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Harry Czeke zu TOP 12: Änderung des Bundeswaldgesetzes

Ich möchte voranstellen, dass wir dem vorliegenden Antrag in einem direkten Abstimmungsverfahren nicht unsere Zustimmung geben werden. Wir möchten damit signalisieren, dass es unsererseits doch noch einigen Klärungsbedarf gibt. Wir beantragen deshalb die Überweisung in den Ausschuss.

Das Bundeswaldgesetz unterscheidet konkret drei verschiedene Möglichkeiten von Zusammenschlüssen: die Forstbetriebsgemeinschaften nach § 16, die Forstbetriebsverbände nach § 21 und die angesprochenen forstwirtschaftlichen Vereinigungen nach § 37.

Die Frage ist nun: Welche Struktur sollten wir denn wirklich befördern? Welche ist für die Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung am vorteilhaftesten?

Das Bundeswaldgesetz ‑ das gebe ich gern zu ‑ mag in die Jahre gekommen sein, aber der Wald sollte es uns wert sein, dass wir bei der Schaffung bzw. der Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen sehr durchdacht vorgehen.

Es stellt sich einerseits die Frage: Wollen wir vorrangig den Weg der Stabilisierung und Vergrößerung der bis jetzt noch 147 Forstbetriebsgemeinschaften gehen und sie somit in der Lage versetzen zu vermarkten, aber eben nicht nur zu vermarkten, sondern auch alle anderen Aufgaben einer nachhaltigen Forstwirtschaft gerecht zu werden?

Das könnten dann Gemeinschaften sein, die aus der Region heraus agieren und wirtschaftlichen Einfluss auf die Entwicklung des ländlichen Raumes haben.

Oder ist es andererseits auch vertretbar, relativ kleinstrukturierte Forstbetriebsgemeinschaften zu haben, die ihre Vermarktung eben über eine forstwirtschaftliche Vereinigung realisieren?

Die müssten, wie es der Antrag vorsieht, zunächst einmal in die Lage versetzt werden, vermarkten zu dürfen.

Inwiefern besteht hier das dringende Bedürfnis seitens der privaten Kleinwaldbesitzer bzw. der Betriebsgemeinschaften, die bis jetzt größtenteils über den Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice bedient wurden?

Wir sind gut beraten, wenn wir eine Struktur befördern, die sowohl den Weg stabiler Forstbetriebsgemeinschaften geht als auch forstwirtschaftliche Vereinigungen nutzt, um die anstehenden Aufgaben zu lösen. Ich denke, wir sind wirklich mit diesen Fragen im Ausschuss befasst, auch vor dem Hintergrund, dass die Planung vorsieht, im Jahr 2010 ein Landeswaldzentrum anzugehen.