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Monika Hohmann zu TOP 29: Pädagogischen Ansatz der Ganztagsschulen nicht aushöhlen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Anlass für unseren Antrag war unter anderem die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zu den Bildungs- und Betreuungsangeboten in den öffentlichen Ganztagsschulen in der Drs.Nr. 7/2953. Was wir durch Gespräche vor Ort oder auch durch Medien hörten, wollten wir nun exakter und mit Zahlen untersetzt erfragen. Was genau war dies? Wir wollten von der Landesregierung wissen, wie die Ganztagsschulen personell und finanziell ausgestaltet sind. Dazu fragten wir nach den zugewiesenen Lehrerwochenstunden (LWS) sowie der tatsächlich eingesetzten LWS als IST-Angabe, getrennt nach Schuljahren, Schul- und Angebotsform. Die gleiche Information forderten wir auch für den Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter*innen und für das zugewiesene Ganztagsbudget ab. Das Ergebnis war ernüchternd und für mich persönlich schockierend. Warum das?

Das Land verfügt derzeit über insgesamt 109 +3 genehmigte öffentliche Ganztagsschulen. Dafür sollten beispielsweise im Schuljahr 2017/18 für die vollständig gebundene Form 760 LWS zur Verfügung stehen, also das Soll. Im Ist sind es jedoch nur 618 LWS gewesen. Bei den Pädagogischen Mitarbeiter*innen sollten es 1904 Stunden sein, dass Ist beträgt aber hier nur 1583 Stunden. Ganz problematisch sieht es bei der Inanspruchnahme des Ganztagsbudgets aus. Von dem 783 430 € im Soll sind 372 174 im Ist in Anspruch genommen. Ähnlich sieht es auch in den Jahren davor aus.

Nun frage ich mich, sehr geehrte Damen und Herren, wie die betroffenen Schulen ihre sehr anspruchsvollen pädagogischen Konzepte unter diesen Rahmenbedingungen umsetzen sollen. Gerade die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen trafen die Kürzungen der LWS in diesem Schuljahr sehr hart. Standen ihnen im vergangenen Schuljahr noch 578 LWS zur Verfügung waren es in diesem Jahr nur noch 496 LWS. Wenn man der „Gerüchteküche“ Glauben schenkt, sollen weitere Kürzungen folgen.

Analog sieht es bei dem Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter*innen aus. Wenn das Konzept zum Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiter*innen der Landesregierung umgesetzt würde, stünden im kommenden Schuljahr an den Ganztagsschulen keinen PMs mehr zur Verfügung. Es sei denn, im Haushalt 2019 werden die Mittel für alle 1800 VZÄ bereitgestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem Bildungsserver des Landes Sachsen- Anhalt findet man unter dem Punkt Ganztagsschulen folgende Aussage: „Das Land verfügt derzeit über insgesamt 109 genehmigte öffentliche Ganztagsschulen, für die zusätzliche Ressourcen verlässlich zur Verfügung gestellt werden. In den letzten Schuljahren ist es gelungen, verstärkt außerschulische Kooperationspartner und Experten in die Gestaltung des außerunterrichtlichen Angebotes einzubeziehen.“ Weiter heißt es: „Lernfreude fördern, Leistungen steigern und Erfahrungen von Spezialisten nutzen – Ganztagsschulen und außerschulische Partner besitzen das Potential, diese Ziele erfolgreich umzusetzen. Dabei sind die Kooperationspartner so unterschiedlich und vielfältig wie ihre Angebote.“ Das hört sich wirklich gut an. Aber wie immer „steckt der Teufel im Detail“. Wenn man sich die Abflusslisten in diesem Bereich ansieht, stellt man ganz schnell fest, dass hier die Gelder unzureichend abfließen. Von Schulen ist zu erfahren, dass das Antrags- und Abrechnungsverfahren sehr zeitraubend und beschwerlich ist. Auch korreliert das Haushaltsjahr mit dem Schuljahr, so dass Kooperationspartner oft auf ihr Geld warten müssen.

Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen wir uns den Erlass über „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasium“ und den Erlass „Außerunterrichtliche schulische Projekte, ergänzender Einsatz von Experten sowie spezifische Fortbildungen an öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I“ im Fachausschuss näher anschauen und uns hier Fachexpertisen einholen. Dies sollte aber noch vor den Haushaltsberatungen stattfinden, da ich die Befürchtungen habe, dass durch das Nichtabfließen der Mittel für das Ganztagsbudget Kürzungen erfolgen könnten. Dies wäre nicht das erste Mal. Bereits 2016 wurde diese Praxis schon bei den Mitteln für die Ferienbetreuung für Schüler*innen an Förderschulen für Geistigbehinderte angewandt. Von einst 195.000€ wurden das Projekt in 2017/2018 auf jeweils 10 000 € gekürzt.

Fazit: Wir erwarten hier eine Verbesserung und Verlässlichkeit des Mittelabflusses im Rahmen des vom Land zur Verfügung stehenden Ganztagsbudgets. Ebenfalls müssen sich die Bedingungen für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel deutlich vereinfachen.

Sehr geehrte Damen und Herren, „In den letzten Schuljahren ist es gelungen, verstärkt außerschulische Kooperationspartner und Experten in die Gestaltung des außerunterrichtlichen Angebotes einzubeziehen“, so die Aussage der Landesregierung auf dem Bildungsserver. In unserer Kleinen Anfrage zur „Kooperation Jugendhilfe und Schule“ 7/1693 wollten meine Kollegin Kristin Heiß und ich wissen, wie die seit 2006 bestehende Vereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zwischen dem Kinder- und Jugendring, dem Kultus- und dem Sozialministerium mit Leben erfüllt wird. Erstaunt war ich jedoch durch die Aussage des Bildungsministeriums, dass man keine Angaben zu den Kooperationen von Schulen machen können. Das würde ja der Aussage auf dem Bildungsserver widersprechen. Deshalb würde ich es begrüßen, sich im Ausschuss mit dieser Thematik zu befassen.

Fazit: Hier müssen dringend Hausaufgaben von Seiten des Bildungs- und Sozialministeriums erledigt und ressortübergreifend am Ganztagsprogramm gearbeitet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema Ganztagsschulen ist ja nicht neu. Meine Fraktion hatte bereits im letzten Jahr einen Antrag, der das Anliegen berührte sowie einen Selbstbefassungsantrag im Bildungsausschuss gestellt. Im Plenum erklärte der Bildungsminister den derzeit bestehenden Erlass zu überarbeiten. „Ausgehend von der Zielstellung der Landesregierung, weiterführende Schulen als Ganztagsschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen auszubauen, wird gegenwärtig der seit dem Jahr 2007 gültige Ganztagserlass überarbeitet. Hierbei werden die Entwicklungen in der Schulpraxis berücksichtigt und es soll eine verlässliche Ressourcenzuweisung geregelt werden.“

Nach wie vor liegt dieser noch nicht vor. Deshalb fordern wir den Minister auf, hier unverzüglich zu handeln, damit die Ganztagsschulen für das kommende Schuljahr ihre Planungen vornehmen können und keine Überraschungen erleben.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend kann ich nur sagen: Lassen Sie uns zügig die entstandenen Probleme bei den Ganztagsschulen angehen und konstruktiv nach Lösungen suchen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!