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12. Rundfunkstaatsvertrag schafft unnötige bürokratische Hürden

medienpolitischer Sprecher

Der neue Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, dem die Ministerpräsidenten gestern zustimmten, hat mit der Festlegung, dass künftig alle Onlineangebote des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks einen so genannten Drei-Stufen-Test durchlaufen müssen, unnötige neue bürokratische Hürden geschaffen.

Unlogisch erscheint vor allem, dass dies auch für bereits bestehende Angebote gelten soll. Durch eine solche Regelung erhöht sich der Verwaltungsaufwand nur sinnlos, die Flexibilität von ARD und ZDF wird eingeschränkt. In besonderem Maße wird die ARD betroffen sein, da hier die Gremien aller neun Rundfunkanstalten den Drei-Stufen-Test durchführen müssen.

Ein solcher Verwaltungsaufwand verschlingt unnötig viel an Gebührengeldern, die somit nicht ins Programm fließen können. Wohl nicht nur aus Sicht der LINKEN haben die GebührenzahlerInnen mit Sicherheit eine andere Erwartung hinsichtlich der Verwendung ihrer Rundfunkgebühren.