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Sabine Dirlich zu TOP 21: Ausgestaltung der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt

Die Beschlussempfehlung stellt den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, für DIE LINKE ist das viel zu wenig.

Die Ursache ist völlig klar, die Koalitionspartnerinnen liegen bei diesem Thema denkbar weit auseinander, deshalb wurde im Ausschuss diskutiert und wenigstens ein Beschluss angestrebt, um den Antrag der LINKEN nicht einfach nur abzulehnen.

Das ist eine verpasste Chance und damit zu bedauern. Beispielhaft sollen hier wenigstens einige Punkte aufgegriffen werden.

Beispiel Freiwilligkeit: Egal, wie Bürgerarbeit ausgestattet wird, die Nachfrage wird enorm sein. Das ist im Übrigen ein erneuter Beweis dafür sein, dass viele Hartz-IV-EmpfängerInnen gern arbeiten wollen und das zu fast jedem Preis

Beispiel Versicherungspflicht: Hier wird es hochgradig ungerecht, denn für ein Jahr Arbeit gibt es ein halbes Jahr Arbeitslosengeld. Bei Bürgerarbeit landet man nach drei Jahren Arbeit trotzdem wieder Hartz IV. Eine volle Versicherungspflicht ist nicht gewollt, aber für DIE LINKE ist das nicht hinnehmbar.

Beispiel sozial-psychologische Betreuung und Qualifikation: Diese Regelungen sind mehr als kritikwürdig, weil diejenigen, die heute noch ausschließlich Hart IV erhalten, immer größere Defizite aufweisen und sehr viel Betreuung und Begleitung, sehr viel begleitende Hilfen brauchen.

Beispiel Landeszuschuss: Gestern wurde hier über Armutsrisiken in Sachsen-Anhalt diskutiert, und es wird immer deutlicher, dass das Land keinen weiteren Niedriglohnsektor braucht.

Noch einige weitere kritikwürdige Fakten zur Bürgerarbeit:

Ein Sachkostenzuschuss ist nicht vorgesehen,  die Träger werden also zusätzlich belastet, sie werden keine zusätzlichen Betreuungsangebote finanzieren können.
Die Kommunen sind aufgrund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage, Einkommen aufzustocken oder zusätzliche Angebote zu unterbreiten.

Auch deshalb sieht DIE LINKE das Land in der Pflicht, den Bund zu einer deutlich besseren Finanzausstattung aufzufordern.

DIE LINKE lehnt diese Beschlussempfehlung ab.