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TOP 11: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes

Dass sich Sachsen-Anhalt eine Graduiertenförderung leistet ist ein positives Zeichen für die Entwicklung unseres Landes zum modernen Wissenschaftsstandort.

Gleich wohl sehen wir eine Graduiertenförderung auf Basis von Stipendien nur als ein Sahnehäubchen bei der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Normalfall sollten die Qualifikationsstellen sein, welche neben einem tariflich ausgehandelten Einkommen auch die Kranken-, Arbeitslosen- und die Rentenversicherung ermöglichen. Leider gibt es von diesen Qualifikationsstellen im Land viel zu wenige.

Und somit sind die Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen auf die Graduiertenförderungssyteme des Landes oder aber der Stiftungen angewiesen. Hier werden die Förderungen der Promovierenden sehr unterschiedlich gehandhabt. Das betrifft sowohl das Grundstipendium als auch die Zusatzleistungen wie beispielsweise den Kinderzuschlag.

Die Linke schlägt mit diesem Gesetzentwurf vor, das Grundstipendium von derzeit rund 895 € auf 1050 € anzuheben, und Schwerbehinderten unter bestimmten Vorraussetzungen einen Nachteilsausgleich zu zahlen.

Lassen Sie mich kurz auf die Situation der StipendiatInnen eingehen: StipendiatInnen sind weder kranken, noch arbeitslosen- und schon gar nicht rentenversichert. Sie erwerben also trotz geforderter wissenschaftlicher Höchstleistungen kein Anrecht auf Rente und sind nach dem Ende der Förderungsdauer auf Hartz IV angewiesen.

Krankenversichern müssen sie sich auf eigene Faust, so dass nach Abzug des Beitrages ein frei verfügbares Einkommen bleibt, welches nur geringfügig über der kürzlich erst ermittelten Armutsgrenze liegt.

Wir alle kennen die Entwicklungen der Preise von Waren des täglichen Bedarfs. Seit 2001 ist in Sachsen-Anhalt keine Anpassung der Grundstipendien vorgenommen worden.

Meine Damen und Herren, Mit den Stipendien sollen besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen und einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gefördert werden. Die Bedingungen für die StipendiatInnen sind jedoch prekär.

Die Linke schlägt einen moderaten, aber für die StipendiatInnen merklichen Anstieg der Grundstipendien auf 1050 € vor. Diese Erhöhung stellt ein Angleichen an die Stipendienhöhe der vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke dar.

Zudem möchten wir die Möglichkeiten zum Nebenerwerb an die Lebensrealitäten der StipendiatInnen anpassen. Die derzeitige Regelung, dass eine berufliche Tätigkeit nicht mehr als 4 Wochenstunden betragen darf, ist schwer einzuhalten. Sei es ein Wochenendjob in der Gastronomie oder die Betreuung eines Blockpraktikums – in vielen Fällen ist eine flexiblere Regelung wünschenswert. Wir schlagen vor, eine mit der Förderung vereinbare Erwerbstätigkeit von geringem Umfang generell zu erlauben.

Es gibt noch einen zweiten Punkt, der uns dazu bewogen hat, das Gesetz anzufassen. Derzeit werden Graduiertenstipendien nur durch die beiden Universitäten und durch die Hochschule für Kunst und Design vergeben.

Wir möchten mit der Gesetzesänderung den Auftrag an die Landesregierung konkretisieren, damit auch die Fachhochschulen Landesgraduiertenstipendien im angemessenen Umfang an ihre AbsolventInnen ausreichen können. Wir versprechen uns eine stärkere Belebung kooperativer Promotionsverfahren. Zudem halten wir es für wünschenswert, dass Anreize zur Bildung kooperativer Graduiertenkollegs, in denen Fachhochschulen und Universitäten gleichberechtigt Promotionsverfahren durchführen, gesetzt werden. Dass wir in Sachsen-Anhalt ein hohes Interesse an der wissenschaftlichen Betätigung der Fachhochschulen haben, zeigt die Absenkung der Lehrdeputate der FH-ProfessorInnen. Lassen Sie uns weitere Anreize setzen, um die kooperativen Promotionsverfahren stärker im Land zu verankern.

Meine Damen und Herren, natürlich kostet das alles Geld. Der Topf der Graduiertenförderung ist bei 1,5 Mio. € gedeckelt. Da aber die StipendiatInnen das Problem der gestiegenen Lebenshaltungskosten jetzt haben, schlagen wir ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 vor. Ohne ein kaum zu erwartendes haushalterisches Wunder bedeutet das, dass vorübergehend weniger Stipendien ausgereicht werden können. In den nächsten Haushaltsverhandlungen wäre bei entsprechendem Votum des hohen Hauses ein Aufstocken der Graduiertenförderung möglich.