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Hendrik Lange zum TOP 21: Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Angesichts der kurzen Redezeit kann ich mich zu den beiden heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwürfen nur schlaglichtartig äußern. In zweiter Lesung liegt Ihnen der Gesetzentwurf meiner Fraktion vor, den wir im März dieses Jahres eingebracht hatten. Er berührt die Frage der Kostenbeteiligung bei der Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II. Der Landtag hatte 2009 nach mehrjähriger Debatte eine Schulgesetznovelle verabschiedet, die für die meisten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II eine erhebliche Verbesserung darstellte. Wir haben dies damals als Schritt in die richtige Richtung ausdrücklich begrüßt – nicht zuletzt, weil DIE LINKE seit 2005 für eine Verbesserung der entsprechenden Regelungen im Schulgesetz gestritten hatte.

Gleichwohl führte diese Neuregelung auch zu lokalen Verschlechterungen, zum Beispiel im Landkreis Stendal, da einzelne Landkreise bereits im Vorfeld eigene und zum Teil bessere Regelungen praktizierten. Die Schulgesetznovelle machte nämlich diese lokalen Aktivitäten unmöglich, da die 100 Euro Eigenbeteiligung nunmehr für alle verbindlich war.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Trägern der Schülerbeförderung den Spielraum einräumen, über die Ausgestaltung dieser 100-Euro-Regelung eigenständig zu entscheiden. Dies wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern würde auch die Verantwortung der kommunalen Ebene stärken. Es ist bedauerlich, dass es dafür in diesem Hause keine Mehrheiten gibt.

Nun zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

Im Mittelpunkt auch des öffentlichen Interesses stand und steht hier die Verschlechterung der Beförderungsbedingungen für die Waldorfschülerinnen und -schüler. Eine Befassung dieses Hauses wurde notwendig durch eine Gerichtsentscheidung, die die Sonderstellung der Waldorfschulen im allgemein bildenden Bereich als Schulen von besonderer pädagogischer Bedeutung auf die Montessorischulen ausdehnte. Wir sind mit der Entscheidung der Koalition, den bisher geltenden Rahmen gänzlich zu streichen, alles andere als zufrieden. Es hätte Alternativen gegeben, um den status quo für die Betroffenen zu wahren. Meine Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag in den Ausschuss eingebracht.

Nun kann man dies alles – auch unseren Vorschlag – für nicht tragfähig oder gerichtsfest halten. Diese Wertung kann ich Ihnen nicht verwehren. Aber dass Sie für die Schülerinnen und Schüler de facto keinerlei Übergangsregelung verabschieden wollen, sondern die neuen Regelungen zum nächsten Schuljahr in Kraft treten sollen, ist nicht akzeptabel. Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler an den Waldorfschulen kommt aus einkommensschwachen Familien, und gleichzeitig ist der Einzugsbereich der Waldorfschulen erheblich. Die Folge wird sein, dass ein Großteil der Familien über einen Schulwechsel der Kinder ernsthaft nachdenken muss oder er sogar aus finanziellen Gründen unausweichlich wird. Dies halten wir angesichts des besonderen Profils und der besonderen Unterrichtsgestaltung an den Waldorfschulen für höchst problematisch. Ein Wechsel an eine staatliche Schule wird für diese Kinder eine erhebliche Umstellung bedeuten. Meine Fraktion hatte darum vorgeschlagen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Schulzeit unter den gleichen Beförderungsbedingungen beenden, unter denen sie sie begonnen haben. Eine solche Übergangsregelung wäre aus unserer Sicht das mindeste, wenn man schon eine gänzliche Streichung der bisherigen Sonderstellung für politisch angebracht hält.

Lassen Sie mich zuletzt noch zwei kurze Bemerkungen zur Beschlussempfehlung machen:

1. Bei der zukünftigen Besetzung der Schulleiterstellen hätten wir uns gefreut, wenn die Koalition den Mut aufgebracht hätte, die Stellung der Kommunen zu stärken. Wir hatten einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, leider haben Sie sich diesem Anliegen verweigert.

Und 2. Die Landesregierung wollte in Sachsen-Anhalt wohnende Berufsschüler verpflichten, auch wenn sie einen Ausbildungsbetrieb in einem anderen Bundesland gefunden haben, eine Berufsschule hier im Land zu besuchen. Wir hielten dies für mehr als fragwürdig – würde es im Zweifel doch die jungen Leute, die z.B. in Wolfsburg einen Ausbildungsplatz gefunden haben, zwingen, gleich ganz aus Sachsen-Anhalt wegzuziehen anstatt zu pendeln, um eben die betriebsnahe Berufsschule besuchen zu können. Im Laufe der Ausschussberatung ist dieser Passus abgeschwächt worden, wenngleich er mir immer noch überflüssig erscheint, zumal „zumutbare Bedingungen“ eben ein sehr dehnbarer Begriff ist.