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Hans- Jörg Krause zu TOP 02: Regierungserklärung des Ministers Herr Dr. Hermann Onko Aeikens zum Thema: „Landwirtschaft und ländlicher Raum in Sachsen-Anhalt - Bilanz und Perspektiven“

Der Minister hat eine ausgiebige Bilanz zur Landwirtschaft gezogen.
Ich möchte auf einige Problemfelder eingehen und unseren Standpunkt dazu deutlich machen. Vorweg folgende Anmerkung: Sie werden mir zustimmen, dass Agrarpolitik nach wie vor von einer grundsätzlichen Fragestellung getragen wird: Wie kann die Landwirtschaft die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und die verarbeitende Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen  in hoher Qualität  und in ausreichender Menge sichern?

Ein wichtiger Anspruch besteht für uns darin, dass die Bevölkerung mit Grundnahrungsmittel aus eigenem Aufkommen zuverlässig versorgt wird. Dabei hat die Produktion  im Rahmen eines verantwortungsvollen Umganges mit allen natürlichen Ressourcen zu erfolgen. Im Mittelpunkt muss dabei der sachgerechte Umgang mit dem Boden stehen. Ein Maßstab gerade für den regionalen Bezug der Landwirtschaft  ist auch die Versorgung der Tierbestände weitestgehend  mit Futter aus betriebseigenem Aufkommen.

Außerdem wissen wir, dass an eine Landwirtschaft, die zu einem Großteil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, seitens der Bevölkerung nicht geringe Erwartungen gestellt werden.
Dass Nahrungsmittel in ausreichender Menge und guter Qualität bereitgestellt werden müssen, darüber denkt ja heute angesichts unserer Sattheit kaum noch jemand nach.
Das ist inzwischen eine Normalität, an die man sich angesichts übervoller Regale in den Supermärkten gewöhnt hat, und vielerorts mit einer Gleichgütigkeit gegenüber jenen gewöhnt hat, die tagtäglich bei Wind und Wetter und an Sonnen- und Feiertagen dafür ihre Arbeit  leisten.

Auch wer im Urlaub die Einmaligkeit einer schönen Kulturlandschaft geniest, bringt diesen Genuss in den meisten Fällen kaum mit der produktiven Tätigkeit der Bauern, bzw. der Landwirtschaft in Verbindung. Ich meine, dieser Trend ist besorgniserregend, weil er mehr und mehr eine Abnabelung von der Natur ist. Auch an diese Seite der Medaille sollte gedacht werden, wenn andererseits durchaus berechtigte Erwartungen an die Landwirtschaft geknüpft werden in Punkto Sicherung des Umwelt- und Naturschutzes, der Biodiversität, Beachtung und Einhaltung von Tierschutzstandards in der Tierproduktion oder wenn zur Linderung der Folgen des Klimawandels im Allgemeinen mehr von der Landwirtschaft erwartet wird. Es ist gut, dass wenigsten Landwirtschaft und ländlicher Raum immer noch in einem engen Zusammenhang gesehen werden.

Letztlich ist die Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auch aus diesen
Erwartungen der Menschen erwachsen, dass die Landwirtschaft  eine entscheidende
Rolle beim Erhalt und Ausbau lebensfähiger ländlicher Räume spielt. Die Bedeutung der Landwirtschaft kann nicht allein an dem Anteil an der Bruttowertschöpfung mit 1,6% an der gesamten Bruttowertschöpfung der Wirtschaft des Landes gemessen werden. Ohne eine gut aufgestellte Landwirtschaft wäre auch die erfolgreiche Entwicklung der gesamten Ernährungswirtschaft kaum denkbar. Wenn auf eine 5 bis 6 mal höhere Wertschöpfung in der Ernährungswirtschaft verwiesen wird, muss es einfach auch gestattet sein, an die Agrarpreissituation zu erinnern sowie an eine zu erwartende Einkommensentwicklung bei den Landwirten, wenn öffentliche Zuwendungen, die ca. 40 bis 50 % des Einkommens in der Landwirtschaft des Landes ausmachen, in den kommenden Jahren immer weniger werden sollen.

