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Guido Henke zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes

Ich könnte mich heute einer Retrospektive der Stadt-Umland-Frage hingeben oder mich darüber auslassen, dass das Scheitern der Stadt-Umland-Verbände haargenau so eingetreten ist, wie vor Jahren bereits vorhergesagt. Ich werde das nicht tun, kann aber den seit 2002 amtierenden Regierungskoalitionen den Vorwurf nicht ersparen, die aus der Opposition heraus gemachten konstruktiven Vorschläge leichtfertig verworfen zu haben.
Das trifft leider auch auf den vorliegenden Änderungsantrag der LINKEN 5/2827 zu.
 
Auch wenn ich die Enttäuschung des Raumordnungsministers über das Scheitern des Versuchs der Landesregierung, die Stadt-Umland-Beziehungen neu zu gestalten, nachvollziehen kann, mit der Kultivierung einer fatalistischen Grundstimmung oder einem eventuellen Groll in Richtung der störrischen Kommunen oder der Aufhebung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes lösen Sie die nach wie vor virulenten Stadt-Umland-Probleme nach wie vor nicht. Insofern ist die heutige Rede des Innenministers gegenüber der Einbringungsrede zukunftszugewandter. Aber ein unverbindliches Begleiten reicht nicht. Welchen Betrag wollen denn Landesregierung und Gesetzgeber für die Erfüllung der gerade erst im Landesentwicklungsplan ausgebrachten Ziele der Raumordnung zur Landesentwicklung zur Entwicklung der Ordnungsräume leisten. Welche Rahmenbedingungen müssten denn geschaffen werden, um die im LEP mehrfach beschworene kommunale Kooperation zu befördern.  DIE LINKE hat deshalb ihren Änderungsantrag unter Berücksichtigung der Ausschussberatungen noch einmal überarbeitet.

Ich werbe ausdrücklich für den neuen Änderungsantrag 5/3007. Geben wir das ritualisierte Rollenspiel von Koalition und Opposition wenigstens in diesem Falle einmal auf. Es geht um ein Zeichen der Landespolitik.  Ein zentrales Anliegen, die frühzeitig im Planungsprozess auf regionaler Ebene erfolgte Abstimmung der Flächennutzungsvorstellungen der Gemeinden, findet erst im Rahmen der Trägerbeteiligung statt. Dies muss durch verbindliche landesplanerische Vorgaben auf regionaler Ebene ersetzt werden. Durch die Landtagswahl droht ein erneuter Zeitverlust. Dem soll unser Antrag entgegen wirken. Ich bitte deshalb um Zustimmung.