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Uwe Heft zu TOP 12: Kursbuchstrecke 551/585 Zeitz-Naumburg-Nebra

Wenn man einzelne Fäden miteinander verknotet und diese dann noch zusätzlich untereinander verknüpfet, erhält man ein Netz. Ein Netz, welches sowohl eine Verteil- als auch Auffangfunktion erfüllt. Wenn man nun beginnt, in diesem Netz einzelne Maschen abzuschneiden, so hat man sehr schnell einen Hauptstrang mit einzelnen lose an diesem verbundenen Fäden. In einem ähnlichen Zustand befindet sich die Schieneninfrastruktur des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Sachsen-Anhalt. Ein Netz in dem Sinn haben wir nicht mehr. Was wir in Sachsen-Anhalt im wesentlichen vorfinden ist eine Y-förmige Haupttrasse von der - wie lose Fäden - einzelne Strecken mehr oder weniger lang abzweigen.

Zur Debatte steht am heutigen Tag die Unstrutbahn in ihrer Gänze, der östliche Abschnitt im Besonderen. Seit mehreren Jahren gibt es lokale, regionale und unternehmerische Interessen, diesen Streckenabschnitt im sachsen-anhaltinischen SPNV für den Personenverkehr zu erhalten und einem angemessen Standard entsprechend auszubauen.

Die heute hier zur Debatte stehenden einzelnen SPNV-Strecken KBS 551 im Teilabschnitt Zeitz-Teuchern-Naumburg; und KBS 585 Naumburg-Nebra-Wangen sind, für sich allein betrachtet, möglicherweise entbehrlich. In ihrer Gänze sind sie in ihrer Erschließungsfunktion für den Süden Sachsen-Anhalts eine wichtige und zu erhaltende Achse im Netz des SPNV des Landes und darüber hinaus.

Beide Abschnitte isoliert zu betrachten und in Folge dessen entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen und zu handeln, führt verkehrspolitisch und auch für die weiteren Perspektiven der Region aus unserer Sicht und unserem Verständnis heraus in eine völlig verkehrte Richtung. Diese isolierte Betrachtung führt zu einer Beschleunigung des Sterbens von Regionen, gerade in den ländlichen Gebieten des Landes.

Darüber hinaus erhalten beide Strecken nur gemeinsam eine weitere, für das Land Sachsen-Anhalt nicht zu unterschätzende Funktion für den Tourismus im Süden Sachsen-Anhalts, in der Weinbauregion von Unstrut und Saale als auch für die Erreichbarkeit des Himmelsweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln von außerhalb Sachsen-Anhalts. Beide Streckenabschnitte sind die südlichste Ost-West-Verbindung im SPNV und ein wesentlicher und essentieller Bestandteil des SPNV-Netzes Sachsen-Anhalt Süd. Egal, auf welchem Einzelabschnitt von beiden der Betrieb im Schiene-Personenverkehr eingestellt wird, das Dahinsiechen des anderen Abschnittes ist vorprogrammiert und wird unweigerlich auch zu dessen Sterben führen. Der SPNV im Süden Sachsen Anhalts findet dann praktisch - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur noch in Nord-/Süd-Richtung statt. Jegliche Querverbindung und damit die Möglichkeit zur Erschießung der Räume mit Schienen-Personenverkehrsleistungen ist nicht mehr gegeben.

Derartige Erscheinungen suchen Sie im Straßennetz des Landes vergebens. Hier findet kein Verkehr ausschließlich auf Achsen statt. Hier wird vernetzt, was der Beton hält. Wenn auch nur irgend wo ein unberührter Landstrich existiert, welcher mehr als 20 Minuten vom nächsten Autobahnanschluss entfernt ist, bedarf es keines Rufers in der Wüste.

