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Jutta Fiedler zu TOP 08: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Endlich, endlich ist ein Schritt getan, der ein Stück mehr soziale Chancengerechtigkeit ermöglicht. Das ist eine gute Nachricht. Aber wie jede Nachricht hat auch diese mehrere Botschaften:

Die erste  -  und das sage ich mit Erleichterung  -  werden die Menschen herauslesen, die jetzt doch erheblich entlastet werden. Das erkennen wir natürlich voll an. Die jetzt vorgeschlagene Regelung bringt Sachsen-Anhalt beim Thema kostengünstiger Schülerbeförderung immerhin an einen bundesweiten Spitzenplatz. Wie oft haben wir einer allein erziehenden Mutter oder einer gering verdienenden Familie sagen müssen: „Haben wir probiert, haben wir beantragt, ist aber nicht durchgekommen.“  

Ja, und da bin ich bei der zweiten Botschaft. Der will ich auch eine gehörige Portion Sarkasmus mit auf den Weg geben. Sie richtet sich an alle die, die bisher nie zugestimmt haben, wenn meine Fraktion dieses Thema in den parlamentarischen Raum hineingetragen hat, und das beharrlich seit Jahren. Daneben gab es vor Ort ebenfalls viele Initiativen durch DIE LINKE u. a., die auch zu durchaus sozial verträglichen Beschlüssen einzelner Kreistage in Sachen Schülerbeförderung führten. Ohne diese Hartnäckigkeit von uns wäre der Vorstoß der Koalitionsparteien jetzt nicht gekommen, deshalb sehen wir das Ergebnis durchaus auch als unseren Erfolg. Wenn Sie ihn nun als den Ihren verbuchen werden, dann sag ich nur: Superwahljahr 2009. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Und bei der dritten Botschaft schließlich will mir das befreiende Aufatmen, das mit dem Wort „endlich“ meist einhergeht, doch nicht so recht gelingen, wenn ich daran denke, wie sich der Weg bis zu der heute im Gesetzentwurf der Landesregierung stehenden Zuzahlung von 100 Euro gestaltet hat: Sie richtet sich an die Koalitionsparteien, die den vorliegenden Gesetzentwurf ausgehandelt haben. Die eine, die das Wort „sozial“ im Namen trägt, hatte ursprünglich die Kostenfreiheit gefordert, ließ dann zur ersten Lesung verlauten, sie wolle die  Eigenbeteiligung der Eltern während der Ausschussberatungen weiter zu drücken versuchen, was sich als Fehlanzeige erwies, und die andere Koalitionspartei, die das Wort „christlich“ im Namen trägt, sprach im November 2008 in ihrem Stendaler Bildungspapier von der „Befreiung von Schülerbeförderungskosten in allen Klassenstufen“, aber auf dem Weg von Stendal nach Merseburg mutiert diese Forderung dann am 9. Mai 2009  -  übrigens nach der 1. Lesung des Gesetzes am 7. Mai  -  zu der Formulierung: „Die Schülerbeförderung soll sozial verträglich gestaltet werden…“

Der Inhalt unseres alternativen Gesetzentwurfes ist sich über alle vorhergehenden Anträge und Gesetzentwürfe all die Jahre treu geblieben. Punkt. Kein Kommentar.   

Sie werden unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen, und wir werden Ihren nicht ablehnen, weil wir glauben, dass er vielen Familien im Land beträchtliche Erleichterung bringen wird. Aber dass wir ihm auch nicht zustimmen können, werden alle die verstehen, die so wie wir ungeklärten Diskussionsbedarf verspüren, wenn es um die erheblichen Unwägbarkeiten bei den zu erwartenden Kostenabrechnungen der Landkreise und der kreisfreien Städte geht. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung wäre unsere Forderung nach vollständiger Kostenbefreiung finanzierbar gewesen, zumal von deutlichen Effizienzgewinnen bei den Beförderungskosten durch den dramatischen Rückgang der Schülerzahlen (also der zu Befördernden) in den letzten Jahren und dennoch gleich gebliebenen Zuweisungen des Landes ausgegangen werden kann. Wir werden uns der Stimme enthalten.