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Monika Hohmann zu TOP 16: Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sinnvoll in Sachsen-Anhalt umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, auch als Gute Kita Gesetz bekannt, möchte der Bund die Länder bei ihren künftigen Herausforderungen im Kita-Bereich finanziell unterstützen. Mit diesem Gesetz soll auch „ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden.“

Ein weiteres Anliegen des Gesetzes ist es „die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.“

Sie sehen, meine Damen und Herren, ein weitreichendes Anliegen. Nun ist das Gute Kita-Gesetz bereits seit dem 01.01.2019 gültig. Damit die Gelder auch fließen können, müssen die Länder vorher ihre „Hausaufgaben“ erledigen. So ist von jedem Bundesland ein Handlungs- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten. So ist bspw. vorgesehen, dass bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise zu beteiligen sind und es sollen weiterhin wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die eben genannten Aufgaben sind sehr komplex und zeitaufwändig. Damit wir dennoch rechtzeitig auf die Finanzzuweisungen vom Bund zugreifen können, stellt meine Fraktion heute diesen Antrag. Wir haben uns dabei an den 10 Handlungsfeldern orientiert, die der Bund uns vorgibt.

1. Förderfähig sind Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. In unserem Antrag wollen wir deshalb Familien, deren Einkommen bis zu zehn Prozent über der Grundsicherung nach SGB II liegt und die weder Wohngeld, noch Kinderzuschlag beziehen, ebenfalls von den Elternbeiträgen befreien. Jeder von uns kennt garantiert Eltern, die oftmals sehr knapp über der Bemessungsgrenze zwischen Beitragsfreiheit und Zahlung von Beiträgen liegen. Dies führt oft bei den Betroffenen zu Unmut und Verärgerung. Hier wollen wir ansetzen und Entlastung schaffen.

2. Einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen sicherstellen. An dieser Stelle möchten wir die pädagogischen Fachkräfte unterstützen. Jede pädagogische Fachkraft soll eine Stunde Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche erhalten. Diese Stunden möchten wir den Einrichtungen in Form eines zweckgebundenen Stundenpools zur Verfügung stellen. In zahlreichen Gesprächen mit Erzieher*innen wurde die Notwendigkeit geäußert, Zeit für die Arbeit mit den Portfolios zur Verfügung zu stellen. Diese Entwicklungsdokumentationen werden in den Kindergärten sehr verantwortungsvoll geführt. Die pädagogischen Fachkräfte beobachten die Kinder gezielt, halten ihre Beobachtungen schriftlich fest und werten diese aus. Die Beobachtungen sind dann Grundlage der regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Und genau deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, damit die Erzieherinnen dies in einer sehr guten Qualität umsetzen können, brauchen sie Vor- und Nachbereitungszeiten.

3. Die Gestaltung der in der Kindertagesbetreuung genutzten Räumlichkeiten verbessern. Hierzu haben wir uns für ein Investitionsprogramm entschlossen. Deshalb sollen Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Bildungsprogramms „Bildung elementar“ auf Antrag einen Investitionskostenzuschuss bis zu 50 000 € erhalten können. Damit könnten u.a. Küchen für Kinder eingebaut werden, um das Thema gesunde Ernährung auch praktisch erleben zu können. Vorstellbar wäre auch die Einrichtung von Bewegungs- und Musikräumen. Das sind nur einige wenige Beispiele. Ich bin mir sicher, dass die Einrichtungen und die Träger schon genau wissen, wofür sie das Geld nutzen könnten. Mit dieser Maßnahme würden weitere pädagogische Angebote im Interesse der Kinder umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Forderungen im Antrag wären mit den finanziellen Zuweisungen des Bundes umsetzbar. Nun noch einige Worte zum Alternativantrag der Koalition. Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, da er letztlich nur Prüfaufträge formuliert. Ich bin eingangs meiner Rede auch auf die zeitliche Umsetzung und auf die gesetzlichen Beteiligungsmodalitäten eingegangen. Schon aus diesem Grund hätte ich mir konkretere Vorstellungen der Koalition, die mit den entsprechenden Beteiligten diskutiert werden können, gewünscht.

Was ich ebenfalls nicht nachvollziehen kann, ist ihr Ansinnen der Fachkräftegewinnung. Ich möchte Ihnen dazu einige Zahlen nennen. Wir haben in Sachsen- Anhalt 2013 632, 2014 736, 2015 798, 2016 904 und 2017 1.030 staatlich anerkannte Erzieher ausgebildet. Im Schuljahr 2017/18 befanden sich in unseren Schulen 3.790 Schuler*innen in der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/ zum Staatlich anerkannten Erzieher. Dem gegenüber verlassen in Sachsen-Anhalt zum  01.03.2018 324, zum 01.03.2019 422, zum 01.03.2020 542, zum 01.03.2021 646 und zum 01.03.2022 605 Erzieher*innen ihren Arbeitsplatz, weil sie in Rente gehen.

Fazit: Wir bilden viel mehr aus, als wir bräuchten. Deshalb finden Sie diesen Punkt auch nicht in unserem Antrag. Die spannende Frage für uns müsste doch sein: Wo gehen denn die ausgebildeten Erzieher*innen hin und warum bleiben sie nicht in Sachsen-Anhalt? Solange wir diese Fragen nicht beantworten können, bringt es unter dem Strich nichts, immer mehr auszubilden. Unsere Aufgabe müsste vielmehr sein, Bedingungen zu schaffen, dass die Absolvent*innen hier in Sachsen-Anhalt bleiben.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag haben wir Ihnen konkrete Vorschläge vorgelegt. Ich bin der Meinung, dieses Angebot ist nachvollziehbar und ausgesprochen praxistauglich. Kinder, Eltern, Erzieher*innen und Gemeinden werden diesen Vorschlag dankend annehmen. Ich bitte um Zustimmung unseres Antrages.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!