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Kerstin Eisenreich zu TOP 21: Nitratmessstellennetz überprüfen, korrigieren und ausbauen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

Mit einer Messstelle werden vorhandene Werte erfasst. So geschieht das im vorliegenden Falle mit dem teilweise zu hohen Nitratgehalt im Grundwasser. Die festgestellten Werte zeigen, dass da etwas passiert ist, nämlich der Eintrag von Stickstoff und übrigens auch anderer Stoffe durch den Boden in das Grundwasser. Und der entscheidende Schritt ist doch dann die Suche nach den Ursachen. Und ja, da kommt nun mal auch die Landwirtschaft als Verursacher ins Spiel.

Wenn sich hier und heute erneut über ein unzureichendes Messstellennetz beschwert wird, so ist das doch ein Herumdoktern an Symptomen und nicht die Suche nach und Beseitigung der Krankheitsursache. Wenn die Regierenden im Bund und berufsständische Vertreter das Problem nicht jahrelang kleingeredet und Veränderungen blockiert hätten, wäre es möglicherweise gar nicht zu einer Vertragsverletzungsklage der EU gegen Deutschland gekommen. Diese Klage und die nunmehr verabschiedete Düngemittelverordnung sind doch der eigentliche Anlass für die hier vorgebrachte Kritik.

Dass durch die schärferen Regeln der Düngemittelverordnung nun auch Betriebe betroffen sind, die grundwasserfreundlich wirtschaften, ist auch für uns nicht zufriedenstellend. Aber wir sind doch derzeit überhaupt nicht in der Position zu verhandeln, weshalb auch die Forderung im Antrag nach einem Aussetzen der ab dem 1.1.2021 geltenden Maßnahmen das völlig falsche Signal ist.

Außerdem dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass das Grundwasser eine wichtige Trinkwasserquelle ist. Und je mehr Einträge enthalten sind, umso aufwendiger und teurer wird dessen Aufbereitung. Und das betrifft uns alle. Auch das Thema Wasserrechte gerade in Zeiten von Dürre spielt hier eine Rolle. Abgesehen von der Problematik, wer derzeit welche Rechte hat und wie diese für andere nutzbar gemacht werden können, muss doch auch betrachtet werden, wie sich die Bewässerung auf den Nitrateintrag auswirkt. Solche Konsequenzen müssen mitbetrachtet werden, statt einer einseitigen Behandlung der Messstellen.

Und dann eine Bemerkung an die Antragsteller: Ich verwahre mich im Namen meiner Fraktion gegen Ihren Vereinnahmungsversuch in der Antragsbegründung. Wir können für uns allein sprechen und Ihre Darstellung ist auch nicht richtig: wir haben die Stellungnahme im Landwirtschaftsausschuss in erster Linie wegen gravierender inhaltlicher Fehler abgelehnt, abgesehen vom formalen Aspekt, dass eine Stellungnahme in diesem Kontext kein parlamentarisches Instrument ist.

Wir lehnen den Antrag ab.