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Guido Henke zu TOP 16: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften im öffentlichen Personennahverkehr

Während der Ausschussberatungen zeigte sich die Unersetzbarkeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) erneut. Nach all den Jahren und vielen Gesetzesnovellen gelingt es der Landesregierung noch immer nicht, einen rechtsförmlich und redaktionell beanstandungsfreien Entwurf vorzulegen. Das wurde hier schon häufig bemängelt, so dass sich die Frage nach der Vorsätzlichkeit dieser vermeintlichen fachlichen Unzulänglichkeiten regierungsoffizieller Gesetzesentwürfe aufdrängt. Am fehlenden Wissen der Ministerialbeamten kann es nicht liegen. Soll möglicherweise eine inhaltlich tiefgehende Erörterung in den Fachausschüssen erschwert werden?

Wenn, wie in diesem Falle, für die Beratungen im Innenausschuss die unvermeidbare 28-seitige Synopse des GBD nebst Vorblättern und Anlagen den Abgeordneten erst am Vorabend zugeht und so keine ausreichende Zeit zur Vorbereitung zur Verfügung steht, ist das ein Problem.

Oder wenn bei der abschließenden Beratung am 01. Dezember 2010 im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu Beginn der Diskussion ein 5-seitiger detailreicher Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen als Tischvorlage ausgegeben wird, ist das ein Problem.

Wohlgemerkt, das vollzieht sich alles nach der ersten Lesung am 09. September 2010, einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss am 14. Oktober 2010 und anschließender Erörterung in den mitberatenden Ausschüssen.

Als Opposition hatten wir uns bei der abschließenden Ausschussberatung diesem Verfahren nicht verweigert, ohne dabei unsere grundlegenden Einwände entkräftet zu sehen.

DIE LINKE erhob am 09.09.2010 im Plenum zum Gesetzentwurf drei Hauptforderungen:

  1. die Beibehaltung der Ausgleichsleistungen für den öffentlichen Verkehr mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010,
  2. die Beibehaltung der Investitionsförderung für den öffentlichen Verkehr sowohl an Aufgabenträger als auch Verkehrsunternehmen mindestens auf dem Niveau des Jahres 2010,
  3. die Auszahlung von Ausgleichsleistungen in der Schülerbeförderung auf der Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen der Verkehrsunternehmen.

Genau das war der Regelungsinhalt unseres seit der ersten Lesung im September vorgelegten Änderungsantrages.

Die kritischen Hinweise der Vertreter von Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Kommunen als Aufgabenträger waren nicht nur marginal. Sie forderten mehr oder minder heftig vom Land die Schaffung verlässlicher finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen, um einen kundenfreundlichen und aufgabengerechten Nahverkehr gewährleisten zu können.

Die in der vergangenen Woche erfolgten Änderungen des nun vorliegenden Entwurfs werden diesen Bedenken nicht gerecht. Insoweit war der im Ausschuss zu vernehmende Versprecher des Koll. Scheurell, nach der die koalitionären Änderungspläne der Opposition „hiermit zur Kenntnis gegeben“ wurden, eine klassische Freud`sche Fehlleistung: Die Mehrheit der Regierungsfraktionen stand zueinander und so findet sich der uns „zur Kenntnis gegebene“ Änderungsantrag inhaltlich vollständig im heutigen Abstimmungsentwurf wieder.

Nur: Diese ändern alle am finanziellen Dilemma nichts. Stattdessen bleib es bei der Beschränkung auf „kostenneutralen“ Überarbeitungen, z.B.:

  • begriffliche Klarstellungen – oder auch Unklarstellungen, wie die Verwendung von Fachausdrücken, für die es keine Legaldefinitionen gibt,
  • geringste Erhöhungen der zweckgebundenen Zuweisungen an die Aufgabenträger, die dann auch noch zulasten der Entwicklung und Umsetzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstechnologien „gegenfinanziert“ werden,
  • die Einbeziehung flexibler Bedienformen wie Rufbusse in die Bedarfsberechnungsgrundlagen oder
  • die nun eingearbeiteten Änderungen zur Schlusszahlung.

 

Bemerkenswert war Staatssekretär Schröders Hinweis, wonach der Ausgleich auf die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr zwar gesetzlich auf 25 % begrenzt bleibt, wohl aber eine Anhebung „möglich sei, dann aber durch den Aufgabenträger (damit sind die Kommunen gemeint!) zu zahlen ist.“

Na prima, angesichts der klammen kommunalen Kassen ist das nicht einmal eine Scheinlösung, das ist nur noch als zynisch zu bezeichnen.

Da behauptet wird, DIE LINKE könne nur unfinanzierbare Forderungen erheben, möchte ich an die Schlussbemerkungen aus der Einbringungsrede zu unserem Änderungsantrag erinnern, und das im Wissen um die Unerträglichkeit für viele hier im Saale: „…wenn überlegt wird, woher das Geld kommen soll, dann wird es Zeit, sich mit den Trassenentgelten … intensiv auseinander zusetzen. Sachsen-Anhalt zahlt von allen Bundesländern … die höchsten Trassenentgelte für die Gleisnutzung und das nicht, weil die Gleise hier im Land besonders … wertvoll sind.“

Die Fraktion DIE LINKE kann daher dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.