Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Harry Czeke zu TOP 18: Integrationsverantwortung der Landtage gerecht werden

In der vergangenen Landtagssitzung haben sich alle Fraktionen sehr über die Aktuelle Debatte der FDP zum Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabonvertrag gefreut. Wir wollen die Freude über das Thema nicht abreißen lassen und die Debatte mit Blick auf die Folgen für den Landtag vertiefen. Schon bei der letzten Sitzung mahnten Kollege Kosmehl und ich, die kritisierte fehlende Mitsprache von Bundestag und Bundesrat in der EU-Politik auch für die Landtage zu bereinigen.

Das Thema Informationsfluss zwischen Exekutive und Legislative hat inzwischen viele Namen: „Europatauglichkeit“, „Europafähigkeit“ und in Anlehnung an Karlsruhe nun „Integrationsverantwortung“ der Parlamente.

Dass es hier nach wie vor Defizite gibt, haben aktuell die LandtagspräsidentInnen und –präsidenten niedergeschrieben. In ihrer Sondersitzung vom 20. August 2009 haben sie sich damit beschäftigt, welche Auswirkungen das Urteil zu den Begleitgesetzen zum Lissabonvertrag auf die Landtage hat. In ihrer Entschließung gehen sie von einer Stärkung aller Parlamente durch das Urteil aus und fordern eine angemessene Mitsprache und Information durch die Regierungen. Diese Entschließung wurde dem Bundestag zugeleitet, um bei der Behandlung Beachtung zu finden. Aber ähnlich wie bei der Föderalismus-Reform I ist das Mitsprache-Begehren der Landtage untergegangen.
Dabei sind die Forderungen alles andere als „verwegen“. Die Entschließung besagt z.B., dass Informationen, die die Bundesregierung dem Bundesrat gibt, auch den Länderparlamenten zugänglich gemacht werden. Außerdem sollten die Verfahrensabläufe im Bundesrat für die Landtage eine ausreichende Beratungszeit  lassen. Und sie wünschen eine Mitspracheregelung für EU-Angelegenheiten in den Länderverfassungen.
Ich denke, diese Entschließung wird von allen Fraktionen begrüßt und unterstützt.
DIE LINKE beantragt deshalb einen Bericht der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009, in dem die künftige Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten dargelegt wird unter Berücksichtigung der Forderungen der LandtagspräsidentInnen.

Mit dem Landtagsinformationsgesetz haben wir hier bereits eine vergleichsweise komfortable Situation. Allerdings funktioniert die parlamentarische Praxis noch nicht so optimal. Aufgrund der Hartnäckigkeit des Europaausschusses deutet sich jedoch langsam eine Verbesserung an. Die zuvor als unmöglich bezeichnete fachspezifische Selektion der EU-Dokumente wir jetzt zumindest im Titel der LIV-Dateien angedeutet. Bei der Landtagsverwaltung und den Fraktionen bleibt jedoch noch immer immens viel Arbeit beim Durchforsten relevanter EU-Vorlagen.

Staatsminister Robra hat auf der letzten Landtagssitzung zugesagt, Verbesserungen im Landtagsinformationsgesetz und der dazugehörigen Vereinbarung zu unterstützen. Im Bericht soll darum stehen, wie die Landesregierung zukünftig offensiver ihre Positionen zu EU-Themen bekannt gibt. Bisher müssen doch die ParlamentarierInnen wie bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie sehr insistieren, bis etwas verlautet. Ähnlich war es bei der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.

Zurückhaltend ist die Regierung auch mit aktuellen offenen Sachständen. Wie steht es beispielsweise um die Bodenschutzrichtlinie. Diese Beispiele zeigen tagesaktuelle EU-Fragen, die der jährlicher Bericht zur Europapolitik des Landesregierung nicht abdecken kann. Dieser Bericht ist unabdingbar für die Arbeit, war bisher aber auch sehr vage gehalten. Das Karlsruher Urteil zu den Begleitgesetzen muss zu verbesserter Information, Kontrolle und Mitsprache für den Landtag führen.
Vor zwei Jahren bereits hatte DIE LINKE beantragt, für eine bessere Europatauglichkeit, dem Landtag kooperativeren Zugriff zu den Landesinstitutionen in Brüssel zu geben. Dazu zählt das Verbindungsbüro in Brüssel und der Ausschuss der Regionen (AdR) – das Thema haben/hatten wir ja heute noch /schon. Das wurde leider abgelehnt.

Zu prüfen ist auch die qualitative Bindung der Landesregierung im Bundesrat an Stellungnahmen des Landtages. Ebenso sollte die Landesregierung sich im Bericht positionieren, wie sie zu einer verfassungstechnischen Änderung steht. Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Art. 34a 1995 die Informationspflicht der Landesregierung in EU-Angelegenheiten dort explizit verankert.

Die Landesregierung wird über den Bundesrat stärker in die EU-Politik der Bundesregierung einbezogen, besonders bei den Feldern Bildung, Medienordnung, Kultur und Daseinsvorsorge. Diese verbesserte Transparenz, Kontrolle und Mitsprache im Bundesrat muss auch die Gesetzgeber, die Landtage mit einschließen.

Liest man das Protokoll der vergangenen Landstagssitzung zur Aktuellen Debatte, rennen wir heute mit unserem Antrag offenen Türen ein und freuen uns deshalb auf die Überweisung in die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und den Ausschuss für Recht und Verfassung.