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Stefan Gebhardt zu TOP 14: Entwurf eines Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Nach intensiver Ausschussanhörung, Debatten im Ausschuss, erster Lesung und heute zweiter Lesung wurden die Argumente gegenseitig ausgetauscht.  
DIE LINKE begrüßt das Grundanliegen dieses Staatsvertrages, den Versuch, der fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung zu tragen und den Jugendmedienschutz auch im Internet auf eine neue, auf eine höhere Stufe zu stellen. Wir bezweifeln allerdings, dass dieser Staatsvertragstext diesem Anliegen in der Praxis tatsächlich gerecht wird.  

Insofern kommt uns aber der Entschließungsantrag entgegen, der von der Koalition im Ausschuss eingebracht und vom Ausschuss einstimmig verabschiedet wurde, weil er genau diese Zweifel aufgreift und festlegen soll, dass die Evaluierung des Gesetzestextes nicht erst nach drei, sondern schon nach zwei Jahren vorgenommen wird. Alles andere wird die Evaluierung, wird die Praxis zeigen.
DIE LINKE wird sich beim Staatsvertragsentwurf insgesamt der Stimme enthalten, aber dem Entschließungsantrag - so wie im Ausschuss - zustimmen.