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Monika Hohmann zu TOP 4: Frühkindliche Bildungsangebote ausbauen. Chancengerechtigkeit fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist schon erstaunlich, dass wir uns heute mit einem Antrag, resultierend aus dem Eckpunktepapier des neuen KiFöG, beschäftigen. Und das, obwohl uns hierzu noch kein Gesetzentwurf vorliegt. Das heißt, wir wissen noch gar nicht, ob der Wunsch nach einer „Sonderförderung von Kitas in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf“ letztendlich im Gesetzentwurf Einklang findet und beschlossen wird.

Schon aus diesem Grund müssten wir den vorliegenden Antrag ablehnen. Da aber bereits reichlich Zeit seitens der Koalition vertrödelt wurde, möchte meine Fraktion nun endlich Ergebnisse sehen. Wir werden daher den Antrag mit der Übernahme unserer Änderungen zustimmen. Hier fordern wir die Landesregierung auf, bei der Erstellung eines Konzeptes die Jugendhilfe- und Sozialplanungen der Landkreise und kreisfreien Städten mit einzubeziehen. Diese liegen bereits im Sozialministerium vor und können daher ganz unkompliziert und zeitnah Berücksichtigung finden.

Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich des Koalitionsantrages muss ich aber doch noch einige Kritikpunkte loswerden. Sie wollen, ich zitiere: „Dieses Konzept soll entsprechend der spezifischen Bedarfe von Kindern und Familien in Armutslagen darauf zielen, im Rahmen frühkindlicher Bildung durch spezielle Angebote Nachteile auszugleichen und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabechancen zu eröffnen.“ Aber gleichzeitig befürworten Sie im Eckpunktepapier zum KiFöG die Reduzierung des Ganztagsanspruchs auf 8 Stunden für Kinder erwerbsloser Eltern. Das ist für uns inakzeptabel und widerspricht ihren Forderungen im Antrag.. Damit grenzen sie erneut aus und stigmatisieren. Das hatten wir bereits schon einmal, nämlich vor der Novellierung des KiFöGs 2013.

Auch im Forderungspapier der AWO: „Meine Stimme für mein Kind“, welches Forderungen der Eltern an die Neugestaltung der Gesetzgebung zur Kinderförderung KiFöG in Sachsen-Anhalt beinhaltet, heißt es u.a. „Jedes Kind hat ein Recht auf Ganztagsbildung und -betreuung. Die Erwerbslosigkeit von Eltern darf nicht Grund dafür sein, Kindern dieses Recht abzusprechen. Wir wollen keine 2-Klassen-Diskussion! Die derzeitige Definition des Ganztagsanspruches (bis 10 Stunden) ist beizubehalten.“ oder „Deshalb ist es folgerichtig, dass alle Kinder einen gleichen Anspruch von 10 Stunden auf einen Kita-Platz haben und damit von Anfang an die gleichen Chancen bekommen und Familie und Beruf keine Gegensätze werden.“

Wir als Fraktion können uns dem nur anschließen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die antragstellenden Fraktionen benennen in ihrer Vorlage, dass die Kinderarmut in unserem Bundesland eines der drängendsten Probleme in Sachsen-Anhalt ist. Ja, das ist richtig. Deshalb hat sich bereits im letzten Jahr das Netzwerk gegen Kinderarmut in Sachsen- Anhalt gegründet. Ziel der Beteiligten ist es, in einem breiten gesellschaftlichen Konsens tragfähige Konzepte und Handlungsstrategien zur Armutsprävention und- bekämpfung zu entwickeln.

Deshalb versteht sich auch sein Engagement als Querschnittaufgabe, die sowohl Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Reformen aber auch Schutz und Teilhabe im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nehmen. Unter diesem Gesichtspunkt werden wir auch das im Antrag geforderte Konzept der Landesregierung betrachten. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss.

Zusammenfassend kann ich sagen, nicht nur die personelle Aufstockung, wie sie im vorliegenden Antrag gefordert wird, ist notwendig, sondern für eine qualitativ gute pädagogische Arbeit sind Elterngespräche, Vor- und Nachbereitungszeiten, Weiterbildung, Fachberatung und Leitungszeiten ebenfalls unerlässlich. Hier ist meiner Meinung nach dringender Regelungsbedarf angezeigt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!