In den neuen Bundesländern und damit auch in Sachsen-Anhalt zeichnen sich die landwirtschaftlichen Betriebe im Unterschied zur Landwirtschaft im früheren Bundesgebiet durch ein breites Spektrum an unterschiedlichen Rechtsformen aus.
Von den  4.842 Agrarunternehmen, die es in Sachsen-Anhalt im Haupterwerb gibt, sind 546 ’Juristische Betriebe’. Damit sind  11,3 Prozent aller Unternehmen in so genannten Gemeinschaftsunternehmen, im Wesentlichen in der Rechtsform GmbH und Agrargenossenschaften e.V., organisiert.
Dabei ist  die Agrargenossenschaft die bemerkenswerteste Betriebsform, die durch die Länder des neuen Bundesgebietes, der früheren DDR, mit in die Einheit Deutschlands eingebracht worden ist und sich auch als solche gegen den damaligen Widerstand aus der Politik und Wirtschaftsberatern gerade Anfang der 90er Jahre durchsetzen konnte.
Die Vorstände waren davon überzeugt, dass landwirtschaftliche Produktivgenossenschaften und das Genossenschaftswesen im Allgemeinen eine echte Chance auch unter den anderen gesellschaftlichen Bedingungen haben. Die positive wirtschaftliche Bilanz der Landwirtschaft, die Herr Minister Aikens mit seiner Regierungserklärung gezogen hat, ist damit auch ein Beleg für die hervorragende Entwicklung der Genossenschaften im Land. DIE LINKE  hat sich von Anfang an für die neuen Agrarstrukturen und insbesondere für den Erhalt der Genossenschaften eingesetzt.

Mit der neuen EU-Förderperiode ab 2014 muss sich die Landwirtschaft mit Sicherheit auf finanzielle Einschnitte einstellen. Die EU-Kommission stellte dazu Mitte November ihre Pläne zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik vor. Die Bedeutung der Landwirtschaft zur Sicherstellung der Ernährung sowie zur Entwicklung des ländlichen Raumes wird dabei klar hervorgehoben.

Stark diskutiert wird, dass die erste Säule jetzt auch „grüner“ werden soll, d.h., es wird erwogen, die Direktzahlung nun auch daran zu bemessen, wie bestimmte zusätzliche Umweltmaßnahmen erfüllt und Arbeitsplätze vorgehalten werden. Wenn dabei das Ziel einer flächendeckenden, multifunktionalen Landwirtschaft sowie der Erhalt und die Förderung unserer modernen Agrarstruktur nicht aus dem Auge verloren werden, ist eine solche Agrarpolitik zu unterstützen.  Umso mehr, wenn sie eine Landwirtschaft befördert, die vor allem auf der Grundlage regionaler Wirtschaftskreisläufe mit hohem ökologischem und sozialem Anspruch wirtschaftet.

Klar ist, ein landwirtschaftliches Unternehmen, in welcher Rechtsform und Größe auch immer, wird sich nur dann nachhaltig behaupten können und in der Gesellschaft Anerkennung finden, wenn die Produktion auf ein ausgewogenes Verhältnis von wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien basiert. Unseren Vorstellungen entspricht es auch, Arbeitsplätze vorzuhalten und daran 20 % der Direktzahlungen zu binden. Damit könnte erreicht werden, dass EU-Mittel von den bis jetzt wirtschaftlich besser gestellten Marktfruchtbetrieben (reine Ackerbaubetriebe) stärker zu den Misch- bzw. Veredlungsbetrieben fließen. Das wäre zu begrüßen, da gerade in den Veredlungsbetrieben, also in den Betrieben mit Tierproduktion mehr Arbeitsplätze vorgehalten werden, die der ländliche Raum dringend benötigt. Darin sehen wir auch Chancen verstärkt regionale Verarbeitungs- und Vermarktungslinien in Regie oder in Kooperation mit Betrieben der Tierproduktion aus- und aufzubauen. Die Stärkung regionaler Vermarktungs- und Wertschöpfungsketten soll auch den Wettbewerb der Regionen untereinander befördern. In diesem Sinne sehen wir in der Stärkung von Direktvermarktungslinien in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Sachsen-Anhalts eine strategisch wichtige Aufgabe in der Landespolitik.
Auf alle Fälle ist die Agrarpolitik ab 2014 so auszugestalten, dass die modernen und optimalen Agrarstrukturen in den neuen Bundesländern und damit auch in Sachsen-Anhalt nicht benachteiligt werden. Mehr noch, die EU-Agrarpolitik ist so auszurichten, dass gleichberechtigt alle Agrarstrukturen in den Regionen Europas gefördert und gestärkt werden.

