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Ablehnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Zur bevorstehenden Abstimmung über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt

Zur bevorstehenden Abstimmung über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Stefan Gebhardt:

„In der morgigen Landtagssitzung wird die Fraktion DIE LINKE den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen. Zwar begrüßt DIE LINKE grundsätzlich, dass eine Änderung bei der Rundfunkfinanzierung erfolgen soll. Eine geräteabhängige Rundfunkgebühr ist auch aus Sicht der LINKEN nicht mehr zeitgemäß und widerspricht den technischen Entwicklungen. Von daher ist ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag ein Schritt in die richtige Richtung.

Vollkommen unlogisch bleibt jedoch, dass der Rundfunkbeitrag nicht pro Person sondern pro Haushalt erhoben werden soll. Denn der Konsument von Rundfunkangeboten ist immer die jeweilige Person und nicht der Haushalt, die Zweitwohnung, das Kfz oder die Betriebsstätte.

Schon jetzt ist absehbar, dass mit dem neuen Finanzierungsmodell neue rechtliche Probleme entstehen werden. Neben der Kritik von Datenschützern, gemeinnützigen Vereinen sowie klein- und mittelständischen Betrieben wurde kürzlich auch das Problem bei ostdeutschen Gartenlauben-Besitzern sichtbar. Denn nach dem vorliegenden Staatsvertrag werden Gartenlauben, die nach altem DDR-Recht auch über 24 Quadratmeter groß sein durften, nicht als Gartenlauben sondern als Zweitwohnungen behandelt - damit sind sie rundfunkbeitragspflichtig. Somit schafft der Rundfunkstaatsvertrag eine neue Ungleichbehandlung zwischen Ost und West.

Schon jetzt ist ebenfalls absehbar, dass ein wichtiges Ziel des Rundfunkstaatsvertrages verfehlt wird, nämlich die angestrebte und oft verkündete Akzeptanzerhöhung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für einen Staatsvertrag, der mehr Probleme schafft als löst, bleibt für DIE LINKE in der Konsequenz nur die Ablehnung.“

Magdeburg, 09.11.2011