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Monika Hohmann zu TOP 32: Im Landesinteresse arbeitende und nach SGB VIII geförderte IF-Träger bedarfsgerecht und auskömmlich finanzieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren

jeder Abgeordnete, der mit den landesweit tätigen Trägern der Jugendhilfe in Kontakt steht oder vielleicht selbst im Vorstand eines solchen Trägers tätig war und ist, kennt das Problem: Immer wenn es darum geht, neue Anträge auf Weiterführung der institutionellen Förderung zu stellen, finden intensive Gespräche mit der Landesverwaltung statt. Dabei geht es um Kostenfragen, um die hart gerungen wird. Es wird um notwendiges Personal, um Projektmittel und um die sächliche Ausstattung gestritten, stellenweise so sehr ins Detail gehend, dass um die Anzahl von Kugelschreibern diskutiert wird. Die Regel ist leider, dass die Träger dazu angehalten werden, ihre eingereichten Wirtschaftspläne zu überarbeiten, sprich zu kürzen, um den Sparvorgaben in der der maximalen Summe der Verwaltung nachzukommen. Allein hierin liegt eine erhebliche Arbeitsbelastung für die Träger, wenn man weiß, wie umfangreich die Wirtschaftspläne sind. Und: Viele notwendige, zum Teil unabdingbare Ausgaben müssen so wegfallen.

Warum erzähle ich Ihnen dies alles?

Genau durch diese Handlungsweise geraten Träger in Not. In der MZ vom 18. Januar 2021 war zu lesen. „Jugendschützer in Gefahr Sozialministerium bewilligt Gelder nicht –

„fjp Media“ in Not! Was war geschehen? Um die umfangreichen Jugendschutzprojekte, die gerade in dieser Zeit immer dringlicher werden, zu koordinieren und zu organisieren fehlte eine Fachkraft. Laut MZ Bericht wandte sich der Träger an das Sozialministerium. Leider ohne Erfolg. Um die Qualität seiner Angebote zu sichern, gab es nur die Alternative, weniger Projekte anzubieten. Und das vor dem Hintergrund einer Pandemie, die gerade jetzt einmal mehr aufzeigt, wie wichtig Kinder- und Jugendschutz, insbesondere vor den Herausforderungen in der Digitalen Welt, ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hier nicht falsch verstanden werden. Es geht mir hier nicht darum, die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen. Es geht uns mit unserem Antrag darum, eine Gleichbehandlung in der Förderung von öffentlichen und freien Trägern herzustellen.

Die institutionell geförderten Träger der Jugendhilfe erfüllen bestimmte Zwecke, an denen das Land ein erhebliches Interesse hat. Um Zwecke und Aufgaben zu erfüllen, an denen ein öffentliches Interesse besteht oder die durch gesetzliche Grundlagen normiert sind, ist eine bedarfsgerechte Ausstattung notwendige Voraussetzung. Dies ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit, die aber offenbar nicht für freie Träger gilt.

So existieren zwischen den institutionell geförderten Trägern stellenweise erhebliche Unterschiede der Personalstellen im Verwaltungsbereich. Ebenso findet bisher keine einheitliche Eingruppierung der Personalstellen Anwendung, bei vergleichbaren oder nahezu identischen Aufgaben- und Leistungsprofilen der Stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Es ist unbegreiflich, weshalb im Bereich der Jugendhilfe der Prozess, der im Bereich der Kulturförderung zumindest erfolgreich angestoßen worden ist, nicht auch möglich sein soll. Nämlich das Ringen um vergleichbare Tätigkeitsbeschreibungen und Eingruppierungen der Stellen. Die Träger machen sich seit Jahren dafür stark und haben umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Die Verwaltung schweigt dazu offenbar, erkennt existierende Bedarfe nicht an und fordert zu Kürzungen auf.

Sehr geehrte Damen und Herren,

eigentlich ist es schade, diesen Antrag stellen zu müssen. Denn vom Grundsatz her muss eine Gleichbehandlung in der Förderung öffentlicher und freier Jugendhilfe herrschen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank!