menschen – vor allem im ländlichen Raum - sein. Hier gilt es andere – von der Fraktion DIE LINKE bereits angestoßene – Maßnahmen umzusetzen, etwa das Azubi-Ticket, eine kostenlose Schülerbeförderung und die generelle Stärkung des ÖPNV.

Letztlich sind der Mobilität junger Menschen auch mit der Möglichkeit des begleiteten Fahrens ab 16 Jahren Grenzen gesetzt. Angefangen bei der Begleitperson und den entsprechenden Kriterien, die sie erfüllen muss, bis zum PKW, der zur Verfügung stehen muss aber in vielen Familien auch eine Frage des Geldbeutels ist.

Bleibt der Vorschlag, die Altersgrenze für das begleitete Fahren von 17 auf 16 Jahre herabzusetzen, die einzige Antwort auf die unzureichende Mobilität junger Menschen im ländlichen Raum, greift das zu kurz und käme einem Offenbarungseid gleich."


Magdeburg, 23. August 2018