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Hendrik Lange zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze

Der Gesetzentwurf ist, wie der Minister bemerkte, nicht spektakulär, das stimmt. Dafür hat es aber sehr lange gedauert. Die ersten Entwürfe, bei denen man sich im Wesentlichen damit beschäftigen konnte, was geändert werden sollte, kursierten vor etwa anderthalb Jahren. Der Zeitraum vom ersten Entwurf bis heute verwundert schon, wenn man feststellt, wie wenig an dem Gesetz geändert wurde.

Dafür, dass so lange beraten wurde, sind die Ausführungen zu den Ergebnissen der Anhörung zum Gesetzentwurf eher dürftig. Es hätte mich schon sehr interessiert, welche Änderungen die Landesregierung vorgenommen hat, nachdem sie die Anhörung durchgeführt hatte.

Ausgangspunkt war die geplante Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes im Zuge der Föderalismusreform. DIE LINKE sieht diese Abschaffung äußerst kritisch, da Bildung als gesamtstaatliche Aufgabe zu sehen ist. Mit Blick auf die Notwendigkeit des Hochschulpaktes und der Regelungen zum Zulassungsverfahren kann man das im Hochschulbereich besonders gut erkennen.

Angepackt werden im Landeshochschulgesetz aber neben den Dingen, die im Hochschulrahmengesetz festgelegt wurden, noch andere Dinge. Der Minister ist im Wesentlichen schon darauf eingegangen, ich möchte das an dieser Stelle etwas detaillierter tun.

Völlig ohne Not werden postgraduale Studiengänge aus dem Gesetz gestrichen und den Hochschulen die Grundlage entzogen, sich mit diesen Studiengängen im Bolognaprozess international zu profilieren. Das Gleiche gilt für die Weiterbildung. 
Stattdessen werden zusätzliche Regelungen für einen studieninternen Numerus Clausus eingeführt, was mit großer Sorge zu betrachten ist. Zum einen kann sich der Studienverlauf an der Stelle verzögern, zum anderen kann das höhere Abbrecherquoten hervorrufen.

Zum Personal. Sie haben die neue Personalkategorie genannt: Universitätsdozent. So, wie sie allerdings im Gesetz eingeführt wird, ist die Beschäftigtenkategorie nicht eindeutig. Das kritisiert übrigens auch der Senat der Martin-Luther-Universität. Man kann nicht sofort erkennen, ob das ein Hochschullehrer sein soll. Wo soll er personalrechtlich zugeordnet werden? Wieso müssen W-Stellen dafür umgesetzt werden etc. pp.? Hierzu wird es größeren Beratungsbedarf geben. 

Außerdem sieht DIE LINKE an dieser Stelle die Einheit von Forschung und Lehre durchaus gefährdet, und das nicht nur wegen dieser Personalkategorie, sondern auch, weil man Professuren stärker mit Lehre bzw. stärker mit Forschung beauftragen kann. Wir glauben, dass das ein wesentlicher Einschnitt in die Einheit von Forschung und Lehre ist.

Die Notwendigkeit zur Lehrkapazitätserhöhung erkennen wir sehr wohl, aber unser Rezept dafür wäre, den Mittelbau stärker auszubauen und dort die Lehrkapazität zu erhöhen. Das wäre etwas, was der Kontinuität in Lehre und Forschung gut tun würde.
Weiterhin sehen wir kritisch, dass man Hausberufungen erschweren möchte und den Tenure Track für Juniorprofessuren stark einschränken möchte. Das ist auch mit Blick auf internationale Entwicklungen nicht nachvollziehbar.

Professoren sollen künftig nur noch in Sachsen-Anhalt gutachterlich tätig sein. Auch diese Einschränkung verstehen wir nicht, es ist doch eine Auszeichnung für unsere Hochschulen, wenn unsere Professoren auch international gutachterlich tätig werden bzw. DFG-Projekte für andere Hochschulen begutachten. Wir verstehen nicht, warum man eine solche Einschränkung in das Gesetz hineinschreiben möchte. 

Dass es Bewegung beim Berufungsrecht gegeben hat, sehen wir positiv. Der Minister hat es ausgeführt. Es war aber, glaube ich, für ihn eine sehr schwere Entscheidung, dem beizutreten.

Zur Hochschuledemokratie. Wie in den zurückliegenden Novellen zum Hochschulgesetz soll diese weiter ausgehöhlt werden. Die Senate und die Fachbereiche werden zunehmend zu nur noch beratenden Gremien degradiert. Die Rektorate und die Dekanate sollen entscheiden. Ein Beispiel dafür ist die Änderung bei der Denomination, über die das Rektorat entscheiden soll. Die Senate sollen bei der Denomination außen vor gelassen bzw. nur noch angehört werden, obwohl sie später über die Berufungsliste mit abstimmen.

Für DIE LINKE sind Hochschulautonomie und Hochschuldemokratie zwei Seiten ein und derselben Medaille. Deshalb lehnen wir diese Regelungen ab und schlagen in einem Änderungsantrag vor, den Behindertenbeauftragten, die Gleichstellungsbeauftragte und den Vertreter des Studierendenrates mit Stimmrecht wieder aufzunehmen. Das gab es schon einmal, bis auf den Behindertenbeauftragten.
Das ist auch nachvollziehbar, insbesondere dann, wenn man sich über die Gleichstellungspolitik, über die Genderpolitik an der Hochschule und darüber Gedanken macht, wie sich die Studierenden bei den letzten Bildungsstreiks dafür eingesetzt haben, Bachelor- und Masterstudiengänge studierbarer zu machen. Die Studierenden sollten daher ein wesentliches Mitspracherecht in den Gremien bekommen. Deswegen unser Änderungsantrag.