Anders im Schienenverkehr. Hier werden lokale Verkehrsentwicklungen zum Anlass genommen, Verkehre einzustellen, anstatt aus der Vogelperspektive auf das Ganze zu schauen, die negative Wirkung lokaler Einzelmaßnahmen zu erfassen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Mit Umsetzung der Bahnreform 1994 und des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs 1996 wurde eine bereits vergessen geglaubte Entwicklung im Eisenbahnwesen in der Mitte Europas wieder belebt.Die Kleinstaaterei ist für jede Entwicklung, welche der Fläche und des Raumes bedarf - das Eisenbahnwesen gehört zweifelsfrei dazu - der Anfang vom Ende.

Die 1996 mit dem Regionalisierungsgesetz eingeleitete Entwicklung ist mittlerweile mehr als nur eine Spaßbremse im Schienenverkehrs. Schauen Sie sich die Entwicklung der letzten 14 Jahre an. Natürlich ist es von Vorteil, regional zuständig zu sein, weil man näher dran ist am Geschehen. Aber gleichzeitig führt dies auch zu nachvollziehbaren, jedoch nicht akzeptablen Egoismen zwischen den Ländern. Wenn Sie sich die Entwicklung gerade im Schienen-Personenverkehr ansehen, dann werden Sie feststellen, dass durch die Wirkung der Regionalisierung des SPNV zuerst Teile der Ländergrenzen überschreitenden Schienen-Personenverkehre gekappt wurden. Das Land Sachsen-Anhalt ist heute nur noch auf wenigen Hauptachsen, welche entweder hauptsächlich den Interessen des Schiene-Güterverkehrs oder dem Schienen-Personenfernverkehr dienen, mit den angrenzenden Bundesländern per Schiene verbunden.

Aber auch innerhalb des Landes gab es ein großes Streckensterben. Gleiches ist im Straßenverkehr unvorstellbar, die Forderung ja geradezu tödlich für jeden Amtsträger. Das Bundesverkehrsministerium gibt als Empfehlung für den Betrieb von Strecken im SPNV mindestens 500 Reisende/Tag/Richtung aus. Belastbare Fakten für diese Empfehlung gibt es nicht. Alle Strecken, welche dieses Kriterium nicht erfüllen, sollen abbestellt werden. Der Verkehr wirkt faktisch eingestellt, völlig unabhängig von weiteren Kriterien, welche vielleicht den Erhalt des betroffenen Streckenabschnittes mehr als rechtfertigen.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Plenum niemand das selbe Kriterium – 500 Reisende/Tag/Richtung – für den Erhalt oder den Rückbau einer Straße im Land Sachsen-Anhalt anlegt. Wenn Sie dies nämlich tun würden, also die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur im Land mit gleichen Maßstäben messen und entscheiden, dann müssten dutzende Straßen sofort zurückgebaut werden, weil es für diese angeblich keinen Bedarf gibt. Genau dies geschieht jedoch nicht. Nicht etwa, weil die Straße hervorragend ins Landschaftsbild passt oder weil jede Straße einen gewissen Spaßfaktor entfaltet, nein, weil jede Straße darüber hinaus eine Erschließungs- und Verknüpfungsfunktion inne hat. Weshalb gelten diese Kriterien nicht für die Entscheidung, ob Strecken im SPNV erhalten bleiben oder nicht?

Wer ehrlich ist und auch in der Öffentlichkeit für den SPNV wirbt, muss diese Kriterien in seine Entscheidung einbeziehen.

