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Bankrotterklärung beim Einsatz pädagogischer Mitarbeiter*innen

Nach einem jahrelangen Prozess hatte die Vorgängerregierung im Jahr 2014 einen Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2007 erfüllt und ein Konzept zum künftigen Einsatz pädagogischer Mitarbeiter*innen vorgelegt. Das Ringen um die Verwendung und die notwendige Neueinstellung von pädagogischen Mitarbeiter*innen hat auch in der neuen Legislaturperiode seine Fortsetzung gefunden und bereits zu einer Reihe von Anträgen der Fraktion die LINKE geführt. Nun hat die Landesregierung eine Fortschreibung des Konzeptes aus dem Jahr 2014 vorgestellt. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Lippmann:

Nach einem jahrelangen Prozess hatte die Vorgängerregierung im Jahr 2014 einen Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2007 erfüllt und ein Konzept zum künftigen Einsatz pädagogischer Mitarbeiter*innen vorgelegt. Das Ringen um die Verwendung und die notwendige Neueinstellung von pädagogischen Mitarbeiter*innen hat auch in der neuen Legislaturperiode seine Fortsetzung gefunden und bereits zu einer Reihe von Anträgen der Fraktion die LINKE geführt. Nun hat die Landesregierung eine Fortschreibung des Konzeptes aus dem Jahr 2014 vorgestellt. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Lippmann:

„Das neue Konzept bietet in keinem der tradierten Einsatzbereiche pädagogischer Mitarbeiter*innen eine sinnvolle und pädagogisch begründete Perspektive. Es ist nichts weiter als die Fortsetzung des seit 20 Jahren anhaltenden Prozesses, in dem die beständig sinkende Zahl dieser Beschäftigten irgendwie auf die Aufgabenbereiche aufgeteilt wird. Es ist kein Konzept, aus dem ein realistischer Bedarf abgeleitet werden kann, sondern eine Bankrotterklärung und ein erneutes Scheitern sinnvoller Bildungspolitik an den restriktiven Personalvorgaben des Landeshaushaltes.

Von einer Umsetzung des Koalitionsvertrages, wonach für den Einsatz pädagogischer Mitarbeiter*innen 1.800 Vollzeitstellen (das entspricht wegen der in diesem Bereich verbreiteten Teilzeit etwa 2.000 - 2.100 Beschäftigten) zur Verfügung gestellt werden sollen, kann keine Rede sein. Die Hinweise, dass die Stellen im aktuellen Doppelhaushalt sogar von 1.525 auf 1.468 Vollzeiteinheiten sinken und dass alle darüber hinausgehenden Planungen erst im Zuge der Haushaltsaufstellung der nächsten Haushalte zu klären sind, sprechen eine klare Sprache. Der Bereich wird als nicht prioritär eingestuft, den von den Bildungspolitikern und den Schulen erhofften Aufwuchs wird es nicht geben.

Derzeit gibt es nicht einmal erkennbare Anstrengungen, auch nur die im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen vollständig zu besetzen. Etwa 100 Stellen sind demnächst unbesetzt. Damit verschärft sich die desolate Situation immer weiter. Die Antwort des Bildungsministeriums auf diese Mangelverwaltung ist der komplette Abschied von einigen Einsatzbereichen und eine Umgruppierung der Beschäftigten und der Aufgaben in Größenordnung.

Besonders dramatisch dürfte sich dabei auswirken, dass den Schüler*innen an den Förderschulen für Körperbehinderung, für Sinnesschädigungen und für geistige Behinderungen die notwendige kontinuierliche Unterstützung im medizinisch-therapeutischen Bereich durch Beschäftigte der Schulen entzogen werden soll. Das sollen künftig angeblich die Leistungserbringer auf der Grundlage des SGB übernehmen. Das Papier lässt hierbei völlig offen, wie dies in die Realität umgesetzt werden soll.

Darüber hinaus bedeutet das Konzept die komplette Absage an das bestehende System von Ganztagsschulen. Hier sollen nach den derzeitigen Planungen die derzeit 165 pädagogischen Mitarbeiter*innen faktisch abgezogen werden. Ein Erhalt wäre nur möglich, wenn in den Haushalten ab 2019 die versprochenen 1.800 Stellen tatsächlich zur Verfügung gestellt würden. Da an den Ganztagsschulen wegen des fortschreitenden Lehrkräftemangels künftig auch keine Lehrkräfte mehr für diese Angebote zur Verfügung stehen werden, wären die Schulen dann vollständig auf Angebote Dritter außerhalb des Schulpersonals angewiesen. Dadurch wird aber der bisherige Einsatz von pädagogischen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften nicht zu kompensieren sein, wodurch die allermeisten Schulen zur extremen Einschränkung oder sogar zur Aufgabe ihrer bisherigen Ganztagsschulkonzepte gezwungen werden.

Offen bleibt letztlich, wie künftig die Absicherung der verlässlichen Öffnungszeit an den Grundschulen erfolgen soll. Denn diese ehemals zentrale Aufgabe der pädagogischen Mitarbeiter*innen soll künftig ebenfalls nicht mehr zu ihrem Aufgabenbereich gehören. Die im Konzept vorgesehenen Zuweisungsschlüssel sind willkürlich und nicht bedarfsorientiert gewählt. Es ist eine komplette Fehlsteuerung in diesem Einsatzbereich und deckt nur etwa zur Hälfte den realen Bedarf.

Mit diesem Konzept werden gewachsene und bewährte Strukturen im Schulsystem zerstört und den Bildungschancen vieler Schüler*innen nachhaltiger Schaden zugeführt. Das betrifft in besonderer Weise Schüler*inne mit sonderpädagogischen Förderbedarf an Grund- und Förderschulen. Diesen fortgesetzten Raubbau am pädagogischen Personal lehnen wir entschieden ab. Die Landesregierung wird aufgefordert, die im Koalitionsvertrag versprochenen 1.800 Vollzeitstellen umgehend zur Verfügung zu stellen und zur Besetzung auszuschreiben.“


Magdeburg, 8. November 2017