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Ambulante Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Gefahr

Zur beabsichtigten Senkung der Regelsätze für Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften und Familien erklärt der behindertenpol. Sprecher der Fraktion Dr. Detlef Eckert

Zur beabsichtigten Senkung der Regelsätze für Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften und Familien erklärt der behindertenpol. Sprecher der Fraktion Dr. Detlef Eckert:

„Die jetzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung bei der Neuausrichtung der Regelsätze im SGB II-Bezug und in der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung benachteiligen Menschen mit Behinderungen. Besonders betroffen sind Menschen mit hohem Hilfebedarf, die sich die notwendigen Hilfen dadurch sichern, dass sie in Wohngemeinschaften oder in der Familie leben. Sie sollen künftig statt 5 Euro mehr 68 Euro weniger bekommen. Menschen mit Behinderungen werden so an selbstbestimmtem Leben gehindert.

Die absurde Begründung lautet, dass sie sich in der Regel nicht an den Haushaltskosten beteiligten. Wer die Lebenssituation behinderter Menschen kennt, weiß, dass sie in der Regel wesentlich mehr Aufwendungen für haushaltsnahe Leistungen, Strom und Wasser aufbringen müssen, als nicht behinderte Menschen.

Diese perfide Begründung entlarvt nicht nur die schönen Reden im Zusammenhang mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention als verlogen, sondern verletzt auch das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen.

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat entschieden gegen diese Regelung zu stellen, damit ambulante Wohnformen weiter möglich werden und sich auch entwickeln können.“

Magdeburg, 8. November 2010