Wir erkennen sehr wohl insbesondere die demographische Entwicklung im Land. Gerade diese sollte zum Nachdenken über die Sicherung einer angemessenen Mobilität für jeden Bürger dieses Landes als auch dessen Besucher anregen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Plan öffentlichen Personennahverkehrs verabschiedet. In diesem werden u. a. folgende verbindliche Ziele formuliert: „Die Gestaltung des ÖPNV orientiert sich an den raumordnerischen Leitsätzen zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung, Verkehrsverknüpfung und umweltverträglichen Gestaltung des motorisierten Verkehrs. Handlungsfelder des ÖPNV sind dabei die Raumerschließung und -entwicklung für die der ÖPNV eine unterstützende Funktion übernimmt.“

Und etwas weiter im Text: „Durch den ÖPNV soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum ÖPNV leistet einen Beitrag, die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen, da der ÖPNV im Vergleich zum MIV systembedingt Vorteile aufweist. Dies gilt vorwiegend für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), der in einem nahezu geschlossenen, umfangreich gesicherten System betrieben wird. Neben der objektiven ist die subjektiv empfundene Sicherheit der ÖPNV-Kunden zu berücksichtigen.“

Die Absicht der Landesregierung, den Schienenpersonennahverkehr auf dem Abschnitt Naumburg-Teuchern zum Jahresende 2010 einzustellen, widerspricht vollständig diesen selbst gesetzten Zielen. Darüber hinaus wird mit dieser Entscheidung eine nicht zu ersetzende Lücke in das noch bestehende Netz gerissen. Aus dem Netz werden so sukzessive nur noch einzelne Strecken, welche an den zu erschließenden ländlichen Räumen vorbei führen.

Selbstverständlich muss etwas getan werden, damit das gegebene Angebot auch genutzt wird. Es genügt nicht, regelmäßig Reisendendaten zu erheben, nur um festzustellen, dass eigentlich doch ziemlich wenige Fahrgäste in diesem Abschnitt per Bahn unterwegs sind. Die einzige Schlussfolgerung, welche dann standardmäßig immer wieder gezogen wird, so auch Anfang dieses Monats, die Strecke wird abbestellt. In Ausnahmefällen – so soll es auch auf dem Abschnitt Naumburg-Teuchern geschehen – gibt es Ersatz durch Busverkehre. Diese bringen bei genauer Betrachtung lediglich eine erträgliche Situation im ÖV für die lokal ansässige Bevölkerung. Regional oder gar überregional betrachtet sind Schienenpersonenverkehr ersetzende Busverkehre immer eine Verschlechterung für das gesamte System des öffentlichen Verkehrs, allein schon durch die sich daraus ergebenden und von den Fahrgästen unerwünschten häufigeren und auch langwierigeren Umsteigebeziehungen. Schon dies schmälert die Attraktivität öffentlicher Verkehre erheblich.

Wenn Streckenabbestellung im SPNV des Landes die einzige Problemlösung ist, dann sei die Frage gestattet, wofür Minister Dr. Daehre im Januar dieses Jahres die Goldene Ehrennadel um besondere Verdienste im Schienenverkehr von der GdL verliehen bekommen hat. Zeigen Sie sich dieser Ehre würdig und lassen Sie auch Taten im Interesse des SPNV folgen.

Da genügt es nicht, der DB Station & Service AG in den nächsten Jahren 40 Mio. Euro für die Bahnhofsinstandsetzung aus den dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln für vorsätzlich unterlassene Instandsetzungen und Instandhaltungen an deren Eigentum sprichwörtlich in den Rachen zuwerfen. Dies ist nur möglich, weil weder der Bund direkt als Eigentümer ein entsprechendes Interesse hat, noch die Bundesländer indirekt über die entsprechenden Gremien genügend politischen Druck ausüben können, damit die DB AG ihren Pflichten zur Erhaltung der eigenen Infrastruktur nachkommt.

Zurückkommend auf die Attraktivität öffentlicher Verkehrsmittel, ergibt sich diese u. a. auch durch möglichst ungebrochene durchgängige Reiseketten, wie sie jeder auch im Individualverkehr als selbstverständlich erwartet und in Anspruch nimmt.

Ich weiß, dass in diesem Saal kein Mensch anwesend ist, welcher auf Reisen alle 20 oder 30 km einen Parkplatz mit dem PKW anfährt, um den PKW zu wechseln. Selbstverständlich mit einer Wartezeit auf das neue Fahrzeug von mindestens 5 Minuten, gegebenenfalls mehr.