Die Abschaffung des allgemeinpolitischen Mandats kann ich nicht nachvollziehen, es sei denn, es ist pure Ideologie und es ist ein Griff in die konservative Mottenkiste. Es gab keinen Missbrauch des allgemeinpolitischen Mandats. Von daher ist es völlig unnötig, das allgemeinpolitische Mandat der Studierendenschaften abzuschaffen. Es ist verfassungskonform. Es gab dazu ein Urteil des OVG in Sachsen-Anhalt, insbesondere mit Blick auf die kurze Zwangsmitgliedschaft in unserer Studierendenschaft von nur einem Semester.
Es ist für die Frage der Demokratiebildung an den Hochschulen unerlässlich, ein solches allgemeinpolitisches Mandat für die Studierendenschaften zu erhalten. Die Studierendenschaften sind sehr aktiv im Kampf gegen Rechtsextremismus. Das beispielsweise würde man ihnen dann verweigern. Ich hoffe, dass sich die SPD daran erinnert, dass es die rot-grüne Bundesregierung war, die dieses allgemeinpolitische Mandat in das Hochschulrahmengesetz hineingeschrieben hat, und dass sie mit uns gemeinsam für eine Änderung dieser Gesetzesnovelle kämpft.

Das Ordnungsrecht gegenüber den Studierenden sehen wir als zu weitreichend und unkonkret an. Wir denken, dass das Instrument der Hausordnung an dieser Stelle ausreicht, es sei denn, man möchte zivilen Ungehorsam mit abstrafen.

Eine Vermischung der Rektorats- und der Präsidialverfassung halten wir für völlig unnötig. Wenn man möchte, dass man einen Rektor von außen besetzt, dann kann man sich auch eine Präsidialverfassung geben. Das kann die Hochschule intern entscheiden. Dazu muss man nicht eine solche unnötige Vermischung machen. 

Die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag muss unseres Erachtens erhalten bleiben. Es geht zum einen um die Rechte des Parlaments, zum anderen möchten wir an bestimmten Stellen den Filter des Ministeriums auch einmal ausschalten und den Hochschulen die Möglichkeit geben, sich gegenüber dem Parlament selbst darzustellen und ihre Berichte abzugeben.

Zum Hochschulmedizingesetz. Die Zuordnung des Personals zum Klinikum ist unseres Erachtens nicht sinnvoll, zumal sie nicht vollständig erfolgt. Die Professoren zum Beispiel sollen nicht von der Personalverwaltung des Klinikums betreut werden. Außerdem denken wir, dass die Personalvertretung sehr schwer zu handhaben sein wird und dass es zu einer Aushöhlung der Funktion der Universität als Dienstvorgesetzter kommen wird.
Ich denke, dass die aufgetretenen Probleme, die allein daher rühren, dass Sie Fakultät und Klinikum getrennt haben, vor Ort und anders gelöst werden müssen.

Zum Änderungsantrag der LINKEN. Der Minister hat sich gewundert, dass es den schon jetzt gibt. Es geht um das Zweilesungsprinzip. Wir sprechen Dinge an, die in Ihrem Gesetzentwurf nicht geändert werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel um das Promotionsrecht der Fachhochschulen. Wir würden an dieser Stelle das Zweilesungsprinzip verletzen, wenn wir den Gesetzentwurf ändern würden, ohne heute schon den Änderungsantrag einzubringen. Sie wissen, dass wir die Fachhochschulen als gleichwertig erachten. Sie haben ein anderes Profil, und das ist auch gut so.
Wir möchten, dass für die Fachhochschulen, an denen die angewandte Forschung ausgeprägt ist und die fähig sind, ein Promotionsverfahren durchzuführen, ein Automatismus eingezogen wird, dass man an diesen Fachhochschulen, an denen ein akkreditierter Masterstudiengang eingerichtet ist, auch promovieren kann. Wir denken, dass die Akkreditierung die Wissenschaftlichkeit genügend berücksichtigt. 

Weiterhin möchten wir, dass das Verfahren der Antragstellung beim Ministerium auch auf die Fachhochschulen ausgedehnt wird. Wir denken, dass die Promotion an Fachhochschulen in Bezug auf einen Masterstudiengang eine direkte Konsequenz aus dem Bolognaprozess ist. 

Kooperative Promotionsverfahren möchten wir neu regeln. Wir möchten dafür sorgen, dass die Fachhochschulen und die Universitäten solche Promotionsverfahren auf Augenhöhe durchführen können. 

Wir möchten eine größere Autonomie bei der Festlegung der Größe von Instituten und Fachbereichen, indem die Mindestgröße aufgehoben wird. Ich denke, dass die Organisationshoheit der Hochschulen für sich spricht und dass man andere Kriterien einziehen muss als nur administrativ festgesetzte Größen. Die Effizienz wird durch die Höhe der Globalhaushalte gewährleistet.

Zu den Studiengebühren. DIE LINKE lehnt Studiengebühren nach wie vor grundsätzlich ab. Sie wissen, dass wir nach wie vor ihre Abschaffung fordern. DIE LINKE sieht in Studiengebühren eine erhebliche, nicht hinnehmbare Begrenzung des Zugangs zu Bildung aufgrund der sozialen Situation Studieninteressierter, sie fordert daher, im Hochschulgesetz ein generelles Studiengebührenverbot zu verankern, auf bestimmte, die Studierenden besonders belastende Entgelte auch schon im Erststudium und auf so genannte Langzeitstudiengebühren zu verzichten.