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TOP 17: Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich

Ja, auch wir registrieren mit Sorge Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen im nicht öffentlichen Raum. Der Staat muss sicherstellen, dass die Daten seiner Bürgerinnen und Bürger ebenso vor Missbrauch durch staatliche Stellen wie auch durch Unternehmen der Privatwirtschaft geschützt werden.

Jüngste erschreckende Ereignisse  - wie die Videoüberwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Supermärkten - ließen die Alarmglocken schrillen. Da gibt es sicher fraktionsübergreifend keine anderen Auffassungen.

Aber, liebe KollegInnen von der CDU und der SPD, wir fragen uns schon, was soll dieser Antrag - hier und heute?

Am 12. Juni 2008 gab es eine Berichterstattung zum selben Thema im Innenausschuss auf Grund eines Selbstbefassungsantrages der FDP. Dort ist sehr ausführlich durch den Staatsekretär Herrn Erben auf den Bericht eingegangen worden. Nachdem Her Kosmehl noch einige ergänzende Fragen hatte, wurde der Selbstbefassungsantrag für erledigt erklärt. Die Koalition hätte dort die Gelegenheit gehabt, auch ausführlich über die Frage nach Verbesserungen des Datenschutzes im nicht öffentlichen Raum zu debattieren. Keine einzige Frage kam von Ihnen.

Ich hoffe, Sie sind bei der Behandlung Ihres Antrages in den Ausschüssen dann besser vorbereitet.

Es wäre für uns schon interessant gewesen, aus ihrem Antrag entnehmen zu können, welche konkreten Schritte zur Verbesserung Ihnen denn vorschweben.

Wir hätten da schon eine Idee: Übertragung auch dieser Aufgabe auf den Datenschutzbeauftragten des Landes, weil wir diese vorhandene Aufteilung für den Datenschutz nicht für sinnvoll halten. Dagegen sträuben Sie sich jedoch seit Jahren.