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Monika Hohmann zu TOP 17: Familien im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vollständig von den Kosten der Mittagsversorgung befreien

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Seit dem 1. Januar 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Bis zu sieben zweckgebundene Angebote stehen dabei zur Auswahl. In unserem heute vorliegenden Antrag fordern wir aber nur zu einer dieser Leistungen einen Beschluss des Hohen Hauses.

Worum geht es uns? Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kann man lesen: „Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.“

Nun ist der Bundesrat diesbezüglich am 14. März 2018 durch die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig- Holstein sowie Hamburg und Rheinland-Pfalz aktiv geworden. Die genannten Länder brachten ein Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Änderung zum Regelbedarfsermittlungsgesetz und des Bundeskindergeldgesetzes (Dr.83/18) ein. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Regelungen zu schaffen, die gesamte Aufwendungen für die Mittagsversorgung im Rahmendes Bildungs- und Teilhabepaketes zu übernehmen. Dieser Gesetzentwurf wurde in der vorigen Woche in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten und eine Einbringung in den Bundestag empfohlen. Nun tagt am 27.04.2018 der Bundesrat erneut und gleich im ersten Top wird dieser Gesetzentwurf behandelt. Mit unserem Antrag wollen wir die Landesregierung auffordern, genau diesem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Warum ist diese Bundesratsinitiative zu begrüßen? Bereits die Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe 2016 zeigte auf, wie bürokratieaufwändig das Verfahren ist, so dass der Nutzen kaum im Verhältnis zum Aufwand der Beantragung steht. Die Verwaltungskosten belaufen sich jährlich auf knapp 183 Millionen Euro, das sind fast ein Viertel der Gesamtkosten des Bildungs- und Teilhabepaketes. Kritiker, wie Ullrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband sagen deshalb zu Recht: "Es kommt nicht an. Es erreicht die Kinder nicht, und selbst wenn es sie erreicht, sind die Effekte so gering, dass man nur von einem Flop reden kann." Auch die Forscher des Evaluationsberichtes konnten nicht einmal herausfinden, wie viele Menschen denn genau Geld aus dem Paket beantragt haben. Dazu waren die Statistiken der Kommunen zu unterschiedlich. Eine repräsentative Umfrage hat dann erbeben: Nur gut die Hälfte aller berechtigten Kinder haben wenigsten eine Leistung aus dem Paket beantragt, etwa Geld fürs Mittagessen. Schuld an der durchwachsenen Bilanz, so der Abschlussbericht des Bundesministeriums, seien vor allem schlechte Information und viel zu viel Bürokratie.

Wie sieht es nun in Sachsen- Anhalt aus? Die Antworten auf unsere Großen Anfrage im letzten Jahr zeigten, dass eine zunehmende Inanspruchnahme dieser Leistungen erfolgte. So stiegen die Leistungen im Umfang von 9 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 16,7 Millionen Euro im Jahr 2016, bei insgesamt rückläufigen Zahlen hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher. In Sachsen- Anhalt liegt die Nutzung des BuT über den Bundesdurchschnitt. Besonders gut werden die Leistungen zum Mittagessen, für Klassenfahrten und zum Schulbedarf angenommen. Außerschulische Lernförderung und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben werden am geringsten nachgefragt. Schaut man sich dann die Zahlen der Inanspruchnahme der Leistungsarten genauer an, tritt ganz schnell eine Ernüchterung ein. In 2016 befanden sich in Sachsen- Anhalt 58 692 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren. Davon haben 27 186 eine oder mehrere Leistungen des BuT in Anspruch genommen. Das sind gerade einmal 46%. Von diesem Personenkreis haben dann 20977 die Leistungsart Mittagsverpflegung genutzt. Auch wenn wir damit etwas über den Bundesdurchschnitt liegen, zeigt es doch, dass hier noch ganz viel „Luft nach Oben“ liegt.

Sehr geehrte Damen und Herren, bereits in den letzten Monaten brachte meine Fraktion viele Initiativen gegen Kinderarmut in Sachsen- Anhalt in den Landtag ein. Vor dem Hintergrund, dass in unserem Bundesland fast die meisten von Armut bedrohten Kinder bundesweit leben, hat es mich doch schon gewundert, dass sich Sachsen- Anhalt nicht an der Bundesratsinitiative der sechs anderen Bundesländer angeschlossen hat. Vielleicht hatten sie aber auch keine Möglichkeit, weil ihnen die Unterstützung des Landtages fehlte. Heute nun können wir diesen Umstand wieder heilen, indem Sie unserem Antrag zustimmen.

Zu dem Alternativantrag der Koalition kann ich nur sagen, dass er inhaltlich mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung übereinstimmt. Leider geht aus ihrer Vorlage nicht hervor, ob sie denn nun die Landesregierung beauftragen wollen, der Bundesratsinitiative zuzustimmen. Deshalb, und damit ihre Abstimmung eindeutig ausfällt, übernehmen wir Ihren Alternativantrag. Damit wird unser Absatz zum Punkt 1 und Ihre Forderungen zum Punkt 2 unseres Antrages. In Ihrem letzten Anstrich: „ - die Streichung der Eigenanteile für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Schülerbeförderung.“ müssten dann die Wörter: „die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und“ gestrichen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass auch von Sachsen- Anhalt ein Impuls ausgeht, der den richtigen Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut bekräftigt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!