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TOP 21: Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Damals, am 15. Dezember 2006 hatte es die neue Landesregierung so eilig, diesen Gesetzentwurf einzubringen und zu beschließen, dass zwischen der Einbringung am 6.12.2006 bis zur In-Kraft-Tretung zum 01.01.2007 gerade einmal 25 Wochentage liegen sollten. Nunmehr vagabundiert der Gesetzentwurf seit anderthalb Jahren in der parlamentarischen Versenkung, ohne dass inhaltlich die Auseinandersetzungen in den Ausschüssen geführt worden.

Unabhängig davon, ob dieser Gesetzentwurf eine ähnliche Metamorphose durchlebt wie der Gesetzentwurf zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren, sind sich die Koalitionsfraktionen offensichtlich nicht einig, wie und unter welchen Prämissen weiter vorgegangen werden soll.

Hintergrund des Gesetzentwurfes waren Regelungen zur kostenpflichtigen Nutzung von Sportstätten, zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zu Ungunsten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der rechtlichen Anpassung der Aufgabenbestände mit dem ersten Funktionalreformgesetz, zum Ausschluss der Anhörungsrechte der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinderförderungsgesetz sowie die Marktöffnung der Kalkulation der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung.

In den durchgeführten Anhörungen wurde der Gesetzesinhalt durch die anzuhörenden energisch abgelehnt. Dies betraf insbesondere die Kostenpflichtigkeit der Nutzung der Sportstätten und der darin verankerten Verordnungsermächtigung der Landesregierung, aber auch der Ausschluss der Anhörung der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Marktöffnung der Kalkulation der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung wurde je nach Interessenvertretung unterschiedlich bewertet.

Ablehnung signalisierte die Fraktion DIE LINKE besonders die Regelungen zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, da sie aus unserer Sicht weder zeitgerecht, nochwendig noch angemessen sind. Im Gegenteil, wir forderten alle Fraktionen auf, sich auf Grund der drastischen Situation im Abwassergebührenbereich sowie bei Straßenausbaubeiträgen für eine generelle Novellierung des KAG auszusprechen.

Wie gesagt, eine inhaltliche Beratung des Gesetzentwurfes sowie die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung fanden bis zum heutigen Zeitpunkt nicht statt. Insofern ist der Antrag der FDP-Fraktion nur folgerichtig.

Eigentlich müsste sich die Landesregierung, vielleicht auch mit gleicher Stimme die Koalitionsfraktionen, zu ihrem Gesetzentwurf verhalten. Wir unterstützen den Antrag der FDP-Fraktion und sind sehr gespannt auf die Diskussion im Innenausschuss.