Ernsthafte Probleme sehen wir darin, dass von der Kommission erwogen wird, gerade für moderne und optimale Betriebsgrößen  bei den Direktzahlungen Kappungsgrenzen einzuziehen. Das würde vor allem die Agrarunternehmen in den neuen Bundesländern benachteiligen. Aber gerade die diesen Betrieben innewohnenden Potenziale müssen durch eine künftige EU-Agrarpolitik zielstrebig gefördert und genutzt werden. Kappungsgrenzen bremsen moderne Agrarunternehmen aus, verhindern die Ausgestaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Europa sowie die Entwicklung der ländlichen Räume.

Wir denken auch, dass es für die Entwicklung der Landwirtschaft unbedingt wichtig ist, sich von den neuesten Erkenntnissen der Agrarwissenschaften leiten zu lassen. Dafür bzw. für deren Anwendung sind aber auch die notwendigen Strukturen vorzuhalten. Und genau die haben wir in Sachsen-Anhalt und wir sollten sie behüten wie unseren Augapfel.
Noch  haben wir in Sachsen-Anhalt gut ausgebildete Landwirte und insbesondere Betriebleiterinnen und -leiter. Wenn im letzten Bundesagrarbericht angemerkt worden ist, dass für die große Spannweite der positiven Entwicklungen auch die Betriebsleiterqualifikationen eine wesentliche Rolle spielen und wir hier in entsprechenden Vergleichen gut abschneiden, dann ist das insofern bemerkenswert, dass Sachsen-Anhalt u. a. mit der MLU Halle-Wittenberg und Hochschule Bernburg über herausragende agrarwissenschaftliche Standorte verfügt, die das Land auch weiterhin nachhaltig zu nutzen verstehen muss. In diesem Zusammenhang verweise ich auf unsere  parlamentarische Initiative zur Stärkung der Agrarwissenschaften in Sachsen –Anhalt, die letztlich in einen Beschluss des Landtages zur weiteren Stärkung der agrarwissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg mündete.

