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Hans-Jörg Krause zu TOP 22: Auswirkungen der energetischen Biomassenutzung auf die Artenvielfalt und die Bodenfruchtbarkeit

Minister Aeikens hat bereits gestern in seiner Regierungserklärung auf negative Entwicklungstendenzen beim Maisanbau im Zusammenhang mit der Biomasseproduktion hingewiesen. Noch liegt der Maisanbau in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt bei knapp 10 % - in bestimmten Einzugsbereichen von Biogasanlagen aber auch schon einmal bei über 30 %.

Auch wenn wir noch nicht wie in Niedersachsen auf 50 % kommen, darf uns das durchaus beunruhigen, erst recht, weil wir kaum noch Futterpflanzen im Anbau haben, die, wie u.a. die Leguminosen, für die Bodengesundheit eine große phytosanitäre Rolle spielen. Darin besteht vor allem das heutige Dilemma.

Ich möchte dazu bemerken, dass Entwicklungen in Richtung Monokultur, Gefährdung der Biodiversität sowie der Gestaltung einer ungesunden Humuswirtschaft nicht ursächlich auf eventuell verantwortungsloses Handeln der Landwirte zurück zuführen ist. Nein, es sind die Rahmenbedingungen, die hinterfragt werden müsse. Vom Grundsatz dürfen wir nicht zulassen, dass die Biomasseproduktion und -verarbeitung losgelöst von landwirtschaftlichen Reproduktionsprozessen organisiert werden.
Damit wären die Weichen dafür gestellt, dass  wir künftig weiterhin – oder sagen wir besser wieder – eine wissenschaftlich begründete Fruchtfolge in den Agrarunternehmen einhalten können.

Ich finde es macht schon ein Unterschied, ob sich die Landwirtschaft in erster Linie ihrem Kerngeschäft – also der Produktion von Nahrungsmitteln – zuwendet und dabei die Abprodukte der Produktion sinnvoll nutzt bzw. wieder verwendet, oder ob überdimensionale Biogasanlagen in die Landschaft gestellt werden, die eine Überkonzentration z. B. von Mais  und / oder Verkehre nach sich ziehen, die das eigentliche ökologische Anliegen dieser Art der Energiewirtschaft ad absurdum führen.

Dies gilt übrigens nicht nur für das Feld der Biomasseproduktion, sondern muss auch grundsätzlich für die Planung und Errichtung von Tierproduktionsanlagen und dem außerlandwirtschaftlichen Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen gelten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen auch in den Händen der Landwirte bleiben und nicht der Begehrlichkeit von so genannten Bodenfonds oder Konzernen anheim fallen. Der gute Vorsatz allein, hier aufzupassen, genau hinzuschauen, kritisch zu begleiten, auf der Hut zu sein - das reicht erfahrungsgemäß nicht aus. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen auf Bundes- wie auf Landesebene, um von vornherein ungesunde agrarstrukturelle Entwicklungen zu verhindern. Dies gilt auch für alle Großinvestitionen im ländlichen Raum, die nicht im Geringsten bei ihrer Planung ökologische und agrarstrukturelle Erfordernisse für einen ausgewogenen landwirtschaftlichen Reproduktionsprozess beachten und quasi den Landwirt aus finanzieller Sicht nötigen, die gute fachliche Praxis tendenziell zu vernachlässigen.

Abschließend möchte ich auf einen Artikel in der Zeitschrift „Neue Landwirtschaft“ 11/2010 unter dem Titel „Reaktor oder/ und Kuh“ verweisen. Fazit dieses Artikels: Produktion von Milch, Fleisch, Marktfrucht und Biogas. In Betriebskonzepten, die diese Reihenfolge berücksichtigen, liegt die Zukunft.

(zu Protokoll gegeben!)