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TOP 11: Mehr Sicherheit für Kreditnehmer (Kreditverkäufe an Finanzinvestoren)

Der Antrag ist zu unterstützen. Leider erfasst er nur einen Teil des Problems und blendet in seiner Begründung wie in der Einbringungsrede auch wesentliche Fragen aus.

1. Warum soll sich nur für einen besseren Schutz, aber nicht gegen einen Kreditverkauf eingesetzt werden?

Als Ende Januar Bundesminister Seehofer Bankprodukte initiierte, bei denen der Weiterverkauf vertraglich ausgeschlossen werden soll, erhielt er Beifall. Der Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V. versprach daraufhin, dass die Genossenschafts-Banken vertragsgemäß bediente, also störungsfreie, Kredite nicht ohne Zustimmung des Verkäufers veräußern werden. Nur bei diesen.

Bei Störungen im Tilgungsplan wolle man sich „um Einvernehmlichkeit“ bemühen – mehr nicht.

Soll das Bankengeschäft so gefördert werden, dass für einen vertraglich zu vereinbarenden Schutz vor Verkauf höhere Zinsen verlangt werden dürfen?

2. Weshalb erfolgt die Zuspitzung nur auf gundschuldbesicherte Forderungen?

Es geht doch um bedeutend mehr Fallgestaltungen!

Wie verhält es sich z.B. mit den persönlichen Bürgschaften, die von vielen Unternehmern und deren Angehörigen als Sicherheiten von den Kreditgebern gefordert wurden? Was ist mit den abgetretenen Forderungen von Gewerbetreibenden aus deren privaten Renten- und Lebensversicherungen? Soll das von Ihrem Antrag ausgenommen werden? Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE gehören diese Bereiche dazu.

3. Wie soll aus Sicht der Einbringer mit jenen Werten umzugehen sein, die über öffentliche Fördermittel, sei es zum Eigenkapitalaufbau oder als mezzanine Darlehen (Erläuterungen siehe z.B. www.handelsblatt.com/wirtschaftswiki/index.php) zur Liquiditätsstärkung ausgereicht wurden? Wie soll dieser Teil öffentlicher Forderungen beim Weiterverkauf gesichert sein?

Im Sommer 2006 fragte ich die Landesregierung im Interesse der öffentlichen Wohnungswirtschaft nach mehrfach Hilfsmöglichkeiten bei drohendem Forderungsaufkauf.

Die Landesregierung sah nur die Unzulässigkeit einer Einbindung der Investitionsbank zugunsten der Wohnungsunternehmen.

Anerkennung erntete im Juni 2006 die Nord/LB auch von den Einbringern des Antrages.

Die Nord/LB hatte mit Hilfe der KfW, der Bank of America, und internationalen Ratingagenturen wie Moody`s und Standard & Poor´s ein 1,2 Mrd. € schweres Forderungspaket geschnürt und vorrangig an US-amerikanische Investmentgesellschaften verkauft. Enthalten war darin u.a. das Ausfallrisiko für 133 Wohnungsbaukredite von 24 kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Zwar blieb die Landesbank bei dieser synthetischen Verbriefung Kreditverwalter und Ansprechpartner, die Forderungen waren jedoch angetreten. Würden Sie  heute auch noch so zufrieden über diese Marktplatzierung sein?

Die von den Einbringern beklagten Entwicklungen sind maßgeblich durch Finanzmarkt-Deregulierungsgesetze der rot-grünen und der großen Koalition unterstützt worden. Der Bundesfinanzminister erklärte noch im Jahr 2006 die Förderung von Kreditverbriefungen zu einem Ziel seiner Finanzmarktförderung.

Die Bundesregierung bestreitet, dass bei Kreditverkäufen Rechtsbrüche in relevantem Ausmaß existieren. Die Bundesjustizministerin sah bislang keinen Grund zur Sorge.

Ihre im Entwurf zum Risikobegrenzungsgesetz skizzierten Maßnahmen sind nur Verbesserungen in Detailfragen, gehen an den Kernproblemen vorbei: Denn die Einführung von Mindestvoraussetzungen für bankseitige Kündigungsberechtigungen ist sicherlich sinnvoll.

Die vorgeschlagene Einführung einer Informationspflicht der Banken und einer Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen Zustimmung zum Kreditverkauf und Wechsel der Bank oder Wahl eines nicht abtretbaren Kredites zu erhöhtem Zinssatz birgt das Risiko verschlechterter Konditionen und beseitigt nicht die Schwierigkeiten bei der Suche nach alternativen Finanzierungen, die vor allem bei Leistungsstörungen (Schufa-Abfragen) existieren.

Bei der gegebenen ungleichen Verteilung der Verhandlungsmacht existiert eine Wahlfreiheit häufig nur auf dem Papier. Hinzu kommt, dass wegen der langen Instanzenwege die Zeitspanne bis zur Durchsetzung der Ansprüche derart groß ist, dass inzwischen die Immobilien bereits verwertet oder die Kreditnehmer wegen der Prozesskosten insolvent sind.

Am 24. Januar 2008 führte die Bundestagfraktion DIE LINKE eine Anhörung zu diesem Thema durch. Ohne die Ergebnisse der Auswertung vorwegzunehmen lassen sich die Forderungen etwa so zusammenfassen:

Kernaussage: Die Markterweiterung für Not leidende Kredite muss gestoppt werden.

Es gilt

  1. den  Schuldnerschutz zu stärken,
  2. die Vertragsfreiheit der Kreditnehmer zu sichern,
  3. einen wirksamen Kündigungsschutz zu etablieren 
  4. Vertragsübertragungen nicht ohne Zustimmung des Schuldners stattfinden zu lassen,
  5. den Verbriefungsmarkt schärfer zu regulieren
  6. die Bankenaufsicht zu reformieren
  7. Mechanismen zur Risikoverschleierung zu verhindern


Für unsere Fraktionen auf Bundes- und Landesebene kann daher das oberste Ziel nicht die optimale Kredit-Handelbarkeit sein, sondern deren größtmögliche Vermeidung in Interesse hoher Rechtssicherheit.