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Hans-Jörg Krause zu TOP 22: Obligatorische Modulation für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes verwenden

Lassen Sie mich am Anfang meines Beitrages klarstellen: Wir stehen für Agrarunternehmen, die sozial, ökologisch und effizient sind und einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des  ländlichen Raumes leisten. Diesen können sie aber nur leisten, wenn sie in ihrer Wirtschaftlichkeit  nicht eingeschränkt werden.

Das sind – wie ich ausdrücklich betonen möchte – nicht unbedingt die Agrarunternehmen der Superlative.
Das sind Agrarunternehmen, die betriebswirtschaftlich gut aufgestellt sind und nachhaltig wirtschaften können.

Ihnen die Förderung vorzuenthalten, ist ein Widerspruch der EU-Agrarpolitik an sich.
Für die mit der progressiven Modulation verbundenen Kürzungen gibt es nicht nur keine nachvollziehbaren Gründe, sondern sie sind schlichtweg ein Signal für eine rückwärtsgewandte Agrarpolitik.

Gerade die modernen Agrarstrukturen in den neuen Bundesländern haben sich in gewisser Weise als weltmarktfähig erwiesen. Während die bisherige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf eine solche Entwicklung orientiert hat, muss der jetzt eingeschlagene Weg, indem zukunftskräftige Unternehmen finanziell benachteiligt werden, quasi als Kurswechsel verstanden werden.
Diese Beschlüsse richten sich vor allem gegen die Landwirtschaft der neuen Bundesländer.

Ein Vergleich macht das deutlich:

In Deutschland gibt es insgesamt 1.787  landwirtschaftliche Betriebe mit Direktzahlungen über 300.000 Euro – davon allein in den neuen Bundesländern 1.738.

Also während es in den alten Bundesländern ganze 49 Unternehmen über eine Größe verfügen, um über 300.000 Euro zu erhalten, sind es in den neuen Bundesländern mindestens 35mal so viele Betriebe. Und hier finden vor allem die Kürzungen statt.

Insofern richten sich die Entscheidungen von Brüssel vornehmlich gegen die Interessen der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern.
Für diese Art der Korrektur in der EU-Politik kann es darum für mich keine Zustimmung geben.

Auch wenn die freiwerdenden Mittel zur Förderung des ländlichen Raumes schlechthin Verwendung finden sollen, verbessert das diese Verfahrensweise nicht.

Dennoch, und damit komme ich zu Ihrem Antrag, Herr Hauser, müssen wir jetzt um so mehr auf die Verwendung der freiwerdenden Mittel bzw. auf die Ausgestaltung eines entsprechenden Programmrahmens achten. Ich denke, dass wir das der Landesregierung nicht allein überlassen sollten.

Das heißt, ich möchte nicht nur informiert, sondern im Rahmen unserer Ausschussarbeit auch einbezogen werden, wenn Entscheidungen hierzu getroffen werden.

In diesem Sinne unterstützen wir Ihren Antrag, die Angelegenheit zur Sache des Ausschusses zu machen.