Den Fahrgästen im öffentlichen Verkehr im Süden Sachsen-Anhalts - und nicht nur dort - soll aber genau dieses nicht nur zugemutet werden, es wird darüber hinaus noch als Verbesserung der Reisebedingungen gepriesen.

Dadurch verliert die Region an Attraktivität und verlieren insbesondere die aus dem mittelsächsischen und ostthüringischen Raum kommenden Gäste des Landes die Lust am Besuch der Weinregion an Unstrut und Saale mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit werden genau die von mir eben zitierten Ziele im ÖPNV-Plan des Landes nicht erfüllt.

Im Plan des ÖPNV des Landes wird sogar die Entwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems als Alternative zum MIV gerade im Bereich des Wachstumsmarktes Freizeit- und Tourismusverkehr als qualitatives Ziel formuliert. Nicht nur dort, auch der vorliegende 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) gibt den vorrangigen Erhalt des ÖPNV und dessen Ausbau zu einer leistungsfähigen Alternative zur Nutzung individueller Kraftfahrzeuge auszubauen als Ziel vor (3.3.6 Seite 44).

Es sei ernsthaft die Frage gestattet, was am öffentlichen Verkehr attraktiv ist, wenn Gäste aus Thüringen oder Mittelsachsen, welche die Weinregion oder den Himmelsweg besuchen, auf dem Weg dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehrfach umsteigen müssen. Das Ergebnis kann sich jeder an einer Hand abzählen. Was das Land Sachsen-Anhalt seinen Besuchern zumutet, wird keiner tun.

In Folge wird über kurz oder lang auch der westliche Abschnitt Naumburg mit der Begründung mangelnder Fahrgäste abbestellt. Warum leistet sich das Land Sachsen-Anhalt dann noch das Netz südliches Sachsen-Anhalt, welches praktisch keines mehr wäre, da es im Wesentlichen nur noch aus dem Streckenabschnitt Halle-Naumburg besteht?

Stattdessen schlagen wir vor, das Netz südliches Sachsen-Anhalt tatsächlich zu stärken und Ländergrenzen überschreitend auszubauen. Gerade um das Ziel das ÖPNV-Gesamtsystems so attraktiv zu entwickeln, dass der ÖPNV als Alternative zum MIV wahrgenommen wird, zu erfüllen. Wenn es erst einmal im Sinne des von der Landesregierung selbst erkannten starken Wachstumsmarktes Freizeit- und Tourismusverkehr gelingt, haben wir schon etwas erreicht und gewonnen. Auch unter diesem Gesichtspunkt sollte die Landesregierung – ressortübergreifend – die Landesbedeutsamkeit dieser Strecke prüfen und die Entscheidung nicht einem Ressort allein überlassen. In diesem Zusammenhang müssen auch Individualinteressen von Lokalpolitikern zurückstecken.

Da gibt es auch keine Konkurrenz zum Busverkehr. Dieser sollte bei seiner lokalen Erschließungsfunktion bleiben und als Zubringer für die Bahn seine Funktion vollständig ausfüllen. Denn längere Reisen im Linienbus sind nicht wirklich angenehm. Auch der Einsatz von Reisebusen mit entsprechend mehr an Komfort – womit auf dem zur Debatte stehenden Abschnitt nicht ernsthaft zu rechnen ist – führt auf längeren Reisen nicht unbedingt zu bequemerem Reisen als mit der Bahn. 

