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TOP 19: Intensivtäterdatei

Ich halte es für gut und richtig, dass sich Politik, bevor sie sich einem Thema inhaltlich widmet und vor allem bevor sie sich inhaltlich dazu in qualifizierter Weise äußert, sich intensiv mit dem Hintergrund auseinandersetzt.

Und das vor allem bei einem sehr sensiblen Thema, wie der Jugendkriminalität.

Politik darf nicht mit den Ängsten von Menschen spielen, sondern muss sich sachlich und seriös damit auseinandersetzen und Lösungsvorschläge erst machen, wenn das Gehirn vorab gearbeitet hat.

Eine Jungtatverdächtigendatei kann dabei durchaus eine Hilfestellung sein.

Es kommt allerdings maßgeblich darauf an, wie sie verfasst wird und welche Zielstellung dahinter beschrieben ist.

Zur Relativierung dieser gesamten Problematik möchte ich jedoch nicht unerwähnt lassen, dass laut Jahresbericht des Landeskriminalamtes zum Jahr 2006 nur 3,3 % aller Jungtatverdächtigen Intensivtäter sind. Sie waren im Berichtszeitraum an knapp einem Drittel der Straftaten im Jugendbereich beteiligt.

Das war bereits in den Jahren 2000 bis 2004 laut der Antwort der Landesregierung im Rahmen einer Großen Anfrage der PDS so.

Des Weiteren möchte ich auch noch einmal klar stellen, dass auch bei Intensivtätern gilt, dass der Tatenzyklus plötzlich beginnen und genauso plötzlich abbrechen kann.

Dass kriminelle Karrieren in der Jugendzeit ihren Ursprung haben, lässt nicht automatisch den Rückschluss zu, dass schon die Jugendkriminalität zwangsläufig der Beginn einer kriminellen Karriere ist.

Auch bei der Intensivtätergruppe kann es um das Austesten von Normen und Überschreiten von Grenzen gehen.

Nichtsdestotrotz nehmen auch wir das Problem der Intensivtätergruppe ernst.

Nun existiert im Land eine so Genannte Projektgruppe „Junge Intensivtäter“, die seit Februar den Betrieb der Jungtatverdächtigendatei begleitet.

Die für das 4. Quartal 2007 angekündigte Evaluationsstudie der Fachhochschule der Polizei zu dieser Datei wurde bisher meines Wissens leider nicht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nun ist das folgende Quartal noch nicht alt, dennoch sollte grad bei einem berechtigt geforderten Umgang mit solch sensiblen Daten, die Vorstellung des Ergebnisses nicht länger heraus geschoben werden.

Wir dürfen Daten nicht um des Sammelns Willens sammeln. Es geht hier um höchst persönliche Daten eines Menschen – ein sorgfältiger Umgang damit ist ein Recht - auch jugendlicher Straftäter. Hinsichtlich des sorgfältigen Umgangs mit den Daten innerhalb der Intensivtäterdatei ist daher die Zielorientierung von wesentlicher Bedeutung.

Zunächst benötigen wir eine möglichst zielgenaue Definition des Begriffes „Intensivtäter“. Noch immer wird der Begriff in den Bundesländern unterschiedlich verwendet. Unser Interesse sollte neben der Erhebung der Häufigkeit der Tatbegehung vor allem auch die Schwere des Deliktes sein. Das wird in Sachsen-Anhalt bereits getan. Sind diese Daten erfasst, bedarf es aber auch eines Umdenkens aller handelnden Personen.

So müssen Polizei, Staatsanwälte und Richter sehr eng zusammenarbeiten.

Nach Möglichkeit sollte ein jugendlicher Intensivtäter auch immer mit den gleichen Personen zu tun haben.

Anhand der persönlichen Erfahrungen mit dem jugendlichen Straftäter müssen Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz gemeinsam die bereits ausgesprochenen und durchgeführten Maßnahmen abgleichen, selbst überprüfen und gegebenenfalls auch korrigieren.

Ich denke, in diesem Zusammenhang sollte auch die Anlage des Runderlasses des MI zur Bearbeitung von Jugendsachen in Verbindung mit jugendlichen Intensivtätern ggf. überarbeitet werden.

Alles in allem folgt unsere Fraktion der Bitte der FDP-Fraktion gegenüber der Landesregierung hinsichtlich der Berichterstattung – auch wenn der Antrag sicher im Rahmen der Selbstbefassung hätte behandelt werden können.