Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

TOP 09: Fortführung der Investitionszulage

Bei diesem Thema ist eine differenzierte Sichtweise notwendig. Man muss einmal genauer dahinter schauen, vor allem deshalb, weil man ja weiß, dass dieses Thema mit konstanter Regelmäßigkeit immer wieder ins öffentliche Interesse rückt und vor allem die Wirtschaftsweisen des Landes dann zuhauf auflaufen und ihre Thesen zum Thema Investitionszulage verkünden.

Ich erinnere mich noch genau an den Bundestagswahlkampf 2005, als die Herren Milbradt und Althaus davon sprachen, man möge die Investitionszulage doch maximal bis zum Jahr 2010 laufen lassen. Umso mehr freut es mich, dass sich offenbar ein Sinneswandel vollzogen hat und dass Sie Ihre ostdeutschen Kollegen auf Ihrer Seite haben. Wenn man über die Investitionszulage spricht, muss man die Sache, wie gesagt, differenziert sehen.

Was sind denn die Hauptkritikpunkte, die bei diesem Thema benannt werden? Es sind vor allem Mitnahmeeffekte, die hierbei eine Rolle spielen. Durch die Anspruchsberechtigung ist sozusagen jeder betroffen. Die Förderung kann unter Umständen auch ohne entsprechende Fördermittel bereitgestellt werden. Man hat festgestellt, dass manche Investition auch dann stattgefunden hätte, wenn es keine Förderung gegeben hätte.

Daher erwarte ich, dass generell alle Fördermittelmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen sind. Oder man sagt: Es gibt keinerlei Steuerungsmechanismen für wirtschaftliche Entwicklung durch die Investitionszulage, weil unter Umständen auch Unternehmen gefördert werden, die vielleicht geringe Marktchancen haben. Der dritte Bereich, den ich in der differenzierten Betrachtungsweise ansprechen will, zielt darauf, dass Steuerausfälle zu verzeichnen sind und man die Mindereinnahmen durchaus auch an anderen Stellen hätte gut ausgeben können. Aber ich will mich an dieser Stelle als Befürworter der Investitionszulage outen.

Im Jahr 2006 hat im Bundestag eine breite Mehrheit, getragen auch von meiner Fraktion, eine Verlängerung der I-Zulage beschlossen, auch unter Beachtung der strengen Regeln, die die EU, was das Beihilferecht betrifft, vorgeschrieben hat.

Bei dem, was im aktuellen Investitionszulagengesetz steht, ist es eben nicht ‑ wie es viele Kritiker behaupten ‑ die Gießkanne, mit der verteilt wird. Es ist eine Gießkanne mit relativ großen Poren, die man hier einfach sehen muss. Es betrifft durchaus nicht alle Bereiche.

Ich finde es positiv, dass hierbei ein Rechtsanspruch existiert und kein mühevolles Antragsverfahren durchlaufen werden muss, in dem man unter Umständen nach nicht erkennbaren Kriterien abgelehnt wird. Nach meiner Auffassung ist die Investitionszulage tatsächlich eine Basisförderung für und in Ostdeutschland, und sie sollte es auch bleiben.

Das Problem ist nur, wenn man über die Investitionszulage und ihre Konsequenzen diskutiert, dann muss man fragen: Wie will man ausgleichen, wenn sie wegfallen soll? Es gibt oftmals die Forderung, die auch die FDP erhoben hat, die GA-Förderung und die Investitionszulage zusammenzubringen.

Ich bin der Auffassung, dass man sagen muss: Es ist ein positives Standortsignal für Ostdeutschland, vor allem auch für Investitionserleichterungen, und zwar nicht nur für Investoren von außen, sondern auch für bestehende Unternehmen, die hier wachsen und sich entwickeln wollen, dass sie diesen Rechtsanspruch haben. Es ist ja nach wie vor eine Schere von Ost nach West vorhanden. Da kann ich die Begehrlichkeiten verstehen, dass man sagt: Wenn wir über das Ende der Investitionszulage sprechen, warum nicht gleich auch über das Ende des Solidarpaktes 2019? Dann haben wir unter Umständen in fünf Jahren die gleiche Diskussion. Ich habe in der letzten Landtagssitzung gesagt, dass man die Weichen jetzt stellen müsste, und zwar für eine Entwicklung, die bis 2019 Gültigkeit hat.

Minister Bullerjahn hat die Zahl genannt: Rund 80 Mio. Euro Steuermindereinnahmen würden dem Land verloren gehen. Die Berechnung des IWH im Jahr 2005 hat ergeben, dass dann, wenn das Land 100 Euro Investitionszulage ausreicht, drei aus dem Landeshaushalt kommen. Bei anderen Fördermitteln, zum Beispiel GA oder andere Programme, sind es zum Teil 25 %, die das Land zusteuern muss.

Zum Antrag der FDP will ich Folgendes sagen: Sie haben durchaus in Ihrem grundsätzlichen Anliegen den Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen. Was den Punkt 1 betrifft, Ihre Forderung zu dem neuen Gesetzentwurf, könnten wir vielleicht noch zustimmen. Aber was den Punkt 2 betrifft, mit dem neuen Gesetz zur Investitionszulage die Abstimmung und Harmonisierung der Richtlinien und Formulare usw. zu bewerkstelligen, überfordern Sie einfach den Gesetzgeber.
 
Sie haben auch ein auf lange Sicht absehbares Ende gefordert. Da stellt sich mir die Frage: Wie lange, bis 2019?

Ich bin nicht der Auffassung, dass es eine Übergangslösung, ein degressives Auslaufen geben sollte. Hier deckt sich meine Meinung mit der des Finanzministers. Es sollte ein klares, abruptes Ende mit einer klaren Ansage geben, wann die Investitionszulage ausläuft. Vielleicht führt das doch noch zu einem Investitionsschub in den neuen Ländern in den Jahren 2012 und 2013.