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TOP 14: Health Check

Um jegliche Missverständnisse von vornherein auszuschließen, möchte ich vorab  bemerken, dass ich sehr wohl davon ausgehe, dass wir uns im Agrarausschuss und sicher auch hier im Plenum vom Grundsatz her in dieser Angelegenheit einig sind. Ich denke hier an den Beschluss des Landtages vom Februar dieses Jahres und an den Entwurf einer Stellungnahme zur gleichlautenden Problematik, den der Agrarausschuss in seiner letzten Sitzung beraten und als Empfehlung an den Europaausschuss beschlossen hat.

Dennoch, in sieben Wochen soll über das gesamte Maßnahmepaket des Health Check, dem so genannten Gesundheitscheck der gemeinsamen Agrarpolitik im Agrarministerrat der EU abschließend beraten und ein Gesamtpaket beschlossen werden, das ganz offensichtlich die modernen Agrarstrukturen in den neuen Bundesländern konterkariert.

Bisher haben leider auch die massiven Kritiken und Proteste der Landwirte nicht zum notwendigen Erfolg geführt. Wie Sie wissen, war ja auch kürzlich erst eine Delegation des Landesbauernverbandes bei der Agrarkommissarin Frau Fischer-Boel vorstellig und überbrachte den Forderungskatalog und Protest der Landwirte aus Sachsen-Anhalt.

Mit diesem so genannten Gesundheitscheck wird nicht etwa - wie man eigentlich annehmen sollte - eine Zwischenbilanz über die bisherige Reform der gemeinsamen Agrarpolitik gezogen, sondern es erfolgt wieder einmal ein schwerwiegender Eingriff in die bereits vorgegebene  gemeinsame Agrarpolitik.

Die Landwirte haben aber ihre betrieblichen Planungen und laufenden Investitionen auf die vorangegangenen  Beschlüsse der Europäischen Kommission, die bis 2013 terminisiert sind, langfristig ausgerichtet bzw. getätigt. Die Kürzung und größenabhängige Staffelung bzw. Degression der Direktzahlungen sowie die Erhöhung der Modulation sind also auch ein fataler Eingriff in die Planungssicherheit der Landwirte.

Kollege Daldrup erklärt sich in einer Pressemitteilung vom 23. September 2008 bei aller Kritik mit der Grundintention der Vorschläge der Europäischen Kommission einverstanden. Ich sehe das anders. Was uns als Grundintention verkauft wird, ist doch eher nur Beiwerk, um die wirklichen Vorhaben, die tatsächliche Grundintention zu kaschieren. Wir dürfen uns nichts vormachen - es gibt Interessengruppen, die sich nach wie vor nicht mit den modernen Agrarstrukturen im Osten Deutschlands abfinden können und wollen.  

Umwelt- und Sozialstandards zu harmonisieren und Bürokratie abzubauen, ist nicht die Grundintention dieses Paketes.

40 Mio. Euro weniger bringen natürlich nicht nur die Betriebsplanungen durcheinander, sondern sie treffen die Agrarunternehmen existenziell. Es sind außerdem 40 Mio. weniger für den ländlichen Raum mit Auswirkungen auf Investitionen, Kaufkraft, Handwerk und Gewerbe. Weniger Möglichkeiten wird es auch für innovative und nachhaltige Projekte im Bereich nachwachsender Rohstoffe und Bioenergien geben.

Nein, diesem Maßnahmepaket darf nicht zugestimmt werden!

Natürlich wissen wir alle, dass sich Minister Seehofer  und auch  die Bundeskanzlerin u.a. im Juli auf dem Bauerntag in Berlin  in diesem Sinne und damit auch demonstrativ gegen eine Ungleichbehandlung der Betriebe in den neuen Bundesländern ausgesprochen haben. Das geht auch in Ordnung.

Wir wissen aber auch, dass steter Tropfen den Stein höhlt, dass Politik - und nicht zuletzt auch EU-Politik - nur zu oft auf Zeit und damit auf die Nachgiebigkeit der Betroffenen setzt, die dann einem  Kompromiss auf den Leim gehen, der damit begründet wird, dass man ja schließlich gegenüber dem ursprünglichen Ansatz eine ganze Menge herausgeholt hat.

Aber selbst wenn die Prämienkürzungen für entsprechende Agrarunternehmen von 45 % auf 25 % zurückgenommen werden, ist auch das nicht hinnehmbar.

Mit unserem Antrag wollen wir der Ministerin und letztlich auch der Bundesregierung schlicht und einfach den Rücken stärken für die Verhandlungen im November, dass konsequent darauf Einfluss genommen wird, dass dieses Paket nicht beschlossen wird.

Verstehen Sie unseren Antrag einfach so: Wenn das bisherige Engagement der Ministerin in dieser Angelegenheit bis heute eine freiwillige Aufgabe war, so soll mit Annahme dieses Antrages die Ablehnung des Maßnahmepaketes zur Einführung einer progressiven Modulation und zur betriebsgrößenabhängigen Kappung und Degression von Direktzahlungen zu einer Pflichtaufgabe werden.