Nach wie vor ist der Umgang mit dem Boden, der Bodenverbrauch, die rasante Bodenpreisentwicklung und die Verwertungspraxis der BVVG ein aktuell brennendes Thema. Ein Landwirt brachte es auf der letzten Klausur des Landesbauernverbandes mit seiner Feststellung, dass die Bodenpolitik durch das Prinzip „Cash vor Wirtschaftlichkeit“  bestimmt wird, auf den Punkt. Für den Handel mit landwirtschaftlichen Nutzflächen gelten die Bestimmungen des Grundstücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes. Mit beiden Gesetzen werden ordnungspolitische Eingriffe, unter anderem in den Fällen, in denen sich Nichtlandwirte um den Kauf bzw. die Pacht von landwirtschaftlichen Nutzflächen bemühen, geregelt. Dies hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten zur Sicherung einer gesunden Bodenverteilung und zur Verhinderung von Preistreiberei und Bodenspekulationen bewährt. Die jetzigen Probleme auf dem Bodenmarkt sind ausschließlich der Privatisierungspraxis der BVVG geschuldet, die die Verwertung ihrer Flächen unter politisch gestützter Missachtung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsgesetzes, also ohne wirksame ordnungspolitische Eingriffsmöglichkeiten  durchführt. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, hier ordnungspolitisch einzugreifen, um die gegenwärtige Preistreiberei der BVVG zu beenden und gleichzeitig auch deren Privatisierungs- bzw. Verwertungsgrundsätze zum Vorteil der Landwirtschaft und der ländlichen Räume neu auszurichten. DIE LINKE hat mehrmals gefordert,  dass bei der Verwertung der Flächen durch die BVVG  die Verpachtung gegenüber der Privatisierung den Vorrang erhalten sollte.
Mit ihrer Passivität – anders kann ich das nicht bewerten - weisen sie sich, im Gegensatz zu ihren öffentlichen Erklärungen, ganz offensichtlich, wenn nicht als Träger, dann mindestens als Dulder dieser verfehlten Boden- und Eigentumspolitik aus.
Ja, es wurde Ihrerseits in den zurückliegenden Monaten auch interveniert, sehr medienwirksam sogar, doch Ihre Interventionen blieben politisch völlig unwirksam, obwohl Sie in Regierungsverantwortung Möglichkeiten hätten (da muss ich Ihren Beitrag von vor einem halben Jahr, Herr Ministerpräsident, einfach mit einschließen). Es bleibt aber dabei, nach Ablauf der gestaffelten Pachtverträge werden die frei zur Verfügung stehenden Flächen weiterhin meistbietend und weit über ortsübliche Preise hinaus durch die BVVG verwertet. Diese Preise übersteigen jedoch die Kapitalkraft bzw. die finanziellen Möglichkeiten der ortsansässigen Landwirte, für die Investitionen in Technologie und sonstigem Know-how ohnehin wichtiger wären, als in den Boden zu investieren. Sie sind praktisch von einer Teilhabe am Erwerb ’ihrer’ Flächen, die sie bis dahin gepachtet und bewirtschaftet hatten, weitgehend ausgeschlossen.
Davon sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe mit Veredlungsproduktion betroffen, die dem ländlichen Raum Wertschöpfung bringen und Arbeitsplätze vorhalten!
DIE LINKE wird auch künftig darauf drängen, dass Landes- und Bundespolitik an dieser Stelle nicht länger passiv bleiben.  
Es liegt auf der Hand, dass eine solche Bodenpolitik oder auch politische Passivität ein Einfallstor für nicht landwirtschaftliche Käufer, für finanz- bzw. kapitalstarke Investoren zweifelhafter Investitionen, für so genannte Fonds oder einfach nur für Kapitalanleger und  Bodenspekulanten ist. Diesen Kapitalabfluss aus Landwirtschaft und ländlichem Raum müssen wir verhindern.

Die Planung und Errichtung von Tierproduktionsanlagen in Sachsen-Anhalt geben immer wieder Anlass zu einer kritischen Diskussion. Investoren und Befürworter von Anlagen mit hoher Tierkonzentration bedienen sich immer wieder der Argumentation, dass Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich das Flächenland mit dem geringsten Viehbesatz ist. Darum sei die Errichtung von Tierproduktionsanlagen ein Beitrag für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes. Richtig ist, dass wir in Sachsen-Anhalt in der Tat noch Potenziale zur Erhöhung der Tierbestände haben.
Während bei uns weniger als 0,5 Großvieheinheiten pro ha gehalten werden, ist es z. B. in Bayern, Niedersachsen oder Nordrheinwestfalen die dreifache Menge. Dies vorausgeschickt, vertreten wir nicht erst seit heute den Standpunkt, dass eine „Umverteilung“ der Viehbestände in Deutschland auf lange Sicht durchaus geboten ist.
Wir gehen aber davon aus, dass eine Aufstockung der Bestände nicht über Investitionen in Anlagen erfolgen darf, die dem Erfordernis regionaler Wirtschafts- und Stoffkreisläufe und damit den Grundsätzen einer umweltgerechten Landwirtschaft konterkarieren. Wir denken dabei an überregionale Lebendvieh-, Gülle- und Futtertransporte. Es geht also um Anlagen, die durch das natürliche Umland „verkraftet“ werden, sich in landwirtschaftliche Produktionsprozesse integrieren, die bei der Bevölkerung Akzeptanz finden und den Anforderungen des Tierschutzes gerecht werden.
Sachsen-Anhalt darf nicht weiter eine Adresse für Investoren sein, die auf billigen Boden und ebenso billige Arbeitskräfte spekulieren können. Zurzeit sind für solche Spekulationen Tor und Tür geöffnet, weil es immer noch keinen auf den Standort bezogenen verbindlichen Kriterien für zulässige Konzentrationsgrößen von Tierbeständen gibt, die sich auf konkrete Aussagen im Landesentwicklungsplan stützen könnten.

