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Abwasserstreit ist bis zur Sommerpause lösbar

Zur Ankündigung der Landesregierung, mittels einer Novellierung des Kommunalabgabengesetzes den Streit um Abwassergebühren im Land beilegen zu wollen, erklärt die Abgeordnete Kerstin Eisenreich

Zur Ankündigung der Landesregierung, mittels einer Novellierung des Kommunalabgabengesetzes den Streit um Abwassergebühren im Land beilegen zu wollen, erklärt die Abgeordnete Kerstin Eisenreich:

„Die Absicht der Landesregierung, durch eine Neugestaltung des Kommunalabgabengesetzes den Streit um die Beiträge für Wasser und Abwasser einer Lösung zuführen zu wollen, findet grundsätzlich die Unterstützung der Fraktion DIE LINKE.

Allerdings: Die Probleme sind seit vielen Monaten bekannt, einer Bitte der Landesregierung nach einem Moratorium hinsichtlich der Vollstreckung der Beitragsbescheide wurde und wird seitens der Abwasserzweckverbände faktisch nicht Folge geleistet. Der von der Landesregierung angekündigte Lösungsweg bis zum Ende des Jahres wird den Betroffenen vom zeitlichen Ablauf her kaum helfen, viele weitere Monate würden ins Land gehen, ohne dass zunächst etwas passiert.

DIE LINKE wird deshalb in die bevorstehende Landtagssitzung Anfang Juni einen Gesetzentwurf einbringen, der eine Aussetzung der Vollstreckung der Beitragsbescheide zum Gegenstand hat. Ein entsprechendes Gesetz kann bei vorhandenem politischem Willen der Koalitionsfraktionen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, angesichts der Dringlichkeit der Problematik ist dafür auch eine Sondersitzung des Landtages vertretbar, sollte sie denn erforderlich sein.

Eine schnelle gesetzliche Regelung ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE unumgänglich, da die erwähnte Bitte der Landesregierung nicht zu einer Beilegung des Abwasserstreits geführt hat. Eine rechtliche Klärung der Angelegenheit hat DIE LINKE mit ihrem Normenkontrollantrag beim Landesverfassungsgericht bereits auf den Weg gebracht. Bis diese allerdings erfolgt ist, bedarf es im Interesse der Betroffenen einer gesetzlichen Regelung, wie DIE LINKE sie vorschlägt.

Die von der Landesregierung im Kommunalabgabengesetz vorgesehenen weiteren Änderungen wird DIE LINKE konstruktiv begleiten, vor allem dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ist Rechnung zu tragen, und zugleich sind die Voraussetzungen zu schaffen, die für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Wasser- und Abwasserzweckverbände notwendig ist.“

Magdeburg, 3. Mai 2016