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TOP 17: Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur deutlichen Verminderung der Flächenneuversiegelung in Sachsen-Anhalt

Der Boden stellt eine nicht vermehrbare und wegen seiner langen Entwicklungszeit praktisch nicht erneuerbare Ressource dar, die weltweit in ihrer Funktionalität und Existenz durch Wind- und Wassererosion, Verwüstung, Verlust organischer Substanz, Kontamination, Versiegelung, Verdichtung, Verlust an biologischer Vielfalt und Versalzung bedroht ist. Das Ergebnis der Nachlässigkeit ist allerorten rund um das Mittelmeer zu besichtigen. Wo einst Hochkulturen ansässig waren, erstreckt sich heute unfruchtbares, verkarrstetes Land.

Angesichts der Tatsache, dass sich von der 131 Millionen km² umfassenden Erdoberfläche nur reichlich ein Drittel für die Produktion von Nahrungsmitteln eignet, davon nur 11 % für den Ackerbau, ist für eine ausreichende Ernährung einer weltweit wachsenden Bevölkerung neben dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit insbesondere die Sicherung der agrarisch nutzbaren Fläche in quantitativer Hinsicht entscheidend. Aber zwischen Problemwahrnehmung und Problemlösung klafft ein weltweit riesiger Widerspruch.

Stärker als durch Schadstoffeinträge sind die natürlichen Bodenfunktionen in Sachsen-Anhalt mittlerweile durch die Inanspruchnahme für Siedlung, Erholung und Infrastruktur beeinträchtigt. So kann man es auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt lesen. Weiter heißt es dort: „Dies unterstreicht, wie dringend es erforderlich ist, insbesondere durch wirkungsvolles Flächenrecycling den weiteren Flächenverbrauch zu minimiere, aber auch besonders wertvolle und ertragreiche Böden hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten.“

Bereits in der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung aus dem Jahr 1985 spielte die Problematik des Flächenverbrauchs für die Siedlungstätigkeit eine zentrale Rolle. Die in der Bodenschutzkonzeption formulierten Ziele und die bereits damals vorgeschlagenen Lösungen haben leider ein Viertel Jahrhundert nichts an Aktualität eingebüßt. Denn über all die Jahre hinweg ist die Rate des täglichen Flächenneuverbrauchs für das Bundesgebiet nahezu gleich geblieben.

Fakt ist auch, dass der Beitrag Sachsen-Anhalts zur Erfüllung der Zielstellung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, den Flächenverbrauch bundesweit auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, äußerst gering ist, und das trotz eherner Grundsätze im Landesentwicklungsplan.

Sowohl der vom FDP- wie auch vom Alternativantrag eingeforderte Bericht reicht einfach nicht aus. Wir haben bereits im vergangenen Jahr in den Ausschüssen im Zusammenhang mit einem Bericht der Landesregierung zum Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates für eine Bodenschutzrichtlinie die Probleme ausführlich diskutiert. Wir müssen zu einer neuen Qualität, zu einem Durchbruch beim Bodenschutz kommen. Um mit Goethe zu sprechen: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen. Indes ihr Komplimente drechselt, kann etwas Nützliches geschehen.“

Leider deutet der Wortlaut des Alternativantrages der Koalition darauf hin, sich zum wiederholten Male einem vernünftigen Anliegen zu verweigern, nur weil der Anstoß dazu von der LINKEN kommt. Stattdessen sollen Komplimente für die Landesregierung gedrechselt werden.

Der Bericht könnte den ersten Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Handlungskonzept darstellen. Insofern ergänzen sich beide Anträge vortrefflich.

