Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Stefan Gebhardt zu TOP 08: Entwurf eines Bibliotheksgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Als die Fraktion DIE LINKE im Mai 2009 einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz in den Landtag einbrachte, war unser Optimismus noch etwas gedämpft. Aber zwei Sitzung später brachte die Koalition einen eigenen, in vielen Punkten aber deckungsgleichen Entwurf ein. Beide Vorlagen orientierten sich am Musterentwurf des Bibliotheksverbandes. In einer entscheidenden Zielrichtung waren sich hier Koalition und DIE LINKE offenbar einig: Wir wollten die Bibliotheken im Land stärken.
Und ich glaube, mit der heutigen Gesetzesverabschiedung wird uns das auch gelingen.

Deshalb wird DIE LINKE dem Gesetz heute auch mehrheitlich zustimmen. Natürlich hätte es DIE LINKE gern gesehen, wenn wir uns zu etwas mehr Stringenz und zu weitergehenden Regelungen durchgerungen hätten. Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass das Vorhalten von Bibliotheken zu einer gemeinsamen Pflichtaufgabe der Kommunen wird und somit das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf ein gut erreichbares Bibliotheksnetz sicherstellen. Wir wollten eine konsequente Barrierefreiheit sowie die gesetzliche Festschreibung, dass Kinder und Jugendliche Bibliotheken kostenfrei nutzen können. Mit diesen Forderungen konnten wir uns leider nicht durchsetzen.

Es ist unklar, ob es bei der Koalition hierfür keinerlei politischen Willen gab, oder ob schlicht und ergreifend der Mut gefehlt hat. Dennoch bedeutet der jetzige Gesetzentwurf eine eindeutige Verbesserung der Situation für die Bibliotheken und ihre Nutzer.

Das Gesetz nimmt erstmalig eine Definition von Bibliotheken vor und beschreibt sie als unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtungen. Das war und ist DER LINKEN besonders wichtig gewesen. Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen.

Das Gesetz schreibt außerdem die freie Zugänglichkeit der Einrichtungen für Jedermann fest und es trifft Aussagen über die Notwendigkeit von Bestandsaktualisierungen. Weiterhin legt das Bibliotheksgesetz fest, dass, wenn denn Gebühren erhoben werden, diese sozial gerecht gestaltet werden müssen.

Auch wenn unsere Forderungen weitergehender waren, so ist das Gesetz auch für uns ein Schritt in die richtige Richtung - DIE LINKE stimmt bei einigen Enthaltungen dem Gesetzentwurf mehrheitlich zu.