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Stefan Gebhardt zu TOP 22: Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt

Zum zweiten Mal in diesem Jahr beschäftigt sich der Landtag mit dem Anliegen eines Restauratorengesetzes. Und ich will es mit aller Deutlichkeit sagen: Die heutige Debatte und vor allem der Gesetzentwurf der Koalition, zu dem wir uns heute verständigen, wären eigentlich vollkommen überflüssig.

Der Gesetzentwurf ist deshalb überflüssig, weil wir einen fast deckungsgleichen Entwurf bereits seit April dieses Jahres im Fachausschuss liegen haben und es angeblich – zumindest laut Aussage des Ausschussvorsitzenden – Zeitgründe waren, die dazu führten, dass der eingebrachte Entwurf bisher nicht behandelt wurde. Das müssen Sie mir einmal ernsthaft erklären: Wie kann es sein, dass wir seit ca. neun Monaten in jeder Ausschussvorbesprechung zu hören bekommen: „Wir haben für die Beratung des Restauratorengesetzes im Ausschuss keine Zeit“, wir aber heute in der wohlgemerkt vorletzten Landtagssitzung in dieser Legislaturperiode überhaupt einen Gesetzentwurf zu gleichen Thema bekommen, hierfür dann aber die notwendige Beratungszeit finden. Ein solches Verhalten der Koalition zeugt nicht gerade von Glaubwürdigkeit, es lässt vielmehr erahnen, dass es sich hier um taktische Spielchen handelt, die der Ernsthaftigkeit des Themas bei weitem nicht gerecht wird.

Dass DIE LINKE für ein Restauratorengesetz im Land Sachsen-Anhalt ist, versteht sich von selbst, sonst hätten wir wohl nicht im April dieses Jahres einen Gesetzentwurf hierzu eingebracht. Wir sind nach wie vor aus hauptsächlich zwei Gründen von der Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes überzeugt.

Der erste Grund ist: Ein Restauratorengesetz kann ein Gesetz zum Schutz von Kunst- und Kulturgut darstellen. Denn unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten, die zur Beschädigung oder auch zur Zerstörung von Kunst- und Kulturgütern führen, werden Einhalte geboten. Bisher ist die Berufsbezeichnung „Restaurator“ nicht geschützt, was zur Folge hat, dass sich jeder und jede, unabhängig von der eigenen Qualifikation, Restauratorin oder Restaurator nennen darf.

Daraus ergibt sich der zweite Hauptgrund für die Etablierung eines Restauratorengesetzes: nämlich die Erhöhung des Verbraucherschutzes.
Das Gesetz soll dafür Sorge tragen, dass sich nur noch Personen mit der entsprechenden Qualifikation Restaurator bzw. Restauratorin nennen dürfen. Diese werden dann in einer Liste bei der Denkmalschutzbehörde geführt. Für alle, die Vergaben für Restaurierungsarbeiten vornehmen, erhöht sich dann der Verbraucherschutz, indem sie bei der Auswahl eben jene Restauratorenliste zur Verfügung haben und für Restaurierungen an Kunst- und Kulturgütern auch die entsprechend qualifizierten Personen auswählen können.

Zusammenfassend bedeutet dies: Ein Schutz der Berufsbezeichnung „Restaurator“ führt zu einer Erhöhung des Verbraucherschutzes und demzufolge zu einer Verbesserung des Schutzes von Kunst- und Kulturgütern.

Auch wenn die CDU-Fraktion in der April-Debatte noch grundsätzlich bestritten hat, dass es auch in Sachsen-Anhalt Fälle von unsachgemäßen Restaurierungen gegeben hat und diese dann auch eine Beschädigung von Kulturgütern mit sich brachte, hat sich die CDU wohl eines besseren belehren lassen. Meiner Fraktion liegt zumindest eine Liste des Restauratorenverbandes vor, wo solche Beispiele von unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten drauf stehen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie im Besitz dieser Übersicht sind, denn irgendetwas muss ja zum Sinneswandel innerhalb der CDU-Fraktion geführt haben.

Am 29.04. erklärte hier im Landtag der Kollege Weigelt im Namen seiner Fraktion: „Wenn es Hauptanliegen der LINKEN ist, mit dem Restauratorgesetz die abendländische Kultur in Sachsen-Anhalt retten zu wollen, so sage ich ihnen als Fachmann ganz deutlich: Das machen wir auf altbewährten Wegen wesentlich besser. Dazu brauchen wir ein solches Gesetz nicht.“

Der Sinneswandel ist zum einen sehr erstaunlich, zum anderen aber auch erfreulich.
Denn natürlich freuen wir uns darüber, dass CDU und SPD nun ein Gesetz vorlegen, was inhaltlich vollkommen deckungsgleich mit unserem ist. Denn das heißt ja, dass dem Anliegen der LINKEN von SPD und CDU gefolgt wird und wir die berechtigte Hoffnung haben können, in dieser Legislaturperiode doch noch zu einem Restauratorengesetz zu kommen.

Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, dass es ein gutes Gefühl ist, aus der Opposition heraus derartige Veränderungen im Land zu realisieren. Wenn man aber schon mal über Gefühle spricht, will ich nicht verhehlen, dass ich mich beim genaueren Betrachten Ihres Gesetzentwurfes auch geärgert habe. Geärgert habe ich mich darüber, dass die große Mehrzahl der Passagen aus unserem Gesetzentwurf wortwörtlich abgeschrieben wurde, die Begründung des Gesetzentwurfes der Koalition ist mit unserem Gesetzentwurf bis hin zur Kommasetzung absolut identisch.
Selbst die Zeichenumbrüche sind deckungsgleich. Das ärgert mich schon sehr, dass Sie nicht einmal den Versuch unternommen haben, wenigstens den Anschein zu erwecken, hier einen eigenständigen Entwurf vorzulegen. Aber zugegeben: Der Ärger verfliegt auch schnell, weil, wenn von uns wortwörtlich abgeschrieben wird, der Ursprungstext ja nicht so schlecht gewesen sein kann.

Da es sich hier quasi um unseren Gesetzentwurf im zweiten Aufguss handelt, können wir dem inhaltlich natürlich nur zustimmen. Wir werden ihn überweisen.
Spannend bleibt noch, welches Zeitbudget der Ausschussvorsitzende für die Gesetzesberatung finden wird. Denn eigentlich haben wir ja für die Behandlung eines Restauratorengesetzes im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überhaupt keine Zeit…