Im Plan ÖPNV werden auch folgerichtig aus den entsprechenden Leitlinien Handlungsgrundsätze abgeleitet: „Im ÖPNV-Gesamtsystem sind die Potentiale des Freizeit- und Tourismusverkehrs verstärkt zu nutzen und damit die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Hierfür sind eine Sicherstellung bzw. Verbesserung der Anbindung der touristischen Zielregionen des Landes einschließlich ihrer Zentren, ein Angebot von Spät- und Nachtverkehren in den Ordnungsräumen und die flächendeckende Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten für den allgemeinen Freizeitverkehr erforderlich.“

Völlig korrekt, der Grundsatz „flächendeckend“. Mit der Abnabelung von Zeitz von den touristischen Zielen im Süden Sachsen-Anhalts kann dieser Handlungsgrundsatz jedoch nicht umgesetzt werden. Auch der Anschluss der Ballungsräume an diese touristischen Ziele ist völlig korrekt. Allerdings sind es in der unmittelbaren Umgebung nicht nur Halle und Leipzig, auch Gera ist mit zu nennen. Ein Umweg über Leipzig oder Weißenfels ist kontraproduktiv. Direkt über Zeitz-Naumburg muss das Ziel sein, zumal im genannten Plan ÖPNV des Landes Sachsen-Anhalt der Abschnitt Teuchern-Naumburg einen entsprechendem Ausbauvermerk trägt und im Zielzustand 2015 für eine Fahrgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h und einem mindestens 2stündigen Takt mit Verstärkungsfahrten vorgesehen ist. Die technischen und politischen Voraussetzungen wären gegeben, den zur Debatte stehenden Abschnitt zu erhalten.

Nicht nur der Plan ÖPNV des Landes Sachsen-Anhalt gibt den Erhalt der zur Debatte stehenden Strecke vor. Auch der aktuelle 2. Entwurf des LEP formuliert dementsprechende Ziele, nachzulesen auf den Seiten 32  + 34 des Dokumentes.

Es gibt keine plausiblen Gründe, zum Jahresende 2010 die Strecke Teuchern-Naumburg aus dem SPNV-Netz herauszunehmen. Wenn Sie unserem Antrag folgen, öffnen sich neue Wege in der Verkehrspolitik des Landes Sachsen-Anhalt.

Noch einige Aspekte zum vergaberechtlichen Teil unseres Antrages. Selbstverständlich kennen wir die dazu notwendigen einschlägigen Regelungen. Und nach diesen ist es zulässig, von den potentiellen Interessenten Varianten abzufordern bzw. in Auftrag zugeben. Dies ist möglich, weil die einschlägige dafür geltende Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste dies ausdrücklich zulässt.

Voraussetzung ist, dass der oder die Auftraggeber dies auch wünschen. Insofern nehmen wir explizit auf dies Option Bezug:

„Artikel 36                  Varianten

(1) Bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden, können die Auftraggeber von Bietern vorgelegte Varianten berücksichtigen, die den von ihnen festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.

Die Auftraggeber geben in den Spezifikationen an, ob sie Varianten zulassen, und nennen bei Zulässigkeit von Varianten die Mindestanforderungen, die Varianten erfüllen müssen, und geben an, in welcher Art und Weise sie einzureichen sind.“

Um diese Option zu nutzen, muss natürlich zwingend jeder Interessent von dieser Absicht des Auftraggebers informiert werden. Wie und in welchem Umfang, regelt ebenfalls v. g. Richtlinie, hier in ihrem Art. 48.

Lassen Sie mich mit zwei Sätzen des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Dr. Daehre anlässlich seiner Ehrung mit der Goldenen Ehrennadel der GdL im Januar dieses Jahres enden: „Im Nahverkehr müssen wir insbesondere Voraussetzungen dafür Schaffen, dass die Jugend an das Verkehrsmittel Schiene herangeführt wird. Nahverkehr das ist Daseinsvorsorge und dafür gilt es zu kämpfen.“

Herr Minister, lassen Sie ihren Worten Taten folgen, tragen Sie die goldene Ehrennadel der Gewerkschaft der Lokführer für herausragende Verdienste um den Schienenverkehr in Ehren und zeigen Sie sich dieser höchsten Auszeichnung der Gewerkschaft würdig.