Voraussetzung für ein Maßnahmenkonzept sind natürlich ein ehrlicher Problemaufriss und eine genaue Ursachenanalyse. Aufgrund der Antworten auf die Große Anfrage der LINKEN zur Raumentwicklung und auf Kleine Anfragen von mehreren Kollegen aus diesem Hause in den letzten Wochen zu dieser Thematik gewinnt man aber den Eindruck, dass die Landesregierung die Probleme vor sich herschiebt. Auf die Wirkung der Grundsätze im neuen Landesentwicklungsplan zu vertrauen, reicht nicht aus, wie die Praxis zeigt. Es ist auch wenig hilfreich, den dramatisch hohen Flächenverbrauch für Siedlungstätigkeit schön zu reden - so geschehen im Umweltbericht zum Einsatz des EFRE und des ESF im Bundesland Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2007 bis 2013.

Unabhängig vom Altlastensanierungsfonds sollen bis 2013 ganze 50 ha Gewerbepark- und Konversionsflächen mit Mittel der EFRE wieder nutzbar gemacht werden. Dafür sind 7,6 Millionen Euro von insgesamt 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Es wird auch wenig hilfreich sein, dem Flächenverbrauch mit einer Aussetzung der Eingriffsregeln des Naturschutzgesetzes begegnen zu wollen, wie es zum Beispiel von der CDU, der FDP, aber auch vom Landesbauernverband vorgeschlagen wir. Das hieße wiederum, den Gaul von hinten aufzuzäumen. Denn der Umfang von Ersatzmaßnahmen richtet sich nach dem ökologischem Ausgangszustand und der Größe der von einem Bauvorhaben in Anspruch genommenen Fläche. Ein im Innenbereich gelegener Altindustriestandort bedarf bei seiner Revitalisierung deutlich weniger Ersatzmaßnahmen als die Neuansiedlung auf bestem Bördeboden.

Als Hauptursachen für einen geringen Stellenwert des Bodenschutzes werden im Wesentlichen das geringe gesellschaftliche Problembewusstsein bezüglich der Schutzbedürftigkeit unserer Böden, die immer noch lückenhafte Gesetzgebung und ein enormes Vollzugsdefizit verantwortlich gemacht. Bei der Analyse der Ursachen werden jedoch die Mechanismen und Kräfte, die den ungehemmten Bodenverbrauch tatsächlich zu verantworten zu haben, meist nicht klar benannt.

Lässt man individuelles Fehlverhalten einmal außer Betracht, so erwachsen die Probleme zum überwiegenden Teil aus dem privaten Besitz und der freien Handelbarkeit des Bodens, der dadurch den allgemeinen Mechanismen des Marktes, der Preisbildung, der Hortung und der Spekulation unterliegt. Die spekulative Wertsteigerung von Ackerland bei der Umwidmung in Bauerwartungsland ist einer der den Flächenfraß besonders begünstigenden Umstände. Alle Lösungsstrategien zur Begrenzung des Flächenverbrauchs, insbesondere die zur Verfügung stehenden ordnungspolitischen Instrumentarien der Raumordnung, des Naturschutzrechts und der Bauleitplanung haben sich gerade deshalb letztendlich als zu schwach erwiesen, um wirksam gegenzusteuern.

Mittlerweile aber ist das öffentliche Interesse an der Thematik Bodenschutz gewachsen. Die Umweltverbände haben sich dieser Thematik verstärkt zugewandt. Kommunen beginnen mit dem Aufbau von Flächenkatastern für ein auf Nachnutzung orientiertes Flächenmanagement. Ein Beispiel hierfür ist Leipzig. Städte und Gemeinden haben ein Bodenbündnis europäischer Städte und Gemeinden geschlossen.

Es ist an der Zeit, dass sich die Landesregierung an die Spitze dieser Bewegung stellt. Nur sie hat die Möglichkeit, koordinierend die Fäden so zu führen, dass insgesamt eine Lösung heraus kommt, die dem Flächenverbrauch tatsächlich wirksam gegensteuern kann. Dazu bedarf es aber eines abgestimmten Handlungskonzeptes. Das ist der Vorschlag, den wir mit unserem Antrag hier einbringen.