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Hans-Jörg Krause zu TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt und des Fischereigesetzes / Hilfe für die Fischereiwirtschaft

Zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes und des Fischereigesetzes kann ich feststellen, dass in nicht wenigen Facetten die Handschrift der Landesjägerschaft trägt. Dies ist bereits auf dem Landesjägertag am 29. Mai 2010 hervorgehoben worden.
Aufgrund des langjährigen Bemühens des Landesjagdverbandes ist es gelungen, einige wichtige Erfahrungen der Jägerschaft unseres Landes in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen. An dieser Stelle ist eine sachliche Arbeit geleistet worden, deren Ergebnis den aktuellen Bedingungen und Erfordernissen im Jagdwesen Rechnung trägt.
Ich sage das ausdrücklich, weil ich mich daran erinnere, wie 1991 das neue Landesjagdgesetz diskutiert, erarbeitet und beschlossen wurde. Damals ging es weniger um das Jagdwesen an sich, weniger um Hege und Pflege sowie um Wildbestandsentwicklung und auch weniger darum, die völlig anderen Agrarstrukturen und die anderen Wilddichten zu berücksichtigen.  Das Jagdwesen wurde vor allem als Politikum behandelt. Die Erfahrungen der hiesigen Jäger, die in den Dörfern in Jagdgenossenschaften organisiert waren, waren kaum gefragt.

Mit der vorliegenden Novelle wird den Hegegemeinschaften und den unteren Jagdbehörden mehr Verantwortung zur Planung, Organisation und Kontrolle übertragen. Dem Wald-, Tier- und Artenschutz wird mehr Rechnung getragen. Die Gesetzesänderung eröffnet den unteren Jagdbehörden ein flexibleres Handeln. Durch die Vereinfachung von Abschussrichtlinien soll dem Ansteigen des Unfallgeschehens, das durch Wild verursacht wird, wirkungsvoller entgegengewirkt werden. Auch die Neuregelung bei der Wildfolge war längst überfällig. Aus jagdlichen Erfahrungen und aufgrund notwendiger Verbesserung des Tierschutzes wird mit dieser gesetzlichen Neuregelung dem Tierschutz richtigerweise ein Vorrang gegenüber dem Pacht- und Grundstücksrecht eingeräumt.

Hervorheben möchte ich auch die Erweiterung des § 23 - Sachliche Verbote -, unter anderem das Verbot der Ausübung der Jagd mit Bleischrot auf Wasserwild.
Diskussionsbedarf haben wir noch zur Änderung des § 12 - Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke. Die Erleichterung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht aus meiner Sicht etwas im Widerspruch zu den Erfordernissen der großräumigen Wildbewirtschaftung. Einer weiteren Zersplitterung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke sollte man entgegenwirken.

Zur Änderung des Fischereigesetzes möchte ich nur anmerken, dass die Übertragung der Fischereiprüfung für Jugendliche an den Verband deutlich macht, dass wir viel mehr behördliche Bürokratie abbauen könnten, wenn wir den vielen Verbänden, nicht nur unseren Anglerverbänden, mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zugestehen würden.