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TOP 19: Unerfüllten Kinderwunsch verwirklichen helfen - Anspruch auf künstliche Befruchtung wiederherstellen

Ich denke, dass Sie mit Ihrem Antrag in die richtige Richtung zielen. Allerdings erlauben Sie mir den Hinweis, dass es doch recht überraschend kam, da schließlich die  SPD gemeinsam mit den GRÜNEN unter Billigung der CDU durch das GKV-Modernisierungsgesetz die Änderung im 5. Sozialgesetzbuch herbeigeführt hat.

Damals hieß es: „Künstliche Befruchtung und Sterilisation, die in erster Linie zur eigenen Lebensplanung der Versicherten gehören, sind künftig eigenverantwortlich zu finanzieren.“

Herr Müntefering unterstrich die damalige Reform mit den Worten: ich zitiere: „Wir haben versprochen, das Land zu erneuern. Das tun wir. (…) Wir brauchen eine Erneuerung der Mentalitäten, wenn wir Wohlstand dauerhaft sichern und soziale Gerechtigkeit gewährleisten wollen. Und das wollen wir. Wir brauchen in Deutschland mehr Mut.“

Sehr geehrte KollegInnen der SPD-Fraktion, ich habe Ihnen diese Sätze an dieser Stelle – trotz ihres durchaus unterstützenswertes Antrages – nicht vorenthalten, weil ich diese Worte nach wie vor als äußerst zynisch erachte.

Aber zum Glück lernt man und auch frau manchmal auch dazu… Gut so!

Anhand unseres Änderungsantrages können Sie jedoch erkennen, dass uns Ihr Antrag nicht weit reichend genug ist.

Wenn Ihr Antrag im Plenum die Mehrheit findet, hat dies zur Folge, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Regelung im 5. Sozialgesetzbuch dahingehend verändert wird, dass die Realisierung eines Kinderwunsches nicht durch eine finanzielle Lage eines Paares unmöglich gemacht wird. Ich halte diese Formulierung für zu unbestimmt.

Wenn ich positiv eingestellt bin, kann ich dahinein lesen, dass es sowohl um verheiratete als auch um nicht verheiratete Paare geht; inklusive eingetragener Lebenspartnerschaften. Das muss aber eben nicht sein.

Da ich allerdings denke, dass Sie schon entsprechend weit in Ihrem Diskussionsprozess sind, gehe ich davon aus, dass Sie der Klarstellung durch unseren Änderungsantrag zustimmen können.

Derzeit und auch vor der Gesundheitsreform haben nur verheiratete Paare Anspruch auf Übernahme von Kosten der künstlichen Befruchtung durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Nichteheliche Gemeinschaften sind von der Kostenbezuschussung ausgenommen. Dagegen wurde geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.02.2007 (Az.: 1 BvL 5/03) festgestellt, dass dieser Leistungsausschluss mit der Verfassung vereinbar ist.

Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, per Gesetz verfassungskonform nichtehelichen Lebensgemeinschaften diese Leistung zu gewähren.

Die Frage, die Sie an dieser Stelle beantworten müssen ist: Können unverheiratete Paare genauso gut Kinder erziehen wie verheiratete Paare?

Wir meinen: Ja

Niemand kann nicht den Beweis führen, dass Paare, nur weil sie verheiratet sind, besser für die Kindererziehung seien als unverheiratete Paare.

Mir ist bewusst, dass es vor einigen Jahrzehnten in der Gesellschaft noch ein anderes Familienbild dominierend war: Uneheliche Kinder waren früher einmal eine Schande und bevor das erste Kind auf die Welt kam wurde aus moralischen Gründen schnell noch geheiratet. Diese Zeiten sind – zum Glück – lange vorbei.

Und ich hoffe, dass auch Sie nicht in einer Zeitmaschine in Richtung Vergangenheit sitzen.

Im Übrigen denke ich, dass wir es uns als Gesellschaft auch nicht leisten können, Familien auf den Trauschein zu reduzieren. Mehr Kinder braucht das Land!

Ich denke, dass ist auch die Intention Ihres Antrages.