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Ablehnung einer Schuldenregelung durch ostdeutsche SPD-Fraktionsvorsitzende ermutigend

Zur Ablehnung einer neue Schuldenregelung im Grundgesetz durch die ostdeutschen SPD-Fraktionsvorsitzenden erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert

Zur Ablehnung einer neue Schuldenregelung im Grundgesetz durch die ostdeutschen SPD-Fraktionsvorsitzenden erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

„DIE LINKE kann die Ablehnung einer neue Schuldenregelung im Grundgesetz durch die ostdeutschen SPD-Fraktionsvorsitzenden aus mehrfacher Sicht nur begrüßen: Da sind die verfassungsrechtlichen Fragen, da ist das Budgetrecht der Landtage, da ist schließlich die drohende Gefahr politischer Handlungsunfähigkeit des Gesetzgebers. All dies hat DIE LINKE schon des Öfteren betont.

Nun allerdings gilt es, über die verbale Ablehnung hinaus in der Sache Nägel mit Köpfen zu machen. Die SPD sollte über den Kreis ihrer Fraktionsvorsitzenden hinaus in aller Deutlichkeit erklären, dass eine Änderung des Grundgesetzes wie der Landesverfassungen in dieser Angelegenheit klar abgelehnt wird.

Die von der LINKEN bereits beantragte Aktuelle Debatte für die bevorstehende Landtagssitzung wird den politischen Kräften im Landtag genügend Raum für eine klare Positionsbestimmung bieten. Genau dies erwartet DIE LINKE auch.“