Im Landtag gab es bisher auch keine Mehrheiten, um das Bundes- und Landesrecht in dieser Hinsicht auf den Prüfstand zu stellen bzw. stellen zu lassen, um hier letztlich Klarheit zu schaffen. Der viel zitierte Raumordnungserlass bietet zwar eine breitere öffentliche Beteiligung bei der Planung von Großinvestitionen im Land, aber mit einer abschließenden Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bleibt  dann doch alles beim Alten.

Die Fraktion DIE LINKE steht für eine flächendeckende Landwirtschaft, die sich durch ein ausgewogenes Verhältnis von Wirtschaftlichkeit, Energieverbrauch, Arbeitsplatzangebot, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit auszeichnet und dabei auch kommunale Entwicklungsfragen und Lebensinteressen der Menschen im ländlichen Raum berücksichtigt.

Eine letzte Anmerkung noch zur Bioenergie und zu nachwachsenden Rohstoffen. Die Aufgabe der Landwirtschaft ist es, in erster Linie Nahrungsmittel zu produzieren.
Hier sollte sich die Verantwortung  für die Produktion von  nachwachsenden Rohstoffen und Energieträgern einordnen.
Wichtig ist für uns dabei, dass die Abprodukte der landwirtschaftlichen Produktion wie in allen Bereichen der Wirtschaft konsequent einer sinnvollen stofflichen und energetischen Nutzung zugeführt werden, das heißt, dass auch im landwirtschaftlichen Reproduktionsprozess die stoffliche Verwertung deutlich zu verbessern ist. Seit langem nimmt die Produktion von Biogas eine zentrale Stellung ein. Gerade für Milchviehbetriebe bietet sich zu diesem Zweck die Verwertung der Gülle an.
Sofern diese Anlagen in enger Verknüpfung mit dem ländlichen Raum entstehen und betrieben werden, dabei die regionalen Ressourcen nicht überfordern, haben sie eine positive Auswirkung auf die ökonomische und auch ökologische Bilanz der Betriebe und der Region.  Aus unserer Sicht haben dezentrale Anlagen in überschaubaren Größen, die integrierter Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion sind, einen Vorrang.
Das EEG ruft aber auch Interessenten auf den Plan, die über einen mehr oder weniger großflächigen Maisanbau in die Biogasproduktion investieren.
Solchen Investitionen bzw. Anlagen, die das Potenzial einer Region überfordern, auf überregionale Transporte von Gülle oder anderen Zuschlagstoffen basieren oder/und eine unvertretbar hohe Maiskonzentration in einer Region zur Folge haben, dürfen nicht zugelassen werden. Umweltbelastungen, Verlust an Biodiversität, Schädigung des Bodens  und steigende Belastung für öffentliche Haushalte wären die Folge. Wir sind gut beraten, wenn wir auf die Erfahrungen der Landwirte setzen und den Wildwuchs, der nur die finanziellen Vorteile des EEG nutzen will, verhindern.