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Stefan Gebhardt zu TOP 13: Weiterentwicklung der Museumslandschaft im Land Sachsen-Anhalt

DIE LINKE kann sich diesem Anliegen nicht verschließen und wir wollen dies auch nicht, da wir es als sinnvoll erachten, dass die Landesregierung konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Museumslandschaft darlegen soll. Auch die Tatsache, dass das Landeskulturkonzept fortgeschrieben wird, finden wir sehr sinnvoll.

Ich will an die Debatte erinnern, in der wir das Kulturkonzept für das Land Sachsen-Anhalt beantragt haben. In diesem Zusammenhang haben wir stets davon gesprochen, dass es ein nicht starres, also ein dynamisches und ständig fortschreibbares Konzept sein soll.

Begrüßenswert ist auch, dass die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages für uns ein Gewicht haben. Wir hatten bereits bei der Debatte zum Bibliotheksgesetz den Bezug zu den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission angesprochen.

Wenn wir dies bei der Entwicklung der Museumslandschaft tun und dabei die 17 Empfehlung der Enquetekommission mit betrachten, dann kann das nur gut sein und wird der umfangreichen Arbeit, die die Enquetekommission geleistet hat, gerecht.

Man kann natürlich noch viele weitere Punkte finden, über die wir im Zusammenhang mit der Museumslandschaft reden könnten. Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir uns darüber verständigen, inwiefern der Bildungscharakter der Museen intensiviert werden könnte und wie wir sie noch ein Stück weit attraktiver für Kinder und Jugendliche machen. Oftmals sind die regionale Heimatstuben oder das städtisch lokale Museum der erste Kontakt von Kindern mit einem Kulturgut vor Ort.

Darauf wollten wir jetzt aber verzichten. Nur auf die Barrierefreiheit wollten wir ausdrücklich nicht verzichten. Das sollte hier im Parlament durchgängig bei allen Anträgen, bei denen es um diese Dinge geht, eine Rolle spielen. Wir sollten es verinnerlichen. Deswegen wollten wir ausdrücklich, dass dies vom Landtag so mit beschlossen wird. Ich habe die Zustimmung bereits erfreut zur Kenntnis genommen, bitte aber noch einmal um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir stimmen dem Gesamtanliegen zu.