Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Andreas Höppner zu TOP 7: Ein modernes Mittelstandsförderungsgesetz zu Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen schaffen

Anrede,

es ist in der Tat notwendig, dass das Mittelstandsförderungsgesetz novelliert wird. Und es geht in der Tat darum, den Klein- und Mittelstand in Sachsen-Anhalt zu unterstützen und zu fördern.

Auch glaube ich, dass die Frage der aktuellen Anpassung an konkrete Bedingungen eines unserer zentralen Anliegen sein muss, ein neues und modernes Mittelstandsförderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir sehen aber bereits jetzt eine ganze Reihe von weiteren Änderungsanforderungen, die wir gemeinsam mit den Betroffenen mit dem Ziel diskutieren müssen, wie wir den Mittelstand von Sachsen-Anhalt in der Zukunft besser fördern können.

Spannend ist, ob der eventuell neue Gesetzentwurf der Landesregierung dieses Gesetz nun wirklich zum Meilenstein in der Mittelstandspolitik von Sachsen-Anhalt werden lässt. Ich gehe bereits jetzt davon aus, dass wir da sicherlich unterschiedliche Wahrnehmungen haben werden.

Ich bin gespannt, ob wir da konkrete Vorschläge finden werden, um entsprechende Impulse für die Wirtschaft zu setzen.

Für sehr wichtig halte ich auch die Frage von verbindlichen Regelungen und Vorgaben. Mit „kann“- und „sollte“-Bestimmungen erreicht man keine verbindliche und verlässliche Wirtschaftsförderung. Ein novelliertes Wirtschaftsförderungsgesetz darf nicht inhaltsleer und ideenlos sein, sonst ist es wie das Alte völlig entbehrlich. Es geht aber auch darum, deutlich zu machen, dass die Unterstützung für die nächsten Jahre Bestand hat und nicht nur vom guten Willen einer Regierung abhängig ist oder mit dem nächsten Haushalt dem Rotstift zum Opfer fällt.

Mit einem novellierten Gesetz müssen gezielt wirtschaftliche Impulse gesetzt werden und auch ein sehr wichtiger und großer Teil der Wirtschaft von Sachsen-Anhalt muss hier deutlich mit angesprochen werden. Nämlich die Beschäftigten.

Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Beschäftigten bereits in diesem Antrag Erwähnung finden, denn ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter läuft nun mal kein Unternehmen.

Nordrhein-Westfalen macht es uns da vor und ich denke das geht auch in Sachsen-Anhalt. In dem dortigen Mittelstandsförderungsgesetz steht z.B. unter §16 Betriebliche Interessenvertretungen drin:

„(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.

(2) Die betrieblichen Interessenvertretungen in Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft tragen so auch Verantwortung für Wachstum, Beschäftigung und Innovation im Unternehmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden im Einvernehmen mit den sozialpolitischen Verbänden, der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen und den Organisationen des Handwerks entsprechende Förderinstrumente entwickelt.“

Das heißt somit, dort wird die Mitverantwortung der betrieblichen Interessenvertretung für die positive Entwicklung des Unternehmens gewürdigt.

Unter dem Gesichtspunkt der Kleinstunternehmen geht es uns hier aber auch um Fragen, die die Mittelstandsförderung tangieren, z.B. eine Novellierung des Krankenversicherungsrechts für Klein-, Kleinstunternehmer und Soloselbstständige dahingehend, dass das tatsächliche monatliche Einkommen zur Berechnung in Ansatz gebracht wird.

Und auch müssen wir uns mit der Frage der Kultur des Scheiterns auseinandersetzen. Denn es kann doch nicht sein, dass ein Unternehmer sein Leben lang gebrandmarkt ist, wenn er aufgrund verschiedenster Ursachen in die Insolvenz getrieben wurde.

Ein Diskussionspunkt sollte auch die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und Verbänden sein. Zumindest muss das mal hinterfragt werden. Das sind keine nebensächlichen, sondern gerade für Kleinst- und Kleinunternehmen existenzielle Fragen ihrer Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze.

Und es ist auch an der Zeit, dass wir im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mittelstand, von Handwerk, von Kleinstunternehmen in diesem Land überhaupt mal ein Stück weit unsere Kammerlandschaft hinterfragen und dass wir vielleicht mal eine Debatte in diesem Land führen, die auch damit zu tun hat, wie wir die Tätigkeit von Kammern unter dem Gesichtspunkt ihrer Selbstverwaltung mit mehr Effektivität, mit mehr Transparenz und mit mehr wirtschaftlicher Zielführung gestalten können. Auch das gehört zu den Fragen, die wir wirtschaftspolitisch aufwerfen möchten.

Darüber hinaus plädieren wir dafür, dass die im Gesetz geforderte Berichtspflicht der Landesregierung über die Situation und die Lage der mittelständischen Wirtschaft mindestens in zweijährigen statt in vierjährigen Abständen erfolgt.

Es kann nicht angehen, dass wir uns mit veralteten Daten, mit Dingen, die zum Teil Jahre zurückliegen, was die Bewertung und Analyse zur Mittelstandsförderung betrifft, hier in diesem Haus befassen können, sondern dass wir hier auf mehr Aktualität und präzisere Analyse angewiesen sind, um auch entsprechende Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Ich danke Ihnen.